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Paganini Nicolo · Nationalrat · 2021-06-16

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-16

Wortprotokoll

In Block 2 geht es schwergewichtig um die übergangsweise Förderung der Wasserkraft und in einem letzten Punkt um die künftige finanzielle Belastung sogenannter gefangener Kunden von Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

Aus Sicht der Mitte-Fraktion kommt der Wasserkraft für die künftige Versorgungssicherheit der Schweiz mit elektrischer Energie eine Schlüsselrolle zu. Wir brauchen zwar aufgrund des absehbaren Endes der Lebensdauer der Kernkraftwerke viel zusätzlich installierte Leistung bei erneuerbaren Energien, vor allem aber auch viel produzierte Energie. Und da hat die Wasserkraft mit zwei- bis viermal so vielen Volllaststunden, wie sie eine Fotovoltaikanlage im Unterland betreibt, und mit ihrem Beitrag an die Stromversorgung im Winter eben ihre ganz besondere Rolle im Schweizer Stromproduktionspark.

Wohlgemerkt, wir unterstützen die Förderung aller erneuerbaren Energien. Wir teilen aber die da und dort geteilte Auffassung, das Potenzial für die Wasserkraft sei in der Schweiz ausgeschöpft, nicht. Wir sind gezwungen, zusätzliche Potenziale zu erschliessen, wenn wir die Energiewende ohne Einbussen bei der Versorgungssicherheit schaffen wollen.

Diese Vorlage ist nur, aber immerhin, ein Mosaikstein zur Sicherstellung künftiger Wasserkraftkapazitäten. Wir werden uns in den nächsten Jahren um weitere Themen wie die Wasserzinsen, die Einführung einer Energiereserve und insbesondere das Verhältnis zwischen dem Interesse an einer sicheren Stromversorgung und Anliegen des Natur- und Heimatschutzes kümmern müssen. Solange jedes Projekt mit Rechtsmitteln blockiert wird, kommen wir nicht weiter.

Nun zu den Minderheiten in diesem Block: Die Mitte-Fraktion macht es Ihnen ganz einfach. Wir bitten Sie, überall der Mehrheit zu folgen, ausser bei der Minderheit Bäumle zu Artikel 6 Absatz 5bis des Stromversorgungsgesetzes.

Die Minderheitsanträge Egger Kurt und Munz zu Artikel 26 des Energiegesetzes sind ein Angriff auf die Kleinwasserkraft. Auch Kleinvieh macht Mist, lautet ein altes Sprichwort. Im Kampf um jedes installierte Kilowatt und jede produzierte Kilowattstunde können wir es uns schlicht nicht leisten, hier eine Bremse einzubauen. Die ökologischen Aspekte sind von potenziellen Investoren aufgrund der bestehenden Gesetzgebung selbstverständlich zu beachten.

Beim Antrag der Minderheit Bäumle zu Artikel 26 Absatz 3 des Energiegesetzes bitten wir Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Es geht hier um die Frage, ob wir bei der Wasserkraft auch Projekte fördern wollen, die mit einem Investitionsbeitrag von 40 Prozent nicht gebaut werden könnten. Angesichts der bereits erwähnten Bedeutung der Wasserkraft halten wir es für gerechtfertigt, hier auf einen Investitionsbeitrag von maximal 60 Prozent zu gehen. Wir werden in den nächsten Monaten bei der Diskussion über den Mantelerlass über die Fortführung der Marktprämie diskutieren müssen. Im jetzigen Zeitpunkt möchte unsere Fraktion diese weiterführen, um ein klares Signal für verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen. Der Weiterbetrieb bestehender Wasserkraftwerke ist ja nicht einfach gottgegeben. Der Wasserkraftwerkpark erfordert im Gegenteil jährliche Erneuerungsinvestitionen von rund 500 Millionen Franken.

Die Marktprämie wird bei hohen Strompreisen weniger, bei tiefen Strompreisen mehr kosten. Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Munz zu Artikel 30 Absatz 5 abzulehnen.

Bei Artikel 36 des Energiegesetzes möchten wir im Gegensatz zu den zwei Minderheiten Egger Kurt möglichst viel Flexibilität ins Gesetz einbauen. Wir alle wissen nicht, welche Projekte während der Laufzeit dieses Übergangsgesetzes umsetzungsreif werden.

Zu guter Letzt erachten wir es nicht als opportun, im heutigen Zeitpunkt für die Diskriminierung sogenannt gefangener Kunden von Elektrizitätsversorgungsunternehmen die zeitliche Befristung im Gesetz aufzuheben. Das soll auch weiterhin an das Marktprämienmodell gekoppelt werden.

Ich bedanke mich für die Unterstützung unserer Anträge.