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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2002-12-10

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2002-12-10

Wortprotokoll

Eigentlich ist es gegen die Tradition des Rates, dass Anträge zu einzelnen Artikeln im Rahmen der Eintretensdebatte begründet werden müssen. Ich werde dann noch im Fraktionsvotum auf grössere Zusammenhänge hinweisen.

Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, den ganzen Artikel 2 betreffend den Gegenentwurf der Bundesversammlung zu streichen. Artikel 2 fordert, Volk und Ständen einen Gegenentwurf zur Abstimmung zu unterbreiten. Der Entwurf des Bundesrates ist abzulehnen, weil er mit Artikel 81 Absatz 2 der Bundesverfassung voll auf Ausbau zielt. Es wird in diesem Artikel nicht gesagt, was und wann denn ausgebaut werden soll. Wir kaufen also die Katze im Sack. Das Ausbauszenario folgt der irrigen Annahme, mit einem Ausbau von Infrastrukturen und mit der Beseitigung von Kapazitätsengpässen würden die momentanen und zukünftigen Probleme im Verkehr behoben. Diese Annahme ist doppelt falsch:

1. Jede Kapazitätserweiterung schafft mehr Verkehr. Es entstehen neue Engpässe, und die Probleme werden nur verlagert anstatt gelöst. "Wer Strassen sät, wird Verkehr ernten." Das ist eine Binsenwahrheit. Die Geschichte des Strassenbaus weltweit lehrt uns Folgendes: Je mehr Kapazitäten geschaffen werden, desto mehr Verkehr mit all seinen Folgeschäden und Problemen wird es geben.

2. Es ist eine ökonomische Dummheit, auf den Ausbau von zwei Verkehrssystemen zu setzen, wenn nur eines bezahlt werden kann. Der Bundesrat setzt auf den Ausbau der Infrastrukturen für Eisenbahn und Strassenverkehr. Diese beiden Systeme sollen ausgebaut und Engpässe beseitigt werden. Es fehlen klare Kriterien, welchem System der Vorzug gegeben werden soll.

Das Stimmvolk hat die Weichen eigentlich schon längst und öfters richtig gestellt. Alle Abstimmungen zugunsten des öffentlichen Verkehrs wurden angenommen. Die Verlagerungsstrategie wurde verschiedentlich bestätigt. Die Bevölkerung setzt auf einen guten öffentlichen Verkehr. Diese Strategie gilt es weiter zu verfolgen. Mit den enormen Investitionen in den Strassenbau wird die Rentabilität der Bahninvestitionen gefährdet. Der Bundesrat stellt mit dem strassenlastigen Gegenvorschlag die Ziele der Nachhaltigkeit infrage. Immerhin ist die Nachhaltigkeit auch in unserer Bundesverfassung verankert. Wir werden aber unsere Ziele in der Klimapolitik nicht erreichen, wenn wir für ein noch stärkeres Verkehrswachstum sorgen. Der motorisierte Verkehr ist die wichtigste Quelle von Treibhausgasen. Namentlich CO2-Emissionen verharren auf einem hohen Niveau, vor allem wegen des wachsenden Verkehrsvolumens. Leiten wir nun mit einem endlos wirkenden Strassenprogramm - Sie finden es auf den Seiten 4510 und 4540 der Botschaft - das Zeitalter des Strassenbaus ein, verhindert dies die Erfüllung des Kyoto-Protokolls. Die Schweiz hat sich jedoch zur Erfüllung dieses Protokolls verpflichtet.

Das Schlimmste ist: Es wird neue so genannte Engpässe geben, einfach an anderen Orten. Die nächste Stauproblematik werden wir in den Agglomerationen haben, wo der Grossteil der Bevölkerung wohnt. Die Bevölkerung wird zunehmend unter den Folgen des Strassenverkehrs leiden. Die Atemwegerkrankungen werden zunehmen, die Feinstaubemissionen liegen schon heute weit über den gesetzlichen Grenzwerten. Wenn der Bundesrat nun auf Strassenbau setzt, hat er - was die Behebung der Ursachen der Verkehrsprobleme betrifft - resigniert. Wir brauchen aber nicht mehr Strassen, sondern Lösungen, welche die Umweltbelastungen sämtlicher Verkehrsträger reduzieren. Wir sollten auf den jeweils sinnvollsten Mobilitätsträger setzen, und dies ist zweifelsohne nicht der motorisierte Individualverkehr.

Die in der Botschaft dargestellte Prioritätenliste geht von einem Verkehrswachstum des motorisierten Individualverkehrs von 24 bis 40 Prozent aus. Die Sammlung der Projekte dritter Priorität würde mindestens so viel Strassenbau zulassen wie die Avanti-Initiative. Dies ist keine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik.

Aber einen guten Faden möchte ich am Gegenentwurf des Bundesrates doch lassen: Er verzichtet auf den Bau der zweiten Gotthardröhre. Im ganzen Konzept fehlt aber die Prioritätensetzung zugunsten des am wenigsten umweltschädlichen Verkehrsmittels; es fehlt das klare Bekenntnis zu einer Priorisierung des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem privaten Motorfahrzeugverkehr. Es fehlt vor allem eine Einbettung der bundesrätlichen Strategie in andere Politikbereiche wie Umwelt, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Zwar wurden die Auswirkungen teilweise geklärt, aber die nötigen Konsequenzen nicht gezogen.

Der Gegenvorschlag des Bundesrates, wie er in Artikel 2 vorgesehen ist, bringt mehr Verkehr: Als Folge der Erweiterung des Kapazitätsangebotes werden mehr und längere Fahrten unternommen. Mehr Verkehr und längere Fahrten bringen mehr Probleme; deshalb ist Artikel 2 zu streichen.