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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-06-16

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16

Wortprotokoll

Seit Ende Februar 2020 befindet sich die Schweiz jetzt schon in der besonderen Lage. Es gab mehrere Perioden, in welchen wir in die ausserordentliche Lage gewechselt haben, aber immer fielen wir wieder in die besondere Lage zurück. Nie wurde dieser Sonderzustand ganz aufgehoben.

Solange sich die Schweiz in der besonderen Lage befindet, hat der Bundesrat ausserordentliche Kompetenzen. Alle diese Kompetenzen kann er wahrnehmen, ohne das Parlament zu konsultieren und - das gilt noch viel mehr - ohne uns beschliessen zu lassen. Er kann also anordnen, dass zum Beispiel in allen Zügen eine Maske getragen werden muss. Er kann anordnen, dass in Restaurant-Innenbereichen an den Tischen maximal vier Personen sitzen dürfen. Er kann anordnen, dass sich in privaten Räumlichkeiten maximal x Personen versammeln dürfen und so weiter und so fort. Wir kennen den Drill der letzten Monate. Genau diese Kompetenzen [PAGE 1386] fussen auf der besonderen Lage, die der Bundesrat von sich aus selbst erklären kann.

Unterdessen - auch das wissen Sie - haben wir eine ganz neue Situation. Die Positivitätsrate ist auf 1,8 Prozent gesunken. Wir haben neu gemeldete Infektionen von aktuell nur noch 282 Personen; der 7-Tage-Schnitt liegt bei 292,7 Personen - auch hier minus 37 Prozent. Wir haben unterdessen eine Mehrheit der über-65-jährigen Personen, die geimpft ist. Die Impfbereitschaft ist weiterhin hoch, auch bei den Unter-65-Jährigen. In der Zwischenzeit wurde die Impfung auch für 12- bis 18-Jährige zugelassen. Vor allem sind die Spitäler weit davon entfernt, überlastet zu sein. Wir sind an einem ganz anderen Punkt.

Mit anderen Worten: Wir bitten Sie, heute der Aufhebung der besonderen Lage zuzustimmen und in den Normalzustand überzugehen, damit die Gewaltentrennung wiederhergestellt wird und damit das Parlament seine Rolle wieder zurückerhält und abschliessend entscheiden kann, welche Regeln und welche Grundsätze hier im Land gelten.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Motion der SVP-Fraktion.