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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-12-09

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-12-09

Wortprotokoll

Die Bündner Behörden halten in einer Pressemitteilung vom 5. Dezember dieses Jahres fest, dass sie nie beabsichtigt haben, die Zahl der Demonstranten gegen das World Economic Forum vom kommenden 25. Januar in Davos einzuschränken, und dass sie nichts gegen einen SBB-Extrazug einzuwenden haben.

Grundsätzlich sind die SBB als Transportunternehmen daran interessiert, möglichst viele Transportleistungen zu erbringen. Aufgrund der auf 250 Reisende je 15 Minuten [PAGE 1972] begrenzten Kapazität der Rhätischen Bahn ist zwischen den Beteiligten eine gestaffelte Anreise nach Landquart vereinbart worden, um einen Rückstau der Reisenden im Bahnhof zu verhindern. Ein zusätzlicher Sonderzug ab Genf würde das Vermeiden solcher Ansammlungen erschweren.

In gegenseitiger Absprache zwischen den Sicherheitsbehörden des Kantons Graubünden und den Transportunternehmungen der SBB und der Rhätischen Bahn haben die SBB deshalb darauf verzichtet, den besagten Sonderzug ab Genf zu führen.

Für polizeiliche Massnahmen muss eine Rechtsgrundlage vorliegen, muss ein öffentliches Interesse bestehen und auch die Verhältnismässigkeit gewährleistet sein. Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Massnahme ist die Gesamtheit der konkreten Umstände zu berücksichtigen. Diese Gesamtbeurteilung und die Wahl der gestützt auf die kantonale Polizeigesetzgebung zur Verfügung stehenden Mittel zur Auftragserfüllung obliegen den aufgrund der kantonalen Polizeihoheit zuständigen kantonalen Polizeiorganen.

Sollten im Zusammenhang mit dem WEF allenfalls auch in den Zügen der Rhätischen Bahn Personenkontrollen erfolgen, müssten diese durch kantonale Polizeikräfte auf der Grundlage des kantonalen Rechts durchgeführt werden. Der Bundesrat hat bezüglich dieser Massnahmen weder ein Aufsichts- noch ein Kontrollrecht.