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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2021-06-16

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens meiner Minderheit, eine der beiden Stellen erst in der Herbstsession 2021 neu zu besetzen. Eventualiter beantrage ich, Stephan Hartmann und Markus Berger zu wählen.

Bereits am 16. Dezember 2020 habe ich namens meiner Minderheit und namens der SVP-Fraktion vor der Vereinigten Bundesversammlung in Erinnerung gerufen, dass das Vertrauen in die Justiz bedenklich angeschlagen ist, dass wir inmitten eines grösseren Justizskandals stehen und dass wir als Parlament die Verantwortung dafür tragen, dass bei der Judikative wieder Ruhe einkehrt. Ich erinnere an die Vorfälle in Bellinzona, an die Fifa-Verjährung, an den Bericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes vom April 2020, an den Rücktritt des ausserordentlichen Staatsanwaltes und jetzt neu an die Vorfälle am Bundesverwaltungsgericht.

Das sind nur ein paar Beispiele. Dieser Antrag ist auch nicht etwas Neues. Bereits im Dezember 2019 hat die sozialdemokratische Fraktion den schriftlichen Ordnungsantrag gestellt, die Wahl der Präsidentin und des Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona zu verschieben. Ich erinnere an die damaligen Voten von Fraktionssprechern, die die Unterstützung des Antrages mit dem Vertrauen in die Institutionen und mit dem Vertrauen in die Justiz begründeten. Darum geht es auch beim heutigen Minderheitsantrag.

Anders als beim Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vom 18. Dezember 2019 liegen im heutigen Fall konkretere Beispiele und Fakten vor. Bei unserer Anhörung von Frau Marianne Ryter, der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes, sind folgende Fakten bestätigt bzw. nicht in Abrede gestellt worden:

1.[NB]Es existiert ein Dossier über einen Richter ausserhalb des Personaldossiers. Die rechtliche Qualifikation dieses Dossiers ist nicht geklärt.

2.[NB]Es existiert ein Bericht, in welchem ein offensichtliches Fehlverhalten eines Richters aufgezeigt wird und in welchem reihenweise Anschuldigungen aufgelistet werden. Zu diesem Bericht gibt es Beilagen, welche die Verwaltungskommission und die Präsidentin erhalten, aber angeblich nicht gesichtet haben.

3.[NB]Die Verwaltungskommission und Frau Marianne Ryter als Präsidentin haben spätestens seit Juli 2020 Kenntnis von diesem Bericht mit Beilagen.

4.[NB]Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs des betroffenen Richters haben die Verwaltungskommission und die Präsidentin den Bericht samt Beilagen an jene Abteilung zu weiteren Abklärungen weitergeleitet, in welcher sämtliche betroffene Personen Einsitz haben - auch jene Personen, welche das Dossier widerrechtlich angelegt haben.

Es gibt also ein Dossier über einen Richter ausserhalb der Personalakten, ohne Rechtsgrundlage und ohne Beschluss der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichtes. Liegt jedoch - und da bitte ich Sie zuzuhören, denn das ist die Praxis an allen Gerichten - ein Verdacht auf ein Fehlverhalten eines Richters vor, so muss ein solcher Verdacht sofort der Verwaltungskommission gemeldet werden. Die Verwaltungskommission und die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes hätten dann unter Beizug des Personaldienstes als Fachamt das weitere Vorgehen beschliessen müssen.

Das sind die Regeln, das ist aber hier nicht passiert. Es geht nicht an, dass irgendein Richter oder eine Richterin über einen Richterkollegen oder eine Richterkollegin ein Dossier - wir können es Fiche nennen - anlegt. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern skandalös, und es ist ein weiteres neues Kapitel im einleitend genannten Justizskandal. Erweisen sich die Anschuldigungen vor Gericht als haltlos, so müssten mindestens der Straftatbestand der Verleumdung und in jedem Fall die Verletzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geprüft werden. Es geht hier also nicht um Bagatellfälle und Kavaliersdelikte.

Die Minderheit will also vor den Bundesrichterwahlen nichts anderes, als Licht ins Dunkel zu bringen und die Rolle der Verwaltungskommission und der Präsidentin zu klären. Neben der datenschutzrechtlichen und strafrechtlichen Relevanz geht es aber auch um die Amtspflichten der Verwaltungskommission und der Präsidentin. Hierzu verweise ich auf das Gutachten vom 23. Oktober 2007 des Bundesamtes für Justiz, das von der Gerichtskommission in Auftrag gegeben wurde. Für die Minderheit ist es nicht erklär- und nachvollziehbar, weshalb die Verwaltungskommission und die Präsidentin das Dossier seit bald einem Jahr in der betroffenen Abteilung ruhen lassen und keine sofortige Untersuchung eingeleitet haben.

Viele Fragen rund um allfällige Amtspflichtverletzungen drängen sich geradezu auf und müssen im Detail sowohl bezüglich der Verwaltungskommission wie auch bezüglich der Präsidentin geklärt werden. Es geht bei unserem Minderheitsantrag also nicht um die Vorwürfe an den betroffenen Richter, sondern um das widerrechtliche Anlegen eines Dossiers, sprich einer Fiche, und um die Nichtanhandnahme einer dringenden Untersuchung durch die Verwaltungskommission und die Präsidentin. Nach Ansicht der Minderheit hat beides eine datenschutzrechtliche und strafrechtliche Relevanz. Die Minderheit will vor und nicht nach den Bundesrichterwahlen Klarheit über all diese Vorfälle.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie also, eine der beiden Stellen erst in der Herbstsession 2021 neu zu besetzen.