Rieder Beat · Ständerat · 2021-09-13
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-13
Wortprotokoll
Es gibt einfach Zeitpunkte, in denen wir in unserem Rat das energiepolitische Minenfeld, in dem wir uns bei Vorlagen bewegen, kurz einmal darlegen sollten, wenn wir der Debatte gerecht werden wollen. Der Kommissionssprecher hat das bereits sehr gut gemacht.
Ich habe mir acht Kernpunkte herausgeschrieben, die wir alle erreichen sollten:
1.[NB]Wir sollten bis 2050 eine klimaneutrale Schweiz haben.
2.[NB]Dazu brauchen wir eine Stromversorgung ausschliesslich mit erneuerbarer Energie.
3.[NB]Gleichzeitig stellen wir die bestehenden AKW bis 2035 ab.
4.[NB]Wir wollen eine jederzeitige Netzsicherheit, da ansonsten die Versorgung zusammenbricht, bei einem gleichzeitigen Strommehrbedarf von 24 Prozent, also einem Viertel, bis 2050.
5.[NB]Wir wollen gleichzeitig die Winterstromlücke beseitigen. Entweder machen wir das über Stromimporte aus der EU, obwohl wir nicht einmal wissen, ob unser Netz das physikalisch aushält; oder wir produzieren in der Schweiz im Winter ein paar Terawatt mehr. Sinnvoll wäre es, das Ganze für Industrie und Haushalte zu günstigen Preisen hinzukriegen. Sonst werden uns unsere Bürgerinnen und Bürger fragen, was wir hier machen.
6.[NB]Dieser Umbau sollte immer und überall ohne jegliche ökologische Beeinträchtigung erfolgen, von der Fischleiter über das Restwasser bis zum Vogelschutz.
7.[NB]Da hätten wir noch das Problem mit der Bewilligungsdauer bei diesem Ausbau, ohne Beeinträchtigung der Beschwerderechte. Das Ganze sollte aber im Eilzugstempo vorwärtsgehen - und nicht in Zwanzigjahresschritten wie bei den Kraftwerken Oberhasli.
8.[NB]Über allem thront der Anspruch: Alles bitte ohne Blackout!
Als ob diese gewaltigen Herausforderungen noch nicht genügen würden, behandeln wir in der nächsten Zeit noch die Gletscher-Initiative und die Biodiversitäts-Initiative. Dort sind auch gewisse Kniffe drin, die dann direkt auf die Energieproduktion einwirken würden.
Das ist eine Mammutaufgabe, Frau Bundesrätin! Ich beneide Sie nicht um diese Aufgabe, aber wir versuchen doch, schrittweise in vernünftigen Kompromissen eine Lösung zu erarbeiten. Diese kurze Auslegeordnung zeigt, dass wir mit Bezug auf eine jederzeit genügende und möglichst erneuerbare Stromversorgung der Schweiz bis 2050 vor gewaltigen legislativen Aufgaben stehen. Das Parlament muss sich im Mantelerlass bewegen, da nützen keine Beschönigungen mehr. Wir brauchen schon fast, würde ich sagen, eine Anbauschlacht à la Wahlen im Zweiten Weltkrieg für die Lebensmittelversorgung, und zwar diesmal für die Energieversorgung des Landes. Es ist dringend notwendig, dass die riesigen Konflikte zwischen den Klimazielen und den Ausbauzielen im Strombereich ohne ideologische Korsette angegangen werden. [PAGE 746]
Um es auf den Punkt zu bringen: Die Klimaproblematik gefährdet unsere Umwelt. Um diese Gefahr einzudämmen, müssen wir die erneuerbaren Energien massiv ausbauen. Auch dies geht nicht ohne Eingriffe in die Umwelt; eine Klimaneutralität ohne Eingriffe in die Umwelt ist nicht zu haben. Es gilt zu entscheiden, welches das kleinere Übel ist. Ich glaube, die Kommission hat hier in diesem kleinen ersten Teil, den wir heute beraten, einen Mittelweg gefunden.
Nun komme ich zur parlamentarischen Initiative. Der Kommissionspräsident hat es bereits gesagt: Die Tragweite dieser Initiative ist begrenzt, trotzdem kann es für die spätere Beratung des Mantelerlasses eine gute Ausgangslage werden. Mit der parlamentarischen Initiative soll bei den Förderinstrumenten eine drohende Förderlücke vermieden werden. Dies verschafft dem Parlament Zeit, um die weitere Revision des Energiegesetzes sowie des Stromversorgungsgesetzes zu diskutieren, die der Bundesrat uns mit dem Mantelerlass unterbreiten wird. Wir werden aber spätestens bei den Beratungen zum Mantelerlass Lösungen für eine langfristige Versorgungssicherheit finden müssen.
