Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2021-06-16
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-16
Wortprotokoll
Vorab deklariere ich meine Interessenbindung: Ich bin Präsidentin von Pro Natura. Ich nehme für die SP-Fraktion Stellung zu den Minderheitsanträgen im Bereich der Wasserkraft.
Vous l'avez entendu et je tiens à le répéter: ce projet de loi est une loi de transition jusqu'à l'entrée en vigueur du "Mantelerlass" - acte modificateur unique -, de la modification conjointe de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité. Le caractère de dispositions transitoires vaut également pour ce deuxième bloc concernant les moyens mis à disposition pour la promotion de l'énergie renouvelable, voire de la force hydraulique. Mais de toute façon, la promotion de l'énergie renouvelable est importante, plus importante encore aujourd'hui, suite au refus de la loi sur le CO2 par le peuple dimanche passé.
Bei den Minderheitsanträgen in Block 2 geht es um die Unterstützung der Wasserkraft durch Investitionsbeiträge und Marktprämien. Für die SP-Fraktion ist die Förderung der erneuerbaren Energien sehr wichtig. Dabei soll in erster Linie dort investiert werden, wo ein grosser Zubau erreicht werden [PAGE 1375] kann. Das ist vor allem bei der Fotovoltaik der Fall - in einem grösseren Ausmass als bei der Wasserkraft. Wir haben daher in den Diskussionen in der Kommission zum Ausdruck gebracht, dass wir bezüglich der verfügbaren Mittel einen möglichst grossen Spielraum wollen, indem nicht verwendete Mittel in einem bestimmten Bereich, also beispielsweise in der Wasserkraft, auch in einem anderen Bereich der erneuerbaren Energien, z. B. der Fotovoltaik, eingesetzt werden können.
Investitionen in Grosswasserkraftanlagen können sinnvoll sein. Sie müssen aber - das sage ich nun auch als Präsidentin von Pro Natura - auch die weiteren Ziele der Bundesverfassung, des Bundesrates sowie die gesetzlichen Vorschriften zum Umwelt-, Natur- oder Landschaftsschutz berücksichtigen. Mit anderen Worten: Die negativen Effekte auf die Natur sind zu minimieren, auch bei den erneuerbaren Energien. Dies ist namentlich im Zusammenhang mit den Kleinwasserkraftwerken wesentlich, deren Förderung wir als nicht opportun erachten. Sie tragen vergleichsweise wenig zur Stromproduktion bei, insbesondere im Winter, können aber grosse Auswirkungen, beispielsweise auf die Artenvielfalt, haben. Gerade bei Wasserkraftanlagen darf zudem nicht auf eine ökologische Sanierung verzichtet werden; sie darf nicht vergessen werden.
Diese grundsätzlichen Überlegungen führen uns zu den folgenden Positionen bei den Minderheiten.
Zu Artikel 26: Die Version der Kommissionsmehrheit würde es erlauben, auch Kleinwasserkraftwerke zu unterstützen - neue Anlagen wie auch erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen. Dies lehnt die SP-Fraktion ab. Wir unterstützen hier die Minderheitsanträge Egger Kurt und Munz. Ebenso unterstützen wir bei Artikel 26 den Minderheitsantrag Bäumle, der einen Investitionsbeitrag von höchstens 40 Prozent gewähren will.
Wir unterstützen grundsätzlich die auch in der Vernehmlassungsvorlage des Energiegesetzes vorgesehene Streichung der Marktprämie und die Verschiebung der verfügbaren Mittel hin zu den Investitionsbeiträgen. Es soll nicht unendlich in bestehende Anlagen investiert werden. Ziel muss es bleiben, Investitionen in neue Anlagen zu begünstigen. Wir lehnen daher den Antrag der Kommissionsmehrheit, die Marktprämien für Grosswasserkraftanlagen nach Artikel 30 bis ins Jahr 2030 zu verlängern, ab und unterstützen dort die Minderheit Munz, die beim geltenden Recht bleiben will.
In Artikel 36 geht es schliesslich um die Höchstanteile der Investitionsbeiträge bzw. der Marktprämie. Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheiten Egger Kurt, die den Höchstanteil bei 0,1 Rappen pro Kilowattstunde belassen wollen, dies im Gegensatz zur Mehrheit, die gegenüber der heutigen Regelung die Investitionsbeiträge noch erhöhen will. Wenn man denn überhaupt noch Marktprämien sprechen will, was die SP ablehnt, dann sollen 0,1 Rappen pro Kilowattstunde genügen.
Den Antrag der Minderheit Bäumle zu Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes werden wir ablehnen.