Lexipedia

Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2002-12-09

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-09

Wortprotokoll

Was Herr Wiederkehr dargelegt hat, ist an sich unbestritten, nämlich dass eine Gewissensprüfung immer eine schwierige Angelegenheit ist; das sei nicht in Abrede gestellt. Ebenso wissen wir jedoch auch, dass in der Zwischenzeit seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst eine qualitativ sehr gut zusammengesetzte Kommission ein qualitativ gutes System entwickelt hat, wie diese Gewissensprüfungen durchgeführt werden.

Es ist schon denkbar, dass man einzelne Fälle findet, die etwas "simpel" gelaufen sind, vor allem vielleicht in der Anfangsphase vor fünf Jahren. Aber die allgemeinen Eindrücke und die allgemeinen Auskünfte auch von betroffenen Leuten über die Arbeit dieser Kommission sind nicht so schlecht, wie es immer wieder dargelegt wird.

Es ist durchaus möglich, die Motive eines Menschen zu beurteilen; auch Richter müssen das tagtäglich tun, wobei ich nicht die Arbeit eines Gerichtes mit jener einer Zulassungskommission vergleichen will, überhaupt nicht; das ist kein Gericht und soll auch keines sein. Ich will damit nur sagen, [PAGE 1996] dass es nicht unmöglich ist, durch ein geeignetes Gespräch die Motive in einer Gewissensprüfung abzuklären.

Es ist auch nicht einfach so, dass der rhetorisch Gewandtere besser wegkommt, sondern die Zulassungskommission hat in diesen fünf Jahren durchaus gelernt, mit verschiedenen Typen zu sprechen und das Gespräch auch mit jenen zu führen, die nicht aus dem akademischen Bereich kommen, und sie hat auch gelernt, sich der Ausdrucksweise der Jugend etwas anzupassen. Das kann diese Kommission.

Die Anträge Wiederkehr zu den Artikeln 16a, 18a und 18b laufen letztlich darauf hinaus, das System der Gewissensprüfung als solches infrage zu stellen. Wir haben aber letzte Woche entschieden, dass diese Grundsatzdiskussion allenfalls in einer zweiten Phase, aber nicht heute zu führen ist.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.