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Maurer Ueli · Bundesrat · 2021-06-16

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-16

Wortprotokoll

Zu diesen zwei Differenzen noch einmal kurz eine Stellungnahme aus unserer Sicht: Die Differenzen sind wahrscheinlich nicht so gross, man könnte sie durchaus bereinigen und wird das morgen auch tun müssen.

Zu Artikel 6b: Hier möchte der Ständerat, wenn man dem so sagen kann, ein Privileg für die GGG-Personen schaffen; sie sollen von allen Beschränkungen ausgenommen werden. Grundsätzlich verfolgt der Bundesrat auch diese Stossrichtung, ist aber der Meinung, dass das nicht im Gesetz festgeschrieben werden soll. Wir sind nämlich in einem Umfeld, in dem sich die Pandemie noch einmal verändern kann; das würde entsprechende Flexibilität benötigen. Wir sprechen hier von Grossveranstaltungen, bei denen der Kanton praktisch in jedem Fall eine Bewilligung erteilen und dann auch ein Schutzkonzept mitliefern muss. Der Kanton hat das dann auch zu vollziehen.

Das ist nicht immer ganz so einfach. Wir haben in der Kommission als Beispiel die Kundgebung zum Frauenstreiktag auf dem Bundesplatz genommen: Hier können Sie einfach nicht kontrollieren, wer Zutritt hat! Dann stellen wir die Kantone und die Polizeiorgane mit diesem Gesetzesartikel vor unlösbare Aufgaben. Ich glaube, der Kanton hat zu entscheiden, welche Auflagen er macht und wie er das umsetzt.

Die Absicht des Ständerates ist natürlich, den Bundesrat etwas in die Pflicht zu nehmen; das kann ich durchaus nachvollziehen. Aber der Zeitpunkt ist meiner Meinung nach falsch, und jetzt wirklich nur ein Detail im Gesetz festzulegen, hilft eigentlich nicht weiter. Wir brauchen hier eine gewisse Flexibilität, und die Kantone, die das nachher vollziehen müssen, sollen hier auch noch das letzte Wort haben bzw. dann mit Schutzkonzepten Auflagen machen können. Die Stossrichtung ist unbestritten, aber es gehört nicht ins Gesetz.

Hier bitte ich Sie also, diesen Absatz zu streichen, wie Sie dies letztes Mal beschlossen haben. Damit würde eine Differenz zum Ständerat bestehen bleiben.

Dann haben wir die Differenz bei Artikel 11; das betrifft den Kulturbereich. Hier geht es um die Verlängerung oder Nichtverlängerung der Geltungsdauer. Wir bitten Sie, wie der Ständerat diesen Bereich einmal nur bis Ende Jahr festzuschreiben. Ich kann aber darauf aufmerksam machen, dass Ihre WBK an der Mai-Sitzung dem Bundesrat einen Brief geschrieben und ihn aufgefordert hat, das zu prüfen. Der Bundesrat hat dem EDI den Auftrag erteilt, bis zum 8. September Bericht zu erstatten, wie sich die Situation im Kulturbereich entwickelt, und dann, wenn nötig, Massnahmen zu treffen.

Ich empfehle Ihnen, diese Verlängerung jetzt nicht ins Gesetz zu schreiben. Aber wir werden ohnehin die Situation laufend beobachten müssen, und sollten sich im Kultur-, im Sportbereich oder wo auch immer Lücken ergeben, müssen wir diese dann entsprechend schliessen. Sie verpassen also nichts, wenn Sie jetzt Gleichheit mit allen anderen Bereichen schaffen. Wir können dann eine neue Analyse vornehmen und Ihnen im September oder im Dezember, sofern nötig, noch einmal entsprechende Anträge unterbreiten. Wir sind der Meinung, dass man den Kulturbereich nicht isoliert betrachten müsste. Ich kenne die Verhältnisse im Kulturbereich einigermassen, weil unsere Familie davon auch betroffen ist. Das werden wir einfach zusammen, in einer Gesamtbeurteilung anschauen müssen. Aber Sie verpassen nichts, wenn Sie jetzt dieser Verlängerung nicht zustimmen. Es bleibt auf dem Radar, wir analysieren die Situation und könnten allenfalls dann einen Nachtrag machen, wenn nötig.

Ich bitte Sie also, die Geltungsdauer dieses Artikels jetzt nicht zu verlängern und damit dem Ständerat zuzustimmen.