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Lohr Christian · Nationalrat · 2021-06-16

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-16

Wortprotokoll

Wie diese Kommissionsmotion verlangt, soll das Auszahlungsmodell für Dienstleistungen von Dritten im Bereich der Invalidenversicherung angepasst werden, und zwar in dem Sinne, dass ein Jahreskontingent für die Betroffenen eine gewisse Flexibilität ermöglichen soll. Es geht in diesem Fall konkret darum, Menschen, die auf Hilfsmittel von Dritten angewiesen sind, flexibel einsetzen zu können. Man möchte sie also im aktiven Arbeitsprozess oder auch in der Freizeit entsprechend unterstützen.

Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen, damit Sie wissen, um was es konkret geht: Wir sprechen hier von schwerhörigen Personen, die auf Schriftdolmetscher angewiesen sind, von blinden Menschen, die auf Vorlesedienste angewiesen sind, und von Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, die auf Transportdienste angewiesen sind. Wir sprechen also konkret von Menschen, die im Arbeitsprozess drinstecken und bei denen der Grundsatz der Invalidenversicherung "Eingliederung vor Rente" gut und gezielt umgesetzt werden kann.

Die aktuelle Finanzierungspraxis der Invalidenversicherung bei Dienstleistungen von Dritten sieht basierend auf Artikel 9 der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung eine monatliche Vergütung von maximal dem 1,5-fachen Mindestbeitrag der ordentlichen Altersrente vor. Diese Praxis, diese wirklich gut gemeinte Praxis verunmöglicht es aber den Betroffenen, arbeitsintensive Monate mit weniger intensiven Monaten zu kompensieren. Gerade in den heutigen Wirtschaftsverhältnissen ist es wichtig, dass Menschen, auch solche mit Behinderung, flexibel reagieren und unterschiedliche Arbeitslasten im Voraus berücksichtigen können.

Ein ganz zentraler Punkt ist, dass mit dieser Anpassung des Auszahlungsmodells die selbstbestimmte Lebensweise von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsprozess gestärkt werden kann. Ich spreche hier auch ganz bewusst von einer Stärkung der Eigenverantwortung, die wir - und das betone ich hier an dieser Stelle ausdrücklich - eben immer bewusst [PAGE 1400] stärken wollen und auch von den Menschen mit Einschränkungen einfordern.

Die Kommission hat dieser Kommissionsmotion mit 17 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt. Eine Minderheit befürchtet, dass es trotz gut gemeinter Anpassung zu einer Mengenausweitung kommt. Das ist ein Faktor, den man anschauen muss, der berücksichtigt sein muss. Deshalb haben wir auch die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten. Der Kommission wurde versichert, dass diese Gefahr mit der klaren Regelung, die basierend auf dem Gesamtjahresbudget eben elf Monate vorsieht, als gering einzustufen ist.

Ich wiederhole es: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen dieses Vorhaben zur Annahme. Wir haben festgestellt, dass auch der Bundesrat es zur Annahme empfiehlt.