Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-13

Wortprotokoll

Ich danke für die Auslegeordnung zur Energiepolitik, zur energiepolitischen Situation unseres Landes, die Sie jetzt gemacht haben. Ich bin sehr dankbar, denn damit haben Sie die Vorlage, die Sie heute beraten, auch etwas eingebettet und gesagt, was sie bedeutet.

Aber eben, es ist sicher nicht das letzte Mal, dass Sie über die energiepolitische Zukunft dieses Landes sprechen. Herr Ständerat Rieder hat Ihnen das Menü aufgezeigt. Es ist ein reichhaltiges, ein anspruchsvolles Menü. Ich kann Ihnen versichern: Wir haben so ziemlich alle Punkte, die Sie erwähnt haben, auf dem Radar, und Sie werden in den nächsten Monaten, zum Teil auch in den nächsten Jahren, mit vielen dieser Fragen konfrontiert sein.

Heute, bei dieser Vorlage, die Sie jetzt beraten, geht es um einen wichtigen Schritt in der Energiepolitik. Es geht um die Versorgungssicherheit. Das ist aber, wie gesagt, nicht die einzige Herausforderung, die Sie zu bewältigen haben.

Für den Bundesrat ist klar, dass die Dekarbonisierung nicht erfolgen kann, wenn man den Leuten nicht gleichzeitig sagt, woher der Strom kommt und dass der Strom sicher vorhanden ist. Wenn man Kohle, Öl und Gas hinter sich lassen will, dann muss man sagen, woher der Strom kommt. Es ist verständlich, dass diese Frage immer drängender wird, auf der einen Seite wegen der Dekarbonisierung, auf der anderen Seite, weil die AKW irgendeinmal - ich komme nachher noch darauf zu sprechen - abgestellt werden und weil die Staaten, von denen wir bis jetzt viel Strom importiert haben, diesen Strom zunehmend selber brauchen werden. Gerade Deutschland hat ja auch den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und muss sich von der Kohle verabschieden. Was Sie heute festgestellt haben, ist das, was der Bundesrat ebenfalls festgestellt hat: Wir können uns nicht, wie man das vielleicht in den letzten zehn Jahren gemacht hat, einfach auf die Importe verlassen; wir können nicht davon ausgehen, dass alles, was wir nicht zubauen, dann einfach importiert wird.

Diese Erkenntnisse aber, Herr Ständerat Bischof, hat der Bundesrat nicht erst gehabt, als ihm die Elcom im Juni einen Brief schrieb. Diese Erkenntnisse haben wir lange vorher schon selber gehabt, sonst hätte ich dem Bundesrat nicht bereits 2019 eine Revision des Energiegesetzes vorgeschlagen, um zu sagen, dass wir das Förderregime eben weiterhin brauchen.

Ja, Herr Knecht, Sie haben recht, da hat man vielleicht einmal andere Voraussetzungen gehabt. Man ist davon ausgegangen: Wenn wir auf Importe setzen, dann kommt es schon gut. Es war aber klar, dass wir nicht auf dieser Schiene alleine fortfahren können. Deshalb braucht es eine Revision des Energiegesetzes. Wir müssen das Förderregime weiterführen. Wir können aber das Förderregime auch effizienter gestalten. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat ja auch wettbewerbliche Ausschreibungen für grosse Fotovoltaikanlagen. Wir können also ein effizienteres Fördersystem haben, auch mit Investitionsbeiträgen anstelle der kostendeckenden Einspeisevergütungen.

Das ist genau der Inhalt dieser Energiegesetzrevision, die wir in die Vernehmlassung geschickt haben. Sie ist ein Bestandteil des Mantelerlasses, den der Bundesrat in diesem Sommer zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat. Die nationalrätliche Kommission hat gesagt, dass sie die Energiegesetzrevision nach der Vernehmlassung sofort rausnimmt und mit diesem Projekt rasch vorwärtsmacht. Der Vorteil für das Parlament ist, dass die Kommission da nicht noch einmal eine Vernehmlassung machen musste, weil der Bundesrat schon eine gemacht hatte. Sie haben deshalb heute eine Energiegesetzrevision zu beraten, aber Sie wissen - und ich bin froh, dass das erwähnt wurde -, dass diese Revision Teil des Mantelerlasses ist, der in der Zwischenzeit, wie gesagt, verabschiedet wurde.

