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Schmid Martin · Ständerat · 2021-09-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-13

Wortprotokoll

Mit der parlamentarischen Initiative Girod soll gemäss der nationalrätlichen Schwesterkommission eine Übergangsregelung geschaffen werden, damit das Investitionsaufkommen für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erhalten bleibt, bis eine grössere Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes in Kraft tritt. Das Ende 2022 auslaufende Einspeisevergütungssystem soll durch Investitionsbeiträge für alle Technologien abgelöst werden, und die Massnahmen sollen bis Ende 2030 befristet sein.

Zur Vorgeschichte: Nachdem unsere UREK in einem ersten Anlauf den Handlungsbedarf nicht bejahte, haben wir dieser[NB]Initiative in einem zweiten Anlauf Folge gegeben. Die UREK-S hat damals auch Handlungsbedarf gesehen, da ohne rasche Änderung des Energiegesetzes ab dem 1. Januar 2023 gewisse Förderlücken entstehen könnten, von welchen unter anderem bestimmte neue Wasserkraftwerke, Windkraftanlagen, Biogasanlagen sowie Geothermiekraftwerke betroffen wären.

Unsere Schwesterkommission hat dann einstimmig einen Erlassentwurf verabschiedet. Dieser wurde - und ich glaube, da können Sie gut zuhören - am 16. Juni 2021 im Nationalrat mit 187 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen, also mit überwältigender Zustimmung. Es gibt auch von unserer Kommission keinen Nichteintretensantrag, wie Sie der Fahne entnehmen können. Trotzdem werde ich jetzt ein paar Ausführungen machen, um es einzubetten, weil der Bundesrat in einer früheren Phase noch beantragt hatte, nicht auf die Vorlage einzutreten und auf den Mantelerlass zu warten.

Vorweg möchte ich Ihnen aber auch darlegen, wie unsere Kommission dieses Geschäft angegangen ist. Im Vorfeld dieses Geschäfts haben wir uns zuerst ein Bild über die Situation der Stromversorgungssicherheit in der Schweiz gemacht, und zwar unabhängig davon - es kam dann natürlich zusammen -, ob jetzt ein Rahmenabkommen verfolgt wird oder nicht. Wir haben uns ausführlich mit dem Thema "Stromversorgungssicherheit im Winter" auseinandergesetzt und uns über notwendige Massnahmen zur Sicherung der Netzstabilität informieren lassen.

Wir haben dazu auch die Elcom angehört. Ich kann Ihnen sagen, es ist wichtig, dass wir dieses Thema sehr, sehr ernst nehmen. Die Elcom selbst, die zuständige Fachkommission, hat uns darauf hingewiesen, dass die Stromversorgung, je [PAGE 744] nach Entwicklung, bereits ab 2025 gefährdet sein könnte. Ich glaube, das können wir als Parlament nur ernst nehmen. Eine solche Aussage zwingt uns, eine Lagebeurteilung vorzunehmen und die Risiken richtig einzuschätzen, denen wir bei einem temporären oder länger andauernden Stromausfall ausgesetzt wären.

Die Kommission hat gleichzeitig auch noch Anhörungen durchgeführt. Wir sind dann zum gleichen Schluss gekommen wie der Nationalrat bzw. unsere Schwesterkommission: dass es aufgrund dieser doch delikaten Situation im Bereich der Stromversorgung - mit Prognosen, die bei der Energiestrategie 2050 vielleicht zu optimistisch ausgefallen sind, und mit Zielen, die vielleicht nicht erreicht werden können - nicht sinnvoll ist, die Vorlage aufzuschieben und zuerst den Mantelerlass des Bundesrates zu behandeln. Das wäre für unsere Kommission eine Möglichkeit gewesen. Denn in der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Revision des Mantelerlasses, also die Revision des Stromversorgungsgesetzes und des Energiegesetzes, an das Parlament überwiesen, und in der Zwischenzeit wurde auch klar, dass die ständerätliche Kommission erstbehandelnde Kommission sein wird.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile sind wir zum Schluss gekommen, dass es sinnvoll ist, die Verlängerungen vorzunehmen und deshalb auf die Vorlage einzutreten. Ich möchte, zumindest kann ich das aus meiner persönlichen Sicht tun, auch Befürchtungen entgegentreten, wir hätten die Absicht, den Mantelerlass nicht zu behandeln. Zumindest aus meiner Perspektive ist das überhaupt nicht unser Ziel. Wir wissen, wie notwendig es ist, die Frage der Stromversorgung zu behandeln. Ich - und ich glaube, das gilt auch für unsere Kommission - werde mich dafür einsetzen, dass wir uns der Verantwortung bewusst sind, mit der wir umzugehen haben, und dass wir uns auch mit Seriosität dem Mantelerlass zuwenden.

