Chiesa Marco · Ständerat · 2021-06-17
Chiesa Marco · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-17
Wortprotokoll
Stellen Sie sich vor, Sie haben Angst vor dem Feuer und möchten sich mit allen Mitteln davor schützen. Deshalb rufen Sie jede Nacht die Feuerwehr an und sagen am Telefon, sie solle mit Blaulicht zu Ihnen nachhause kommen, um zu kontrollieren, ob das Haus schon in Brand stehe. Wir sind uns sicherlich einig, dass Sie nach den ersten paar Fehlalarmen schnell an Glaubwürdigkeit verlieren würden. Sie fragen sich jetzt wohl, was das Ganze mit der vorliegenden Motion zu tun hat - nun, sehr viel.
Covid-19 hat unser Staatsverständnis - ich sollte sagen: das Verständnis der Feuerwehr - grundlegend verändert. Unser Land befindet sich nach wie vor in einer besonderen Lage gemäss Artikel 6 Absatz 1 des Epidemiengesetzes. Die Definition der besonderen Lage ist eindeutig. Ich erlaube mir, aus Artikel 6 Absatz 1 des Epidemiengesetzes zu zitieren: "Eine besondere Lage liegt vor, wenn a. die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, und eine der folgenden Gefahren besteht: 1. eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr, 2. eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, 3. schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft oder auf andere Lebensbereiche." Welches Bild müsste sich nun für die Aufrechterhaltung einer besonderen Lage in der Schweiz zeigen? Erstens müsste die Anzahl der Covid-19-Infizierten am Steigen sein, zweitens müssten die Spitäler an ihre Auslastungsgrenze stossen oder kurz davor sein, und drittens müssten die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche akut gefährdet sein.
Welche Lage präsentiert sich jedoch heute? Der Bundesrat hat die überfällige Öffnung der Gesellschaft und der Wirtschaft in die Wege geleitet. Der Grund dafür ist klar: Die Anzahl der Covid-19-Fälle sinkt seit Monaten. Dies bedeutet, dass die Ansteckungsgefahr sinkt. Die Anzahl der Spitalaufenthalte nimmt deshalb logischerweise ebenfalls ab. Dies hat zur Folge, dass das Gesundheitssystem entlastet und nicht belastet wird. Ich muss Ihnen wohl nicht darlegen, dass mit der Öffnungsstrategie des Bundesrates die Wirtschaftsleistung steigt und die gesellschaftlichen Aktivitäten wieder an Schwung gewinnen. Kurz: Wir sind in einer Phase der Entspannung.
Nach meinen Ausführungen scheint es mir eigentlich offensichtlich, dass die besondere Lage unverzüglich aufgehoben werden muss. Analog dazu kehrt die Feuerwehr nach einem gelöschten Brand nicht mit Vollgas und Blaulicht zum Feuerwehrdepot zurück, sondern hält sich, wie die anderen Verkehrsteilnehmer, an die Verkehrsregeln. Damit werden die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in ihren Freiheiten eingeschränkt und müssen wegen der heranbrausenden Feuerwehr nicht rechts an den Strassenrand fahren. Genauso muss sich der Bundesrat verhalten: Er muss Krisen überwinden, in den Normalzustand übergehen und Kräfte für die nächste Herausforderung sammeln. In der Zeit der Entspannung sollte sich unser Land nicht im Ausnahmezustand befinden.
Die Aufrechterhaltung der besonderen Lage ist auch staatspolitisch gefährlich. In der Logik des Bundesrates müsste aktuell bei einem möglichen Anstieg der Fallzahlen gleich die ausserordentliche Lage ins Auge gefasst werden. Die Eskalationsstufe des Epidemiengesetzes könnte damit seine Bedeutung als Sinnbild für ein verantwortliches Krisenmanagement verlieren. Die besondere Lage - oder ich könnte sagen: das permanente Sirenengeheul und Blaulicht - ist nicht nötig, um der Gesellschaft wieder mehr Freiheit zu geben. Die besondere Lage behindert vielmehr eine Rückkehr zur Normalität.
Stimmen Sie also bitte mit mir für die Aufhebung der besonderen Lage. Das ganze Land wird es Ihnen danken.