Eymann Christoph · Nationalrat · 2000-03-22
Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Die liberale Fraktion wird dieser Vorlage auf der Basis der Beschlüsse des Ständerates, ergänzt durch die Kommissionsanträge, zustimmen. Wir tun dies aber ohne Begeisterung; denn aus unserer Sicht ist gegenüber der Vorlage der Verwaltung und des Bundesrates gar nichts verbessert worden, und zwar weder durch den Vorschlag, den unser Rat angenommen hat, noch durch die noch klügere Fassung des Ständerates. Es ist aber jetzt so, dass die Gefahr droht, dass wir gar keine Lösung beschliessen, und deshalb sind wir recht eigentlich in einem Sachzwang. Deshalb sagen wir auch Ja zu dieser minimalen Variante. Wir müssen aber konstatieren, dass wir es in den beiden Räten nicht fertig gebracht haben, eine umfassende Lösung zu finden und rasch umzusetzen, welche die Betroffenen einigermassen zufrieden stellen kann.
Auf der anderen Seite haben wir mit der Vorlage des Bundesrates, erarbeitet durch die Verwaltung, ein Musterbeispiel eines sehr guten Krisenmanagements, wenn Sie die Zeitachse vom Eintreten des Schadenereignisses Ende Dezember bis zur Kommissionssitzung betrachten. Es ist musterhaft, wie da gearbeitet worden ist. Wir haben jetzt bei der Weiterbearbeitung das Niveau der Qualität nicht halten können.
Wenn Herr Binder sagt, er sei mit dieser Vorlage nicht glücklich, so kann ich das verstehen. Ich finde es legitim, wenn man selbst andere Konzepte vorschlägt. Aber ich muss ihm auch sagen, dass er sich mit diesem Vorschlag ein wenig auch selbst unglücklich gemacht hat. Auf der anderen Seite haben wir eine Natur, die nicht warten kann und die nicht warten will, und wir haben betroffene Waldeigentümerschaften, die von uns eigentlich erwarten, dass wir hier eine gute Lösung finden. Es wird schwierig sein, diesen Leuten zu erklären, weshalb dies in diesen drei Wochen nicht möglich war.
Wir stimmen zu, weil jetzt gehandelt werden muss, und wir werden selbstverständlich auch im Sommer den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen. In Bezug auf die Entschädigung der Verwaltung sind wir der Meinung, dass dieser Aufwand von 400 000 Franken gerechtfertigt ist. Es wäre noch lustig - dies ist nicht ganz ernst gemeint -, wenn der Aufwand berechnet würde, der durch uns, durch das Hin und Her zwischen Ständerat und Nationalrat, zusätzlich verursacht worden ist.