Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-12-09
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-09
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Einigungskonferenz. Warum? Folgende Gründe sprechen für die Zustimmung:
1. Ein Hauptziel der Mietrechtsrevision - die Abkoppelung der Mietzinsen von den Hypothekarzinsen - wird erreicht, allerdings nicht ohne Probleme. Hauptproblem ist dabei die gegenwärtige Zinssituation mit historisch tiefen Hypothekarzinsen. Weil nach dem Inkrafttreten des neuen Rechtes Mietzinserhöhungen nurmehr im Rahmen der Teuerung vorgenommen werden dürfen, können vor allem Kleinvermieter echte Liquiditätsprobleme bekommen. Weil das Notventil, dem unser Rat in der ersten Behandlung noch zugestimmt hatte, aus dem Gesetz gestrichen wurde, wird das Finanzierungsrisiko einseitig zulasten des Vermieters verschoben.
Leider hat die CVP-Fraktion im Verlauf der Beratungen in diesem wie auch in einigen anderen Punkten eine Kehrtwende gegen die Vermieterinteressen vollzogen. Das ist schade.
2. Die Einführung der Vergleichsmiete: Durch konsequente Anwendung der Vergleichsmiete als absolutes und einziges Missbrauchskriterium wird eine gewisse Marktnähe erreicht. Problematisch sind gewisse Ungewissheiten über die Ermittlung der Vergleichsmiete und deren laufende Anpassung an die Marktgegebenheiten.
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3. Eine Vereinfachung gegenüber dem heutigen Mietrecht wird mit der neuen Lösung eintreten, obschon die angestrebte Annäherung an den Markt bei weitem verfehlt wurde. Das Übergangsrecht, das in der Einigungskonferenz knapp obsiegte, ist unbefriedigend und problematisch. Immerhin gehen wir davon aus, dass dieses höchst fragwürdige Übergangsrecht nach seiner Inkraftsetzung nur beim ersten Aufschlag des Vermieters und nur aufgrund einer Anfechtung durch den Mieter zum Zuge kommt und der Vermieter alle Einwendungen nach altem Recht, das heisst gemäss sämtlichen Bestimmungen in den Artikeln 269 und 269a des Obligationenrechtes, vorbringen kann. Ich sage dies bewusst zuhanden der Materialen, weil in den Kommissionsberatungen von der Verwaltung diese Zusicherung abgegeben wurde, es im Gesetzestext jedoch nicht explizit so formuliert ist.
Insgesamt können wir mit dem vorliegenden Gegenentwurf als Kompromisslösung schlecht und recht leben. In unseren Reihen ist keine Begeisterung auszumachen, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nachdem nun rund drei Jahre am Gegenentwurf zur Volksinitiative gearbeitet wurde, wäre eine Verweigerung der Zustimmung politisch unverständlich und auch unverantwortlich. Wir Vermieter möchten jedenfalls diese Verantwortung nicht übernehmen. Der Gegenentwurf bildet auch ein wirksames Argument zur Bekämpfung der völlig falsch liegenden und überrissenen Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten", die wahrscheinlich im Mai 2003 zur Abstimmung kommen wird. Auch aus diesen politischen Gründen stellen wir uns hinter den Gegenentwurf.
Wir empfehlen Ihnen also Zustimmung zum Antrag der Einigungskonferenz wie auch zum so bereinigten Gegenentwurf in der Schlussabstimmung vom kommenden Freitag. Wir halten jedoch deutlich fest, dass unsere Zustimmung nur unter gewissen Vorbehalten erfolgt. Insbesondere behalten wir uns weitere Korrekturen des Mietrechtes zwecks Verbesserung der Anreizinstrumente für einen wirkungsvollen und kostengünstigen Wohnungsbau vor. Dies wohl auch im Interesse der Mieter; denn der beste Mieterschutz ist nach wie vor ein möglichst grosses Angebot an preisgünstigen Wohnungen.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag der Einigungskonferenz.