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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-12-09

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-09

Wortprotokoll

Die beiden noch strittigen Änderungen, die jetzt auch von den Fraktionen nochmals ins Zentrum der Debatte gerückt worden sind, betreffen vor allem die Handänderung, welche Sie in Artikel 269 und in Artikel 269dter finden. Nach dem Konzept des Bundesrates und auch unseres Rates hat bis anhin die Handänderung nicht als Grund für eine Mietzinsanpassung fungiert. In der Einigungskonferenz sind wir dem Ständerat entgegengekommen und haben Handänderungen grundsätzlich als Grund für eine Mietzinsanpassung zugelassen.

Aber - und dieses Aber ist entscheidend - einerseits wurde im Gegensatz zum Ständerat eine maximale prozentuale Steigerung von 10 Prozent eingefügt, und anderseits ist natürlich immer die Vergleichsmiete der zweite Begrenzungsgrund. Auch bei einer Handänderung kann man den Mietzins nicht erhöhen, wie man will, sondern man hat sich im System der Vergleichsmiete und im Rahmen dieser maximalen 10 Prozent zu bewegen.

Es wurde angeführt, dass die Übergangsregelungen, bei denen wir die mieterfreundliche Lösung des Nationalrates beibehalten haben, die Vermieterseite schädigen und zu vielen Prozessen führen werden. Wir haben in diesem Rat und auch in der Einigungskonferenz ganz klar festgehalten, dass vergangene Hypothekarzinssenkungen, die nicht weitergegeben worden sind, noch vor dem Wechsel in das neue System bei der ersten Mietzinsanpassung nachzuholen sind, wenn der Mieter dies wünscht und geltend macht. Das ist ein Gebot der Fairness. Gerade dieses Element macht diesen Gegenvorschlag schlussendlich zu einem Gegenvorschlag des Kompromisses und des Interessenausgleiches.

Eine Verschlechterung gegenüber dem heutigen Mietrecht ist diese Lösung nicht. Nach heutigem Mietrecht können Sie Handänderungen ebenso als Erhöhungsgrund anwenden wie die Teuerung, genauso wie Hypothekarzinsanpassungen, Gebührenerhöhungen usw. Das neue Recht sieht also weniger Möglichkeiten vor, den Mietzins anzupassen.

Ich bitte Sie zuletzt, sich gut zu überlegen, ob Sie der Initiative des Mieterverbandes einen Gegenvorschlag entgegensetzen wollen oder nicht. Wenn Sie das nicht tun, gehen Sie auch ein gewisses Risiko ein; dafür haben wir dann die Verantwortung zu übernehmen.

Ich bitte Sie daher, den Anträgen der Einigungskonferenz zu folgen und diese Lösungen gutzuheissen.