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AB 286003

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-17

Wortprotokoll

In aller Kürze zu den einzelnen Anträgen: Bei Artikel 7 Absatz 3 respektive Artikel 19 Absatz 2bis Buchstabe d geht es um eine Begriffsänderung, vom Wort "Impulsprogramme" zum Wort "Sonderprogramme". Diese Änderung ist auch dem Umstand geschuldet, dass das Wort "Sonderprogramme" in der Botschaft des Bundesrates präziser ist. Damit wird auch die Aussage gemacht, dass es eben nur in einigen Ausnahmesituationen, zum Beispiel bei Frankenstärke oder in einer Krise, infrage kommt, solche Programme zu starten. Beim Wort "Impulsprogramme" könnte man denken, dass diese Programme eine Ewigkeit gelten sollen.

Jetzt hat ja der Bundespräsident gesagt, dass der Bundesrat an seinem Antrag bezüglich Reserven festhalten will. Bei Artikel 10 FIFG und Artikel 19 des Innosuisse-Gesetzes bittet Sie die Kommission, bei den Reserven etwas mehr Spielraum zu geben, nämlich 15 statt nur 10 Prozent des jährlichen Budget- respektive Rechnungsjahres. Das bedeutet einfach, dass man viel mehr Möglichkeiten hat, die Gelder von einem Jahr ins andere zu übertragen, damit man nicht Ende Jahr alles in einer Art Novemberfieber zu üppig ausschütten muss. Die Kommission bittet Sie hier ganz klar, auf 15 Prozent zu gehen und nicht bei 10 Prozent zu bleiben.

Bei Artikel 10 Absatz 6 geht es noch um die Steuerbefreiung von Stipendien für Nachwuchsforschende. Hier bitte ich Sie namens der Mehrheit, zugunsten dieser jungen Leute, die weiss Gott nicht auf Rosen gebettet sind, die Möglichkeit der Steuerbefreiung zu schaffen.

Bei Artikel 19 geht es darum, dass bei Innosuisse-Projekten generell 30 bis 50 Prozent Beteiligung durch die Wirtschaftspartner, durch die Umsetzungspartner verlangt werden. Der Bundesrat beantragt ja 40 bis 60 Prozent. Wir haben einfach versucht, mit der Bandbreite etwas nach unten zu gehen, damit man auch jenen Fachbereichen Rechnung tragen kann, in denen von den Umsetzungspartnern halt wirklich nicht so viele Gelder eingebracht werden können. Sie haben daneben auch Bestimmungen, mit denen man für die Umsetzungspartner unter 30 Prozent oder über 50 Prozent Beteiligung gehen kann. Die Flexibilität innerhalb der Vergaben ist also relativ gross. Grundsätzlich sollen nach der Kommissionsmehrheit 30 bis 50 Prozent gelten.

Es ist in der Tat so, dass es dann je nach Fachbereich halt nicht möglich ist, z. B. eine teure Stunde an der Werkzeugmaschine anrechnen zu lassen; das können Sie im sozialen und im Gesundheitsbereich vielleicht etwas weniger gut machen. Deshalb braucht es hier etwas mehr Spielraum. Die Minderheit Keller Peter verlangt deshalb, mit 40 bis 60 Prozent beim Bundesrat zu bleiben. Die Minderheit Keller Peter beantragt dann aber auch, dass man die höhere und die geringere Beteiligung generell streicht.

Bei Artikel 20 geht es darum, dass wir mit der Mehrheitsfassung wollen, dass die Neuausrichtung von Unternehmen ebenfalls unterstützungsberechtigt ist. Dort gibt es eine Minderheit, welche die Neuausrichtung von Unternehmen nicht als entsprechendes Kriterium aufnehmen will, weil das offenbar ein sehr schwierig zu bezeichnender und definierender[NB]Begriff sei. Dort bitten wir Sie auch, der Mehrheit zu folgen.

Ich komme noch zu Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe e, der neu eingebracht wurde und dem Minderheitsantrag Atici entspricht. Wir müssen einfach generell ganz klar festhalten, dass im FIFG und im Innosuisse-Gesetz absolut keine Fachbereiche namentlich genannt werden, die besonders unterstützt werden sollen. Das wäre ein ganz klarer Paradigmenwechsel, indem man wissenschaftsbasierte Sozialunternehmen mit Social-Impact- und ökologischen Problemlösungen besonders behandeln würde. Sie müssen dann einfach am Ende des Jahres auch erklären können, warum dann für andere Fachbereiche, sei das gerade im Gesundheitswesen, sei das aber auch in der Industrie oder z. B. bei Bauprojekten usw., bei diesen Fragestellungen entsprechend weniger Geld zur Verfügung gestellt werden soll. Ich denke, es ist nicht sinnvoll - das sage ich im Namen der Mehrheit -, von der Politik her zu bestimmen, welche inhaltlichen Projekte man fördern will. Deshalb wäre es gut, diesen Absatz nicht aufzunehmen.

Ich komme zum letzten, ganz kleinen Informationsteil: Bei Artikel 20a hat die Mehrheit der Kommission ohne Gegenantrag darauf verzichtet, für die Unterstützung von hochqualifizierten Personen den Begriff "renommierte Weiterbildungsprogramme" aufzunehmen, weil es sehr schwierig wäre und der Bund eine Liste führen müsste, die aufzeigt, welche Weiterbildungsprogramme entsprechend renommiert sind. Damit würde der Bund faktisch ein Label für renommierte Weiterbildungsprogramme ausstellen. Das sollten wir nicht einführen, weil der Bund bei den Weiterbildungsprogrammen auch keine Regelungshoheit hat. Deshalb wurde dieser Begriff dort gestrichen.