Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-17
Wortprotokoll
Diese Motion steht in Zusammenhang mit den Überfällen auf Geldtransporter im Kanton Waadt im Jahr 2019 und der Forderung nach einer schweizweiten Regelung für die Transportbranche. Ich möchte zuerst erwähnen, dass der Schutz des Personals von diesen Werttransporten dem Bundesrat selbstverständlich ein wichtiges Anliegen ist. Die Ablehnung dieser Motion empfiehlt Ihnen der Bundesrat also nicht deshalb, weil er sich nicht darum kümmern würde. Es gibt aber zwei Gründe, weshalb der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Der erste Grund ist, dass im Bereich der Sicherheit von Geldtransportern natürlich Möglichkeiten bestehen, die in der Zwischenzeit ja auch von den Kantonen und den Unternehmen selber angewandt wurden. Es gibt eine Vielzahl von Massnahmen, ich nenne Ihnen nur ein paar davon: Die Limitierung der Geld- und Wertmenge ist eine Möglichkeit, wie auch der Einsatz von mehr Begleitpersonal und dann vor allem der Einsatz von Vernichtungsanlagen, die das Geld bei einem Überfall unbrauchbar machen - ja, das gibt es, und das ist natürlich auch abschreckend. Ich weiss von Kantonen, die Massnahmen getroffen haben, und insbesondere vom Kanton Waadt, der hier sehr aktiv ist und vieles gemacht hat, weil es - das ist klar - für die Bevölkerung wirklich eine Bedrohung ist. Es ist in unserem Land eigentlich unvorstellbar, dass ein solches Problem in dieser Art virulent werden kann. Aber der Bundesrat ist der Meinung, dass es hier Lösungsmöglichkeiten gibt, ohne jetzt gleich generell mit einer Ausnahme vom Nachtfahrverbot einzugreifen.
Der zweite Grund ist eine Kompetenzfrage: Ich bitte Sie, sich einfach noch einmal vor Augen zu führen, wer in der Schweiz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf ihrem Territorium zuständig ist. Das sind gemäss Bundesverfassung die Kantone. Der Bund hat eine fakultative Regelungskompetenz, um Vorschriften über die Ausübung von privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeiten zu erlassen. Der Bund hat die Kompetenz, im Bereich Sicherheit Gesetze zu erlassen, wenn es sich um Sicherheitsbelange handelt, die aus seiner Sicht eine Koordination auf Bundesebene erfordern.
Hierzu möchte ich einfach ganz kurz folgende Geschichte erwähnen, damit Sie diese vielleicht wieder in Erinnerung haben: Es gab eine Motion Seiler Graf und eine Motion Rechsteiner Paul, die verlangt haben, dass man die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen schweizweit einheitlich regle. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wollte eine rechtliche Harmonisierung auf dem Weg des Konkordates herbeiführen. Der Weg einer kantonalen Regelung geht [PAGE 1434] natürlich auch aus Sicht des Bundesrates immer vor. Wir bevorzugen also eine Regelung auf kantonaler Ebene. Das war im Jahr 2017, ich war damals noch Vorsteherin des EJPD. Die KKJPD beschloss aber, das Konkordat für private Sicherheitsdienstleistungen vorläufig nicht in Kraft zu setzen. Nachdem diese kantonalen Bemühungen nicht erfolgreich waren, hielt der Bundesrat den Zeitpunkt für gekommen, bundesrechtliche Mindestvorschriften zu erlassen. Er empfahl die Motion Rechsteiner Paul 17.4101, "Mindeststandards für Sicherheitsfirmen national regeln", zur Annahme. Diese Motion wurde dann aber zurückgezogen, und die Motion Seiler Graf 16.3723, "Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln", wurde 2019 abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat nicht für angezeigt, jetzt wieder mit einer Regelung zu kommen, die per se auch nicht ganz unproblematisch ist, denn wir haben dann auch wieder Zielkonflikte mit dem Lärm - Sie kennen ja die Gründe, weshalb wir dieses Nachtfahrverbot haben.
Aufgrund dieser Vorgeschichte kommt der Bundesrat zum Schluss: Auf der einen Seite haben die Kantone und insbesondere der Kanton Waadt wirklich gehandelt und vieles unternommen. Sie sehen auch, dass diese Problematik zurückgegangen ist, auch wenn es keine Garantie dafür gibt, dass das nicht mehr vorkommt. Wir können es nicht unterstützen, nach dieser Vorgeschichte jetzt hier national einzugreifen.
Das sind die Gründe, weshalb wir diese Motion zur Ablehnung empfehlen.