Uns war aber auch bewusst: Wenn man das so tun will, gerade vor dem Hintergrund der zusätzlichen Herausforderungen, welche die Elcom uns auferlegen wird, und der internationalen Veränderung, wird das einfach nicht in wenigen Monaten gehen. Das ist die realistische Einschätzung, die man hier, bei einem solch wichtigen Thema, vornehmen muss. Weil wir als Kommission eben davon ausgegangen sind, dass wir mehr Zeit brauchen würden, sind wir ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung zum Schluss gekommen, dass es sinnvoll ist, eine Überbrückungslösung zu schaffen.

In Anbetracht der generellen politischen Grosswetterlage gebe ich offen zu, dass wir dem Versprechen nicht nachkommen, welches man bei der Abstimmung über die Energiestrategie in Bezug auf die Verlängerung der Fördermassnahmen gegeben hat. Ja, das ist so - aber wir haben auch die Herausforderungen gesehen. Und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten schlagen wir Ihnen jetzt eben vor, diese Verlängerung vorzunehmen, im Wissen, dass die Situation bei der Abstimmung über die Energiestrategie viel optimistischer gezeichnet wurde - im Nachgang muss man vielleicht sagen: zu optimistisch. Ein Blick zurück, in den Rückspiegel, ändert nichts an der Tatsache, dass wir das Problem heute auf dem Tisch und heute und morgen zu lösen haben. Wir sind deshalb der Auffassung, dass es politisch sinnvoll und notwendig ist, diese Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit vorzunehmen.

Ich verhehle nicht, dass wir mit dieser parlamentarischen Initiative nicht alle Probleme lösen; das können Sie nicht erwarten. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Wir verschlechtern zwar sicherlich die Situation nicht, wenn wir der Initiative zustimmen, aber wir lösen damit viele Probleme nicht. Es ist, wie einige in der Kommission gesagt haben, eine homöopathische Behandlung. Aber es ist doch ein politisches Signal, dass wir uns der Tragweite der Entscheidungen bewusst sind und dass Nichtstun aus Sicht der Kommission keine Alternative ist. In dieser Situation wäre es keine Alternative, wenn wir uns jetzt einfach zurücklehnen würden.

Deshalb möchte ich Ihnen in Kürze darlegen, entlang welcher Linien im materiellen Bereich sich die Kommission bei ihrer Arbeit bewegt hat. Klar ist, dass aus Sicht der Kommission immer wieder das Thema des Winterstroms vorzubringen ist. Wir wissen, dass die Risiken in Bezug auf die Stromversorgung höchstwahrscheinlich vor allem in den Monaten März und April liegen. In dieser Zeit bestehen die grössten Risiken, weil dann die Stauseen vielfach leer sind und weil die Nachfrage nach Strom sowie der Heizbedarf in der kalten Jahreszeit grösser sind. Wenn sich dann noch die Elektromobilität und die Wärmepumpen durchgesetzt haben, wird es von der Nachfrage- und von der Angebotsseite her kritischer. Dies gilt umso mehr, als alle Nachbarländer in diesen Monaten ebenfalls importieren wollen. Und wenn alle importieren wollen, könnte das zu grossen Problemen in Bezug auf die Netzstabilität führen.

Inhaltlich haben wir viele Linien des Nationalrates aufgenommen, insbesondere bezüglich der Beiträge an die Fotovoltaik. Wir haben dort einfach insofern eine Änderung vorgenommen, als wir Auktionen nur für Anlagen ohne Eigenverbrauch ab einer Leistung von 150 Kilowatt vorsehen. Der Nationalrat hat eine andere Lösung getroffen. Ich komme in der Detailberatung noch einmal darauf zurück.

Die Kommissionsmehrheit beantragt zudem, die Schwelle für Investitionsbeiträge bei neuen Wasserkraftanlagen auf 3 Megawatt anzuheben und nicht bei dem vom Nationalrat beschlossenen Wert von 1 Megawatt zu belassen.

Im Bereich der Biomasse haben wir die Vorschriften übernommen. Dort haben wir keine Abänderungen vorgenommen. Inhaltlich haben wir aber noch Akzente gesetzt, indem wir eine Bestimmung eingeführt haben, welche es dem Bundesrat ermöglichen würde, die Investitionsbeiträge für Pilotprojekte zu erhöhen, um die Winterstromproduktion zu stärken und die Sache von der Problemstellung her anzugehen. In der Kommission gab das eine grosse Diskussion. Wir hatten dazu viele Anträge zu behandeln. Am Schluss haben wir uns auf eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat geeinigt, gemäss der er für alle Technologien in diesem Bereich Ausnahmen vorsehen kann. Wir wissen, dass diese nicht alle betreffen werden. Falls sich sinnvolle technologische Änderungen oder Neuerungen ergeben, hat der Bundesrat aber mindestens die Möglichkeit, auf Verordnungsstufe zu reagieren.

