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Steinegger Franz · Nationalrat · 2002-12-10

Steinegger Franz · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-10

Wortprotokoll

Auf der vierspurigen Autobahn von Dänemark nach Palermo betreiben wir in Göschenen und Airolo je eine Dosierstelle, indem wir dort die Kapazitäten fast halbieren. In Göschenen und Airolo wollen wir den europäischen Nord-Süd-Verkehr auf der Strasse so reduzieren - oder den Verkehr so erziehen -, dass auf Verkehr verzichtet oder dass auf die Schiene umgestiegen wird. Es stellt sich die Frage, ob wir dies auf Dauer durchhalten können, und es stellt sich die Frage, wer profitiert und wer die Zeche bezahlt.

Zunächst: Die Annahme des Alpenschutzartikels im Februar 1994 hat sich auf den Entscheid über die Finanzierung von Alptransit und auch auf die Verhandlungen über das Landverkehrsabkommen mit der EU vorteilhaft ausgewirkt. Ohne diesen Artikel hätten gewisse Kreise versucht, in der Alpentransitfrage nach dem Grundsatz "Nach uns die Sintflut" voll [PAGE 2042] auf die Strasse zu setzen. Aber alle Statistiken demonstrieren, dass eine nachhaltige Abschreckung des Strassentransits nicht gelungen ist und dass vor allem vom Personenverkehr her Kapazitätsprobleme entstehen. Notfalls wird einfach gewartet. Gewartet wird schwergewichtig im Kanton Uri und in der Leventina, und nicht etwa im Wallis oder in Graubünden. Wir müssen in Uri unser Territorium also nicht nur für Verkehrsbauten zur Verfügung stellen, sondern auch für Stauräume. Man produziert fast täglich Negativmeldungen in den Medien, und die Fahrt ins Urner Oberland oder nach dem Urserental hat Lotteriecharakter bekommen - mit allen Negativauswirkungen auf Arbeitsplätze, Standorttreue, Tourismus. Wer jeden Ausbau der Strassentransitkapazität in den Alpen verbietet, der nimmt die Verwendung oder den Missbrauch des Kantons Uri als Stauraum in Kauf oder will dies gar. Uri ist also eingespannt in die verschiedenen Interessen der europäischen Verkehrspolitik. Den Preis zahlen wir aber weitgehend alleine, und dieser Preis wird immer höher, dieser Preis wird zu hoch. Aus diesem Grund stimme ich dem Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit zu.

Natürlich bleibt die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ein Anliegen. Dieses soll in der Verfassung festgeschrieben bleiben, aber das Instrument dazu, um dies zu erreichen, darf nicht einfach darin bestehen, dass in Göschenen und Airolo ein Nadelöhr betrieben und der Kanton Uri zur Dosierstelle erklärt wird. Die Verlagerung soll durch ein gutes Angebot auf der Schiene und durch angemessene Anstrengungen unserer Nachbarn im Norden und vor allem im Süden, wo grosse Probleme sind, für den Schienengüterverkehr geschehen. Hier ist ein selbstbewusstes Auftreten unseres Bundesrates durchaus angebracht.

Dass man durch ein vernünftiges Timing - ein vierspuriger Betrieb wird erst nach einer Sanierung der alten Tunnelröhre Tatsache - dafür sorgt, dass der Betrieb des Basistunnels sich vorher einpendeln kann, ist für mich unbestritten.

Die Verantwortung für den eigenen Kanton schliesst die Anerkennung der Gegebenheiten ein; diese verbieten den ewigen Betrieb einer Dosierstelle in Göschenen.