Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-06-15
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-15
Wortprotokoll
Ich kann es relativ kurz machen. Die beiden Initiativen haben das Ziel, die Strafandrohung beim Delikt "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte" hinaufzusetzen. Solche Delikte sollen also härter bestraft werden. Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben, obwohl der Nationalrat ihnen bereits Folge gegeben hat.
Die Ablehnung hat folgenden Grund: Unterdessen ist das Geschäft 18.043, "Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht", bereits in Arbeit. Unser Rat hat es schon durchberaten. Es ist nun auch im Nationalrat gewesen und wird wieder zu uns kommen. Thema dieses Geschäfts sind unter anderem gewisse Anpassungen beim Straftatbestand, auf den sich die parlamentarischen Initiativen beziehen. Unser Rat hat auch hier bereits gewisse Strafverschärfungen vorgenommen. Aus diesem Grund ist die Kommission der Ansicht, es sei nicht notwendig, jetzt aufgrund weiterer parlamentarischer Initiativen hier aktiv zu werden. Parlamentarischen Initiativen kann nur Folge gegeben werden, wenn Handlungsbedarf besteht. Doch Handlungsbedarf ist nicht gegeben, wenn bereits entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten unternommen worden sind.
Das ist der Grund, warum Ihnen die Kommission beantragt, darauf zu verzichten, den parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Sie tut dies gewissermassen, ohne inhaltlich Stellung zu nehmen zur Frage, wie die Strafverschärfung konkret ausformuliert werden solle.