Wir haben dann gleichzeitig auch noch die Sandbox aufgenommen. Es gab eine Diskussion in unserer Kommission darüber, ob man der Innovation nicht jetzt schon zum Durchbruch verhelfen sollte. Inhaltlich haben wir die vom Bundesrat im Mantelerlass vorgesehene Bestimmung einfach tel quel übernommen. Es gibt auch hier wieder eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat und das Departement, um im Einzelfall eben solche innovativen Pilotprojekte in der Schweiz zu fördern. Diese wird es nicht nur im Strombereich geben, sondern auch bei den erneuerbaren Gasen und der Sektorkopplung. Das wird das Thema der Zukunft sein, wenn wir die Dekarbonisierung erreichen wollen.

Dann haben wir eine weitere Diskussion geführt und in der Mehrheit noch die Verlängerung des Wasserzinses aufgenommen. In diesem Paket soll auch die gegenwärtig gültige Maximalhöhe des Wasserzinses von 110 Franken bis Ende 2030 verlängert werden, es soll also die gleiche Frist gelten.

Ich möchte jetzt schon darauf hinweisen, dass vielen von Ihnen eine fehlerhafte Fahne verteilt wurde. Bitte beachten Sie: Die Kommission war nicht einstimmig für den Antrag zum Wasserzins, es gibt eine Minderheit. Diese wurde aber nicht von mir unterschlagen, ich habe keinen Einfluss auf die Fahne genommen, sondern das ist den Parlamentsdiensten anzulasten. Die Anträge sind in einem Nebenblatt enthalten, und Kollege Müller wird dann noch dazu Stellung nehmen. Im Sinne der Transparenz wollte ich Sie aber darauf hinweisen, dass Ihre Fahne allenfalls fehlerhaft ist und dass dort eine Minderheit bestehen wird.

Ich möchte nicht im Detail auf alle Differenzen zwischen Mantelerlass und parlamentarischer Initiative eingehen. Wir sind der Meinung, dass man die parlamentarische Initiative oder auch Änderungen in den grossen Linien dann im Mantelerlass umsetzen kann. Der Mantelerlass sah keine Verlängerung der Marktprämie vor, er enthielt teilweise andere Investitionsbeiträge. Das sind Unterschiede, die bestehen, wir waren uns dessen bewusst. Bei den Biomasseanlagen sah der Mantelerlass keinen Betriebskostenbeitrag vor, er sah auch keine Förderung der Kehrichtverbrennungsanlagen, [PAGE 745] Deponien und Abwasserreinigungsanlagen vor. All das haben wir jetzt aufgenommen und gesagt, dass wir unter diesen Aspekten die Förderung erneuerbarer Energien gesamtheitlich in den Vordergrund bringen sollten.

Wir haben auch noch darüber diskutiert, ob man die Gestehungskosten der erneuerbaren Energien weiterhin in die Tarife einrechnen können soll, ob diese Kompetenz bestehen bleiben soll oder nicht. Wir haben das wie der Nationalrat bejaht, aber die Regelung getroffen, dass dies ebenfalls bis 2030, bis die Marktprämie einfach ausläuft, befristet ist. Das ist eine Kombination, das ist ein Paket. Wir[NB]haben[NB]auch[NB]hier[NB]wieder[NB]die Jahreszahl 2030 gewählt - wie beim Wasserzins -, damit die Bestimmungen quasi synchronisiert sind.

Die Kommission teilt die Auffassung der UREK-N, dass für den dringend nötigen Umbau hin zu einem erneuerbaren, umweltverträglichen Stromsystem jetzt Rechts- und Investitionssicherheit geschaffen werden soll. Ich glaube, es ist die Stärke dieser Vorlage, dass sie eben jetzt Rechtssicherheit und Investitionssicherheit schafft für diejenigen, die Projekte planen wollen; sie wissen jetzt, dass mit dieser Förderung gerechnet werden kann.

Wir wissen auch, dass wir bis 2030 zusätzliche 11 Terawattstunden produzieren müssen. Wir haben uns das Ziel gegeben, bis 2030 nochmals 11 Terawattstunden zuzubauen, und das ist eine Herausforderung. Das ist wirklich eine Herausforderung, und wenn wir das erreichen wollen, dann ist es wichtig, diese Vorlage jetzt unter Dach und Fach zu bringen.