Ich bin dem Kommissionspräsidenten sehr dankbar, dass er versichert hat, dass Sie, wenn Sie jetzt dieses Element des Mantelerlasses sozusagen vorziehen, den Rest dann nicht einfach laufenlassen. Denn im Mantelerlass gibt es andere wichtige Themen: die Winterstromzulage und auch die Stromeffizienz. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit. Wir brauchen Versorgungssicherheit. Dies ist, denke ich, wahrscheinlich eines der wichtigsten Themen, die es in diesem Lande gibt. Da müssen wir jetzt vorangehen und weitermachen. Deshalb bin ich froh, dass hier der Wille besteht, auch den Mantelerlass nachher rasch anzupacken.

Übrigens: Die Energiegesetzrevision und der Mantelerlass sind nicht die einzigen Projekte, die der Bundesrat in den letzten Jahren vorangetrieben hat. Ich habe vor einem Jahr einen runden Tisch zur Wasserkraft einberufen. Auf diesem Weg soll versucht werden, mit der Stromwirtschaft, den Umweltorganisationen und den Kantonen einen Weg zu finden, um rascher zu einem Ausbau der Wasserkraft zu kommen. Sie wissen, dass Projekte zum Teil blockiert sind. Wir versuchen über diesen runden Tisch, überhaupt ins Gespräch zu kommen und Projekte voranzubringen. Wir sind am Abklären. Ich werde Ihnen dann aufzeigen, wie man Verfahren beschleunigen kann. Sowohl in der Fotovoltaik wie auch beim Wind, aber natürlich auch in der Wasserkraft haben wir Möglichkeiten.

Ich bin froh darüber, Herr Ständerat Rieder, dass Sie gesagt haben, man müsse das nicht einfach zulasten der Umwelt machen. Man darf auch nicht einfach Einsprachemöglichkeiten wegnehmen, aber wir können Verfahren beschleunigen, indem wir prüfen, wo sich einzelne Verfahren unter Umständen zusammennehmen lassen. Dadurch können wir natürlich auch Zeit gewinnen.

Im Bundesrat haben wir zudem die Elcom beauftragt bzw. aufgefordert - beauftragen können wir die Elcom ja nicht, da sie unabhängig ist -, für die kurzfristigen Massnahmen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Kraft ihres Amtes und ihrer Kompetenzen hat die Elcom die Möglichkeit, auch für die kurzfristige Netzstabilität Massnahmen zu ergreifen, kann sie doch gegenüber Swissgrid verfügen.

Im Zusammenhang mit einer kurzfristigen Massnahme haben wir die Elcom ausserdem aufgefordert, nun auch zu den Gaskraftwerken ein Konzept vorzulegen. Ich habe nämlich den Eindruck, dass man zwar über Gaskombikraftwerke spricht, aber niemand genau weiss, wo sie hinkämen, wie man sie einsetzen würde, was sie kosten und effektiv bringen würden und wie es auch um die Klimaneutralität bestellt wäre. All diese Projekte sind am Laufen. Deshalb gilt: Was Sie heute beschliessen, ist wichtig, aber es ist nur ein Schritt.

Herr Ständerat Knecht, Sie haben es, glaube ich, gesagt: Ja, es ist ein Kurswechsel. Man ist davon ausgegangen, man könne die Versorgungssicherheit mit Importen sicherstellen. Doch heute muss man sich eingestehen, dass dem nicht so ist. Wir brauchen eine Stärkung der Produktion im Inland. Das bedeutet aber nicht Autarkie. Wir werden nicht einfach Selbstversorger sein, aber wir können uns für die Versorgungssicherheit auch nicht einfach auf die Importe verlassen, wie man vielleicht in den letzten Jahren glaubte.

Sie beraten also heute den ersten Teil, ein Element des Mantelerlasses. Wie gesagt, bin ich froh, wenn Sie die anderen Bereiche schnell beraten. Der Bundesrat hätte es bevorzugt, dass Sie den ganzen Erlass zusammen beraten würden, aber ich glaube, mittlerweile herrscht auch in den [PAGE 750] Kommissionen viel Einigkeit, was mich enorm freut. Offensichtlich gibt es hier auch die Möglichkeit, diesen Schritt gemeinsam zu machen. Deshalb ist es so, Herr Kommissionspräsident, dass ich heute nicht mehr gegen das Eintreten kämpfen werde, weil ich denke, dass es wichtig ist, dass wir vorwärtsmachen und jetzt auch vorwärtskommen.