Nebst leistungsfähigen Netzen gründet die Versorgungssicherheit vor allem auf einer sicheren und ausreichenden Bereitstellung von Strom. Diesbezüglich leistet die parlamentarische Initiative einen ersten Schritt. Durch die Anpassung und die Verlängerung des Einsatzes der Förderinstrumente wird ein Stop-and-go beim Ausbau der erneuerbaren Energien vermieden. Es wird aber in keiner Weise sichergestellt, dass wir mittel- und langfristig denjenigen Strom bereitstellen können, den wir benötigen, damit die Wirtschaft, der Verkehr und unser privates Leben reibungslos funktionieren, und den wir insbesondere auch benötigen, um unsere energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen.
Ich nenne Ihnen hierzu nur folgende Fakten, die sich weder wegdiskutieren noch beschönigen lassen: Bis 2035 fallen mit dem Ausstieg aus der Kernenergie 14 Terawattstunden der gegenwärtigen Produktion weg. Diese müssen wir ersetzen. In den nächsten Jahren laufen die Konzessionen für die bestehenden Wasserkraftwerke mit zunehmender Kadenz aus. Im Zuge der Konzessionserneuerung wird wegen der Anpassung an das Umweltrecht im Vergleich zur heutigen Produktion eine Minderproduktion von 2 bis 4 Terawattstunden resultieren. Diese müssen wir ersetzen.
Mit anderen Worten: Um allein das derzeitige Niveau der inländischen Produktion auch künftig gewährleisten zu können, müssen wir bis dahin 16 bis 18 Terawattstunden ersetzen - ich betone: ersetzen. Es geht bei diesen 16 bis 18 Terawattstunden also nicht um Zusatzproduktion, sondern um reinen Ersatz. Wenn wir diesen Ersatz geschafft haben, sind wir also erst wieder so weit, wie wir heute sind. Von einem Zubau im Sinne der benötigten Mehrproduktion ist da noch keine Rede! In Sachen echter Zubau, also echte Mehrproduktion im Vergleich zu heute, mache ich folgenden Hinweis: Gemäss Mantelerlass soll bis 2050 die Wasserkraft 1,2 Terawattstunden mehr leisten. Laut dem Netto-null-Szenario gemäss den Energieperspektiven 2050 plus soll[NB]die[NB]Wasserkraft[NB]im[NB]Jahre[NB]2050[NB]aber 45 Terawattstunden abdecken - was einem Zubau von fast 8 Terawattstunden entspricht -, wenn wir die Klimaneutralität erreichen wollen. Hier liegt auch der Hund begraben; hier wird ein gewaltiger Zielkonflikt offenbar, den wir dann im Mantelerlass lösen müssten.
Die Herausforderungen lassen sich aber auch an einem kleineren Beispiel aufzeigen. Zur Beseitigung der Versorgungsengpässe in den Wintermonaten benötigen wir kurzfristig 3 Terawattstunden - das entspricht ungefähr Mühleberg - an flexiblem Winterstrom. Meinen Informationen zufolge haben die bisherigen, sehr theoretischen Abklärungen erbracht, dass wir diese 3 Terawattstunden wahrscheinlich nur sehr schwer erreichen können. Wahrscheinlich liegt das Ausbaupotenzial, auf das wir uns kompromissmässig einigen könnten, bei 2 Terawattstunden. Doch auch bei dieser Angabe ist grösste Zurückhaltung gefragt, weil die Abschätzungen auf rudimentären Grundlagen erfolgen und die Meinungen zur Realisierbarkeit dieser Werke ziemlich auseinanderdriften. Es ist somit völlig unklar, wie alleine die benötigte Winterstromproduktion von 3 Terawattstunden, geschweige denn die Ausbauziele hin zur Klimaneutralität erreicht werden sollen.
Der in diesem Zusammenhang immer wieder gehörte und in der Botschaft des Bundesrates angebrachte Hinweis auf die klimaneutralen Gaskraftwerke scheint mir ein Rettungsanker zu sein, allerdings sind sie nicht ganz klimaneutral.
Zur Fotovoltaik: Sie werden heute über Fördermittel entscheiden. Um die Ausbauziele bei der Fotovoltaik erreichen zu können, müssen sehr grosse Fotovoltaikanlagen in Höhenlagen, das heisst in den Bergregionen, erstellt werden - dort, wo nun mal die Sonne auch im Winter scheint. Ansonsten schaffen wir die benötigten Produktionsmengen einfach nicht; die Fotovoltaik würde dann ihren Beitrag nicht leisten können. Hier sind sicherlich Konflikte mit dem Umweltrecht vorprogrammiert, wie bei der Wasserkraft.
