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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-06-16

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-16

Wortprotokoll

Die vom damaligen Nationalrat Thomas Weibel am 27. September 2017 eingereichte parlamentarische Initiative will erreichen, dass Patientinnen und Patienten in der Notfallaufnahme eines Spitals eine Gebühr in der Grössenordnung von 50 Franken entrichten müssen. Schwere Fälle sowie Kinder und Jugendliche würden nach dieser Konzeption von der Gebühr befreit.

Begründet wird die parlamentarische Initiative damit, dass in den vergangenen Jahren die Anzahl Konsultationen in den Spitalnotfallaufnahmen stark zugenommen habe. Statt zuerst zum Hausarzt zu gehen, würden immer mehr Menschen direkt in die Spitalnotfallaufnahme gehen, auch mit Bagatellfällen. Dies sei für die Gesundheitskosten fatal, da die Konsultationen in der Spitalnotfallaufnahme mehr als doppelt so teuer seien wie jene in der Arztpraxis. Es komme auch zu einer Überlastung der Notfallabteilungen. Mit einer Gebühr schärfe man das Bewusstsein für die unterschiedlichen Elemente des schweizerischen Gesundheitswesens.

Die Kommission des Nationalrates, die SGK-N, hat dieser Initiative am 6. Juli 2018 Folge gegeben. Der Entscheid fiel mit 17 zu 7 Stimmen. Ihre Kommission, die SGK-S, hat die Initiative jedoch mit Beschluss vom 15. April 2019 mit 7 zu 5 [PAGE 699] Stimmen abgelehnt. Deshalb ging die Initiative in den Nationalrat. Dieser hat sich dann am 3. Dezember 2019 für den Antrag seiner Kommission ausgesprochen und der Initiative mit 108 zu 85 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben.

Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anliegen nicht neu ist. Die Forderung nach einem Behandlungsbeitrag mit dem Ziel, die Selbstverantwortung zu stärken und die Nachfrage nach ärztlichen Leistungen einzudämmen, wurde schon 2009 erhoben. Damals kam sie nicht durch.

Ihre Kommission hat am 14. April 2021 erneut über die vorliegende parlamentarische Initiative diskutiert. Ich kann festhalten, dass sie das Anliegen - weniger unnötige Konsultationen in den Notfallaufnahmen und Senkung der Kosten - grundsätzlich begrüsst. Allerdings befürchtet Ihre Kommission zusätzlichen administrativen Aufwand und sieht das Risiko, dass Personen, die eine Behandlung benötigen, die Notfallaufnahme aus Kostengründen nicht mehr aufsuchen würden.

In der parlamentarischen Initiative ist ja nicht nur von Bagatellfällen die Rede, sondern von jedem Aufsuchen der Spitalnotfallaufnahme. Die Notfallaufnahme ist für unser Spitalsystem jedoch wichtig, insbesondere auch für die medizinische Versorgung in Randregionen. Wie Ihre Kommission auch erwogen hat, ist zu beachten, dass es auch gerechtfertigte Fälle gibt. Die Gebühr wäre dann zurückzuerstatten, was aber natürlich erst nachträglich festgestellt werden kann und was zu ebendiesem administrativen Mehraufwand führen würde.

Zudem stellte sich die Frage, ob die 50 Franken zusätzlich zur Behandlung erhoben würden. Was wäre, wenn vor Ort nicht bezahlt werden kann? Lehnt man dann die Aufnahme in die Notfallaufnahme ab? Wie sind die Ausnahmen zu bezeichnen, und wer hält diese fest? Die Kommission hat festgestellt, dass die Nachteile einer solchen Massnahme, einer Notfallgebühr, die Vorteile überwiegen.

Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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