Der Nationalrat hat, wie das eben häufig der Fall ist, bei der ursprünglichen, vom Bundesrat vorgesehenen Energiegesetzrevision noch ein paar Dinge abgeändert. So möchte er zum Beispiel die Marktprämie bis 2030 weiterführen. Der Bundesrat war der Meinung, man sollte sich jetzt auf das konzentrieren, was dem Ausbau der erneuerbaren Energien dient, und nicht auf das, was schon besteht. Doch Sie kennen die Politik ebenso gut. Manchmal braucht es halt diese Kompromisse, um eine Vorlage mehrheitsfähig zu machen. Auch hier hat man jetzt gesehen, wie mit einem solchen Kompromiss die Vorlage mit sehr breiten Mehrheiten verabschiedet werden kann.

Ihre Kommission hat jetzt noch ein weiteres Element eingefügt: Sie möchte das Wasserzinsregime weiterführen. Sie werden in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen. Ich erinnere Sie nur daran: Eigentlich haben Sie den Bundesrat damit beauftragt, Ihnen eine Vorlage zur Anpassung des Wasserzinsregimes vorzulegen. Der Bundesrat hat das intensiv diskutiert, weil Sie gesagt haben, er solle dann rechtzeitig mit einem angepassten Regime kommen. Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie die Vorlage heute so verabschieden und der Nationalrat Ihnen folgen sollte, dann verstehe ich das als klares Signal an den Bundesrat. Ich verstehe es als Signal, dass man hier, wahrscheinlich auch im Sinne der Mehrheitsfähigkeit, einen Entscheid gefällt hat, dass Sie jetzt vorwärtskommen wollen und dass der Bundesrat den ursprünglichen Auftrag für ein neues Wasserzinsregime etwas zurückstellen kann. Ich würde das Ihrem Entscheid entnehmen. Wir werden die Diskussion hier noch führen.

Was wir jetzt brauchen, ist ein wichtiger Schritt vorwärts, im Sinne von mehr Versorgungssicherheit. Ich denke, dass wir mit der Revision des Energiegesetzes die richtigen Antworten haben. Damit sind wir aber noch nicht am Ziel. Ich kann das wirklich auch nur betonen, wie das viele von Ihnen gemacht haben: Wir werden über weitere Massnahmen sprechen - über die Winterzulage, über Effizienzmöglichkeiten, über kurzfristige Massnahmen. Ich kann Ihnen aber versichern: Diese Arbeiten sind aufgegleist.

Ich sage noch etwas zu den AKW, weil das heute auch ein Thema war, wenn auch nicht ein Thema der Vorlage. Unsere AKW haben keine Laufzeiten, im Unterschied zu jenen in Deutschland. Deutschland vergibt befristete Bewilligungen und gibt vor, wann die Laufzeit ihrer AKW am Ende ist. Die Schweiz vergibt unbefristete Bewilligungen für die Atomkraftwerke. Wir haben ein einziges Kriterium, das für die AKW gilt, und das ist die Sicherheit. Die Sicherheit wird vom Ensi beurteilt - von niemand anderem als vom Ensi. Das Ensi sagt den Betreibern, was sie zu tun haben oder wo sie investieren müssen, damit sie im Sinne der Sicherheit ihre AKW weiterhin betreiben können.

Die Betreiber entscheiden - nicht das UVEK und nicht der Bundesrat und nicht sonst irgendjemand -, ob sie mit diesen Auflagen ihr AKW weiterhin betreiben wollen oder nicht. In Mühleberg war es so, dass man gesagt hat, angesichts der Auflagen und des Bedarfs wolle man dieses AKW nicht mehr länger betreiben. Das ist die Ausgangslage, und deshalb müssen Sie auch gar nicht über irgendwelche Fristen streiten. Das Einzige, was gilt, ist die Sicherheit, und darüber entscheidet das Ensi. Da haben wir einen grundlegenden Unterschied gegenüber Deutschland, das befristete Bewilligungen hat. Ich hoffe, dass das vielleicht etwas zur Entspannung der Diskussion beiträgt - nicht heute, weil das gar nicht das Thema ist. Aber angesichts dessen, was ich in den letzten Wochen und Monaten zu dieser Frage schon alles gehört habe, habe ich gedacht, dass es vielleicht gut ist, wenn sich alle wieder daran erinnern, welches Regime wir eigentlich bei den AKW haben.

In diesem Sinne werde ich nicht darauf beharren, dass Sie nicht auf die Vorlage eintreten. Der Bundesrat wollte damals, dass Sie den Mantelerlass als Ganzes beraten. In der Zwischenzeit ist der Erlass bei Ihnen im Parlament. Ich bin froh, dass er zugeteilt ist. Ihre Kommission wird das rasch anpacken, und deshalb kann der Bundesrat damit leben, dass ein Element aus dem Mantelerlass bereits heute beraten wird und Sie die weiteren Elemente rasch anpacken werden.