Fiala Doris · Nationalrat · 2021-09-13
Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-13
Wortprotokoll
Die eidgenössische Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer" will im Wesentlichen eine Verfassungsänderung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Initiativtext gelesen haben, und möchte deshalb nur kurz die wichtigsten Punkte zitieren: "Er [der Bund] erlässt in der Form eines Bundesgesetzes Vorschriften über die Herstellung, die Beschaffung und den Vertrieb sowie über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial. Auslandsgeschäfte mit Kriegsmaterial sind insbesondere verboten, wenn:
a.[NB]das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist; das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen [...];
b.[NB]das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt;
c.[NB]im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird; oder
d.[NB]im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird."
Die SiK-N behandelte am 21. Juni dieses Jahres die Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer", das Geschäft 21.021. Die Volksinitiative war am 24. Juni 2019 mit 126 355 gültigen Unterschriften eingereicht worden.
Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer setzt sich aus verschiedenen Hilfsorganisationen, Parteien und Kirchenkreisen zusammen. Diesem Bündnis stehen der Arbeitskreis Sicherheit und Wehrtechnik mit dem Copräsidium der Nationalräte Thomas Rechsteiner und Maja Riniker sowie rund siebzig Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gegenüber.
Die SiK-S empfiehlt wie der Bundesrat die Ablehnung der Volksinitiative. Die SiK-N hat am 21. Juni 2021 Nationalrätin Lilian Studer und Anthony Jaria, den ehemaligen Kantonalpräsidenten der BDP Freiburg, angehört; der Nationalrat ist hier Zweitrat. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative am 5. März 2021 verabschiedet und empfiehlt diese wie erwähnt zur Ablehnung, und er empfiehlt, dem indirekten Gegenvorschlag zuzustimmen.
Der Ständerat hat das Geschäft am 3. Juni 2021 behandelt. Er empfiehlt mit 30 zu 13 Stimmen die Ablehnung der Volksinitiative, und er hat die Revision des Kriegsmaterialgesetzes angenommen.
Die SiK-N hat am 21. Juni 2021 das Initiativkomitee und Vertreter und Vertreterinnen der Industrie angehört. Im dritten Block hat die SiK die Botschaft behandelt.
Zur Wahrung der sicherheitspolitisch notwendigen Flexibilität des Bundesrates und zur Wahrung der normhierarchischen Ordnung hat der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag unterbreitet, der die Regelung auf Gesetzesstufe mit Kompetenz für bundesrätliche Ausnahmebewilligungen vorsah. Der Ständerat hat dies mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen gestrichen.
Der so abgeänderte indirekte Gegenvorschlag ist sozusagen im Vergleich zum Initiativtext einschränkender. Die SiK-N beantragt nun im Bundesgesetz über das Kriegsmaterial eine analog dem Initiativtext formulierte Ausnahmeregelung, um Exporte in demokratische Länder mit einem Exportkontrollregime, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist, zu ermöglichen.
Kollegin Studer erörterte in der Anhörung der SiK-N den aus ihrer Sicht zentralen Punkt der Volksinitiative. Betreffend Menschenrechtsverletzungen wolle man zum Status quo vor 2014 zurückgehen. In einem instabilen Umfeld, so Studer, gehe die Kontrolle über Waffenlieferungen schnell verloren. Unkontrolliertes Wirtschaften der Rüstungsindustrie mache die Schweiz und den Bundesrat unglaubwürdig, insbesondere weil der Bundesrat im Abstimmungskampf zur Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" 2009 selbst versprochen hatte, die Ausfuhrkriterien nicht zu lockern. Sie, so Kollegin Studer, sei daher froh über den indirekten Gegenvorschlag.
Zur dritten Forderung, keine Kriegsmaterialexporte in Länder, die an einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt beteiligt sind, zu erlauben, führte Nationalrätin Studer aus, dass die geplante Lockerung für Waffenexporte in Bürgerkriegsländer Auslöser für die Korrektur-Initiative gewesen sei. Man wolle keinen Abstimmungskampf. Wichtig sei, dass die Version des Ständerates durchkomme. Der Entscheid falle aber nach der heutigen Debatte im Nationalrat.
Ich komme zurück zur Sitzung der SiK-N. Kollege Flach stellte den Antrag, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die Präsidentin formulierte klar das Vorgehen in der SiK-N, und nach diesem Vorgehen wurde auch gehandelt: erstens die Klärung der Frage zur Gültigkeit der Initiative, zweitens die Klärung der Fragen rund um den Gegenvorschlag und drittens der Beschluss über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative.
Nach intensiven Anhörungen, Debatten, Abwägungen seitens der Politik, der Industrie und des Initiativkomitees sowie nach diversen Anträgen und Verwerfungen stellte Kollege Hurter die Frage, ob denn der Bundesrat an seinem Antrag festhalte. Dies bejahte die Präsidentin der SiK-N klar.
Im Anschluss an diese Klärung wurde der Antrag Riniker dem Beschluss des Ständerates gegenübergestellt. Der Antrag Riniker obsiegte knapp gegenüber dem Beschluss des Ständerates, mit 9 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Den Antrag Hurter Thomas hätten 7 Kolleginnen und Kollegen bevorzugt; für den Beschluss des Ständerates votierten 17 Personen. Auch der Antrag von Kollegin Schlatter wurde mit 16 zu 8 Stimmen zugunsten des Beschlusses des Ständerates entschieden. Für den Antrag Porchet stimmten 8, dagegen 16 Kommissionsmitglieder. In der Gesamtabstimmung stimmte die SiK-N mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfes.
Zum Bundesbeschluss über die Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer", die Korrektur-Initiative, Artikel 2: Das Abstimmungsergebnis lautete 14 zu 10 Stimmen für den Beschluss des Ständerates bzw. gegen den Antrag Flach Nummer 6.
Ich komme zum Schluss, aber nicht ohne die Stimme der Schweizer Industrie zu erwähnen. Die selbstgewählte dauernde und bewaffnete Neutralität verlange industrielle Kapazitäten, wurde eindrücklich ausgeführt. Die heutige Regelung sei streng und bewähre sich, so der Arbeitskreis Sicherheit und Wehrtechnik (Asuw) mit dem Copräsidium der Nationalräte Thomas Rechsteiner und Maja Riniker. Für die Industrie sei ein indirekter Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative dann tragbar, wenn eine echte Ausnahmeregelung vorgesehen werde, so wie von der SiK-N vorgeschlagen. Die Industrie - also Swiss ASD (Aeronautics, Security and Defence), Groupe romand pour le matériel de Défense et de Sécurité und Asuw - erwarte vom Initiativkomitee, dass bei Annahme des Mehrheitsantrages der SiK-N betreffend die Ausnahmeregelung eine klare Aussage zum Rückzug der Initiative gemacht werde.
In Block 2 der Anhörung stellten die Kolleginnen und Kollegen Seiler Graf, Candinas, Riniker und Fivaz relevante Fragen. Industrievertreter führten aus, die Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie sei ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Sicherheitspolitik und leiste einen wichtigen Beitrag dafür, dass die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen souverän wahrgenommen werden könnten.
Besten Dank, wenn Sie die Meinungen und Debatten der SiK-N in Ihre Überlegungen und in die Abstimmung einbeziehen.