Die Themen, die auf dem Tisch liegen, sind wahrscheinlich auch aus einer etwas höheren Flughöhe zu betrachten. Alle in der Kommission haben irgendwie versucht, Kompromisse einzugehen. Diese Vorlage - das gilt auch für die zukünftigen Vorlagen zum Stromversorgungsgesetz und zum Energiegesetz - gelingt nicht, wenn alle auf der Maximalposition bestehen; dann werden wir diesen Umbau nicht schaffen. Es ist auch die Stärke des Erlasses der Schwesterkommission, dass man von Anfang an versucht hat, diese Herausforderungen anzugehen. Wir haben versucht, diesen Geist mitzunehmen und es noch weiter auszubauen.

Letztlich geht es schon um Kosten; aber noch höhere Kosten entstehen für unsere Volkswirtschaft, wenn wir eines Tages die Folgen davon tragen müssen, dass wir im Bereich der Stromversorgung die Hausaufgaben nicht gemacht haben. Wir wissen auch, dass wir in Richtung einer verstärkten Stromabhängigkeit gehen. Wir haben die Pariser Abkommen, wir wollen auch erneuerbare Energien. Ob wir im Bereich der Effizienz dann alle Möglichkeiten umsetzen können, an die wir denken, wird erst die Zukunft zeigen. Wir sollen das eine tun und das andere nicht lassen; wir werden auch bei der Effizienz mehr tun müssen.

Heute jedoch steht vor allem einmal der Zubau erneuerbarer Energien im Zentrum. Wir sind überzeugt, dass uns auch die Märkte jetzt kurzfristig helfen werden. Vielleicht haben Sie gesehen, dass die Strompreise in den letzten Wochen deutlich angestiegen sind. Das hilft natürlich letztlich auch beim Umbau des Stromsystems. Hohe Preise bilden auch einen Anreiz, effizient zu sein, und hohe Preise bilden auch einen Anreiz, die Zubauten zu machen, die wir benötigen. Und alle, die im Wasserkraftbereich oder im Strombereich tätig gewesen sind, wissen: Auf hohe Preise folgen auch wieder niedrigere Preise. Das hat die Vergangenheit aufgezeigt, deshalb auch die Absicherung in Bezug auf die Marktprämie. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass diese Marktprämie mindestens kurzfristig nicht mehr so beansprucht werden sollte, wie das vor fünf Jahren der Fall war, weil jetzt eben die Preise höher sind.

Zur Umsetzung: Die Kommission ist sich bewusst, dass der Bundesrat sehr viele Kompetenzen erhält. Das geht auch nicht anders. Der Bundesrat muss hier handeln können. Es ist aber der Wille der Kommission, dass man sich am Zubau, an der Förderung erneuerbarer Energien orientiert und die Verordnung so ausgestaltet, dass der Zubau ermöglicht und nicht verunmöglicht wird. Der Geist dieser Verordnung soll so sein - und ich traue den Bundesräten zu, dass sie das voll umsetzen -, dass man diesen Weg beschreitet und dann nicht wieder durch verwaltungsrechtliche Massnahmen unterläuft. Wir haben damit die Voraussetzungen für mehr Produktion geschaffen.

Ich komme zu den Schlussbemerkungen: Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. Ich gehe davon aus, dass die Frau Bundesrätin auch nicht vehement kämpfen wird. Sie hat schon im Nationalrat darauf verzichtet, einen Nichteintretensantrag zu stellen. Ich gehe davon aus, dass das hier auch der Fall sein wird. Ansonsten könnten wir ja nochmals replizieren.

Die Stromversorgungssicherheit ist ein extrem wichtiges Gut. Wir haben es auch in der Covid-Phase gesehen. Strom ist elementar, essenziell für alle Lebensbereiche. Wenn wir wenige Stunden Stromausfall haben, beginnt unsere Gesellschaft zu zittern bzw. bringt es uns in vielen Lebenssituationen in eine kritische Situation.

Die parlamentarische Initiative Girod hilft mit, diese Probleme anzugehen, sie löst sie aber nicht. Wir werden in Kürze weitere Vorlagen zu behandeln haben, und der Mantelerlass muss aus unserer Sicht in der Folge auch noch beraten werden, um die von der Elcom angesprochenen Themen zu lösen.

Ich möchte Ihnen mit diesen Worten beantragen, auf die Vorlage einzutreten, und werde mich dann bei den umstrittenen Detailpunkten nochmals melden.