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Atici Mustafa · Nationalrat · 2021-06-17

Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-17

Wortprotokoll

Ich rede zu meinen beiden Minderheitsanträgen. Zuerst spreche ich zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 7 Absatz 3. Der Bundesrat will die Möglichkeit haben, Impulsprogramme oder themenorientierte Förderprogramme durchführen zu lassen. Ein Impulsprogramm zu lancieren, heisst, etwas neu, aber befristet in Gang zu setzen; ein themenorientiertes Programm beinhaltet die Möglichkeit, etwas genau Definiertes auch langfristig zu fördern. Der von der Mehrheit bevorzugte Begriff "Sonderprogramm" ist das Gleiche wie ein themenorientiertes Förderprogramm und deshalb überflüssig. Die Sache ist klar, und daher halte ich mich zu diesem Minderheitsantrag kurz. Ich bitte Sie, bei der bundesrätlichen Fassung zu bleiben, die Lancierung von Impulsprogrammen zu ermöglichen und so die Optionen der Innovationsförderung differenzierter auszugestalten.

Nun spreche ich zu meinem zweiten Minderheitsantrag, zu Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe e. Ich möchte mit diesem Antrag, dass wissenschaftsbasierte Sozialunternehmen in Artikel 20 explizit erwähnt werden. Artikel 20 trägt neu den Titel "Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums". Der Begriff "wissenschaftsbasiertes Unternehmertum" wird im Gesetz aber nirgends definiert. Ich beantrage deshalb, in einem zusätzlichen Buchstaben e von Absatz 2 klarzustellen, dass auch wissenschaftsbasierte Sozialunternehmen gefördert werden können, die auf die Lösung gesellschaftlicher oder ökologischer Probleme spezialisiert sind und die durch soziale Innovation dafür sorgen können, dass sich neue Technologien tatsächlich durchsetzen. Bereits in der Vernehmlassung haben zehn Kantone, Swissuniversities und weitere gewichtige Kreise gefordert, dass soziale Innovationen auch in der Wortwahl des Gesetzes besser berücksichtigt werden.

Projekte mit Beteiligung von Partnern im sozialen Bereich und in der Bildung sollten vermehrt gefördert werden. Grundsätzlich beschränkt sich das FIFG nicht auf technische Innovationen. Es sieht ausdrücklich vor, dass die Innovationsförderung im Dienste von Wirtschaft und Gesellschaft stehen soll. Über die technisch-naturwissenschaftlichen Bereiche hinaus können und sollen alle Disziplinen, die an unseren Hochschulen vertreten sind, zu nachhaltigen Innovationen beitragen.

Die Förderung von wissensbasierten Innovationsprojekten von Jungunternehmen wird neu erleichtert. Hier gilt es zu bedenken, dass der Transfer von in der Wissenschaft erarbeiteten Erkenntnissen in die Praxis im Bereich der sozialen Innovationen, inklusive des Bildungsbereichs, auch über spezialisierte Sozialunternehmen erfolgen kann und muss. Diese arbeiten sehr oft eng mit Institutionen der öffentlichen Hand zusammen. Passende Fördermöglichkeiten dafür sind bisher nicht explizit vorgesehen und sollten daher stärker berücksichtigt werden.

Die Innosuisse beruht nach wie vor auf einer technologieorientierten Fördertradition und fördert vorübergehend Ingenieurprojekte. Das genügt aber nicht, um in der Wirtschaft Erfolg zu haben. Erst das erfolgreiche Zusammenspiel zwischen technologischer und sozialer Innovation führt zum Erfolg.

Deshalb bitte ich Sie, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen, und danke Ihnen für Ihre Unterstützung.