Rüegger Monika · Nationalrat · 2021-06-17
Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-17
Wortprotokoll
Es ist schade, kommt der Motionär nicht selber und erklärt, was er möchte. Sein Anliegen wurde mit dem Titel bereits genannt.
Die Motion ist eigentlich unnötig und führt zu Verunsicherungen in der Bevölkerung. Warum? Bereits heute werden alle wichtigen Messresultate gegenüber den Kantonen öffentlich und transparent gemacht. Die Standortkantone sind für die Aufsicht zuständig und verfügen bereits heute über die Messwerte. Ein Kanton kann sehr wohl in Eigenverantwortung entscheiden, wie mit der Bevölkerung zu kommunizieren ist und welche betriebsspezifischen Massnahmen im Bedarfsfall anzuordnen und einzuleiten sind. Hier ist auch der föderalistischen Struktur Rechnung zu tragen. Panikmache durch falsch eingeordnete Angaben dient weder der Bevölkerung noch der wertschöpfenden Industrie. Genau zu einer solchen würde die vorliegende Motion nämlich führen.
Die Motion betrifft nicht nur die Betreiber von Zementwerken und Kehrichtverbrennungsanlagen, wie der Motionär schreibt. Zahlreiche Produktionsanlagen messen online und berichten den Vollzugsbehörden. Gemäss der Luftreinhalte-Verordnung gelten als stationäre Anlagen Bauten und andere ortsfeste Einrichtungen, Geräte und Maschinen sowie Lüftungsanlagen, welche die Abgase von Fahrzeugen sammeln und als Abluft an die Umwelt abgeben.
Der Vollzug der vorgeschlagenen Änderung der Luftreinhalte-Verordnung wäre aufwendig und einfach nur kompliziert. Die Formulierungen in der Motion sind teilweise auch nicht korrekt. Richtigerweise müssen nicht alle Emissionen in jeder Industrie kontinuierlich gemessen werden. Für die Umwelt zentral sind vor allem Jahres- und Monatsfrachten und weniger die tagesspezifischen Konzentrationen.
Die kantonalen Fachstellen sind wirklich genügend kompetent und mit durchaus ausreichenden technischen und juristischen Mitteln ausgestattet, damit sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können. Der Kanton ist der wichtige und richtige Partner. Er leitet Massnahmen ein, wenn das nötig ist. Ferner besteht das Öffentlichkeitsprinzip: Daten und Dokumente der öffentlichen Hand können jederzeit von Privatpersonen angefordert und so veröffentlicht werden. Zahlreiche relevante Daten im schweizerischen Register über die Freisetzung von Schadstoffen sind schon heute für jedermann ersichtlich. So viel zu Ihrem Vorwurf in der Motion, die Messresultate würden nicht öffentlich gemacht und die Bevölkerung, die in der Nähe wohne, erfahre nichts bei einer zu hohen Luftbelastung!
Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen. [PAGE 1428]