Ich hatte letzten Samstag die Gelegenheit, ein Wasserkraftwerk in Zwischbergen zu besuchen und zu eröffnen. Dort gab es ein Fotovoltaikprojekt auf 2 Millionen Quadratmetern. Das ist ein solches Projekt, das braucht aber Fördermittel. Wenn wir solche Projekte wollen, müssen wir tief in die Tasche greifen, dann müssen wir vorwärtsmachen, auch im Umweltrecht.
Nun stellt sich die Frage, ob wir selbst bei Erreichung all dieser echten Zubauziele, also bei echter Mehrproduktion, die Versorgungssicherheit für unser Land gewährleisten können. Diese Frage lasse ich offen. Es wird schwierig werden. Warum? Selbst wenn man den sehr theoretischen Berechnungen des Bundesrates folgen will und davon ausgeht, dass die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien erreicht werden, bleiben ab 2035 im Winterhalbjahr weit über 10 Terawattstunden, die wir während zweier Jahrzehnte importieren müssen, und ab 2050 werden es immer noch 9 Terawattstunden sein. Dies ist ein struktureller Engpass mit enorm hohem Risiko. Mit einem solch hohen Importbedarf zu rechnen, ist aus mehreren Gründen geradezu grobfahrlässig: erstens weil die Nachbarländer aufgrund ihrer Ausstiege aus Kern- und Kohleenergie nur noch geringe Exportfähigkeiten aufweisen, zweitens weil die Übertragungsnetze an unseren Grenzen gar nicht für einen solchen Austausch angelegt sind. Physikalisch herrschen nämlich ganz andere Gesetzmässigkeiten.
Diese Ausführungen sind auch deshalb nötig, weil wir heute über die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative beraten, die allein auf den Zubau der erneuerbaren Energien ausgerichtet ist. Darüber, wie die bestehende Produktion aus einheimischer Energie bzw. erneuerbarer Wasserkraft gesichert werden kann, sagt sie nichts. Diese wird offenbar einfach als gottgegeben angenommen. Dabei sprechen wir von 25 Terawattstunden bis 2050, mehr als die gesamte Produktion an erneuerbarer Energie, die wir überhaupt zubauen können; das wären 24,2 Terawatt.
Deshalb hat eine Mehrheit Ihrer Kommission ein Element in die Vorlage aufgenommen, um im Bereich der bestehenden Wasserkraftproduktion und deren künftiger Erneuerung wenigstens teilweise Stabilität gewährleisten zu können, nämlich die Verlängerung des geltenden Wasserzinses bis 2030. Die Motivation der parlamentarischen Initiative ist es, Kontinuität und Planungssicherheit bei der Förderung der erneuerbaren Energie und bei der Marktprämie zu gewährleisten. Diese Kontinuität und Planungssicherheit rechtfertigt sich auch beim Wasserzins, denn die Wasserkraftgemeinden und -kantone sind mehr denn je auf finanzielle Kontinuität und Planungssicherheit angewiesen, genau gleich wie die Produzenten auch. Auch diese brauchen für ihre auf sechzig bis achtzig Jahre ausgelegte Investition Planungssicherheit.
Wenn Sie in den letzten zwei Wochen die Strompreise angeschaut haben, haben Sie gemerkt, dass der Strompreis auf dem Spotmarkt von 8 Rappen auf 12 bis 13 Rappen gestiegen ist. Das geht nicht bei solch langfristigen Investitionen. Ich erinnere Sie daran, namentlich die Kolleginnen und Kollegen, die damals schon im Rat sassen, dass die letzte Revision nur gelungen ist, weil wir einen breiten Kompromiss geschmiedet haben. Ich möchte das nicht mehr wiederholen, in der Kommission wurde es ausführlich diskutiert. Die Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 konnte nur deshalb gewonnen werden. [PAGE 747]
Die Verlängerung des geltenden Wasserzinsmaximums fehlt in der parlamentarischen Initiative des Nationalrates. Damit wird ein Teil des politischen Fundaments der Energiestrategie 2050 nicht berücksichtigt. Die Kombination von KEV-Fördergeldern, Marktprämien und Wasserzins stellte damals den Kompromiss dar. Es wäre sehr ungeschickt, die Wasserkraftgemeinden und -kantone gerade jetzt, am Vorabend des Heimfalls, zu verunsichern. Sie verunsichern damit nicht nur diese Gemeinden und Kantone, sondern auch die Produzenten, die investieren wollen - aber mit verlässlichen Zahlen.
Verlässlichkeit ist in diesem Bereich das Zauberwort. Deshalb beantragt Ihnen eine Mehrheit der Kommission, dieses fehlende Element zu ergänzen. Für mich persönlich ist es nach dem Obgesagten eine Conditio sine qua non.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf den Entwurf einzutreten und die Beratungen aufzunehmen.