Schaffner Barbara · Nationalrat · 2021-06-17
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-06-17
Wortprotokoll
Wir haben hier eine Vorlage, bei der Verpackung und Inhalt wohl so weit auseinanderklaffen wie nur möglich. Wie es zu dieser Situation gekommen ist, haben meine Vorredner ja schon ausführlich diskutiert. Ich möchte Ihnen schildern, wie das bei mir angekommen ist.
Zuerst einmal herrschte eine grosse Verwirrung über die Traktandierung dieser Vorlage in der KVF. Ich hatte keinen Plan, welche Fragestellungen zu beantworten sind, und Unterlagen waren quasi nicht existent. Die Präsentation in der Kommission zeigte dann anschaulich, wie die Aufbereitung und grafische Darstellung vorhandener Daten von Telekomanbietern die Lesbarkeit für den Menschen verbessert und bei einer Aufklärung von Straftaten hilfreich ist. Ebenfalls leuchtet ein, dass der Datenschutz verbessert werden kann, wenn die Daten zentral gespeichert und nicht an Kantone weitergegeben werden, die diese wiederum an Private weitergeben oder weitergeben müssen, um eine lesbare Auswertung zu erhalten.
Da aber gewisse Bedenken von Datenschützern vorhanden waren und mir auch der vorgesehene Gesetzestext mit dem Begriff "Analysefunktion" zu viel Interpretationsspielraum liess, habe ich einen Antrag eingereicht, der genau das, was uns in der Kommission präsentiert wurde, im Gesetz präzisiert hätte. Am Vorabend der folgenden Kommissionssitzung erreichte uns dann die nun als Mehrheitsantrag vorliegende Formulierung. Das Argument dazu: Es gibt noch weitere Anwendungsfälle, die man nicht ausschliessen möchte. Zwei davon - Alarmierung und Sprechererkennung - werden nun explizit genannt. Es ist aber weiterhin keine abschliessende Liste, wie das Kollege Bregy ausgeführt hat. Es ist keine Präzisierung der bundesrätlichen Vorlage, sondern einfach eine beispielhafte Aufzählung. Es bleibt weiterhin unklar, welche weiteren Kompetenzen noch gemeint sein könnten.
Wenn nun der Bundesrat argumentiert, dass es lediglich darum gehe, die bisherige Praxis, die nur eine Verordnungsgrundlage hat, ins Gesetz zu schreiben, dann, muss ich sagen, bin ich über diesen Weg doch sehr irritiert. Wenn es um eine neue und erweiterte Kompetenz geht, insbesondere auch in einem Bereich, der oft umstritten ist und immer wieder zu Gerichtsfällen führt, dann ist dafür zuerst einmal das Parlament zuständig. Es kann nicht sein, dass wir hier so etwas wie einen autonomen Nachvollzug machen und Kompetenzen geben, die sich die Verwaltung zuvor schon genommen hat.
Für uns Grünliberale bleibt die Katze im Sack, und diesen Sack wollen wir nicht kaufen, ohne einen genaueren Blick auf die Katze zu werfen. Wir unterstützen deshalb den Rückweisungsantrag Pult und verlangen vom Bundesrat eine separate Botschaft, in der genau beschrieben wird, was diese Gesetzesrevision bezweckt und insbesondere was davon auch weiterhin ausgeschlossen ist respektive bleibt. Obwohl wir inhaltlich durchaus offen für Anpassungen sind, Anpassungen im Sinne dessen, was uns in der Kommission präsentiert wurde, werden wir bei einer zu erwartenden Ablehnung des Rückweisungsantrages Pult die Minderheiten Trede unterstützen und beim bisherigen Gesetz bleiben. Damit unterstützen wir eine Neuauflage des Geschäfts und verlangen mehr Transparenz. Dann können wir entscheiden, ob wir uns dem Glauben von Kollege Rutz anschliessen, dass das Vorhaben nicht so spektakulär sei, wie andere behaupten.