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Schmid Martin · Ständerat · 2021-09-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-13

Wortprotokoll

Zuhanden des Amtlichen Bulletins würde ich hier die Begründung dafür liefern, dass unsere Kommission in Bezug auf die Auktionen einstimmig vom Beschluss des Nationalrates abgewichen ist.

Wie Sie sehen, geht es in Artikel 25 um Beiträge an Fotovoltaikanlagen. Es ist vorgesehen, dass bei Anlagen, bei denen ein Eigenverbrauch besteht, im Normalfall eine maximale Höhe von 30 Prozent gewährleistet wird, dass neu aber auch bei Anlagen, welche die produzierte Elektrizität direkt einspeisen, Vergütungen bis zu 60 Prozent gewährt werden können. So hat es auch der Mantelerlass vorgesehen.

In Artikel 25a, den wir jetzt behandeln, steht, dass der Bundesrat Auktionen einführen kann. Das hat bei uns in der Kommission eine lange Diskussion ausgelöst. Es gibt dann nicht nur einfach eine Entschädigung, einen Investitionsbeitrag, sondern der Bundesrat kann Auktionen durchführen. Unsere Kommission hat folgende Einschränkungen gemacht: Sie beantragt, dass solche Auktionen nur bei Anlagen ohne Eigenverbrauch durchgeführt werden können und nur ab einer installierten Leistung von 150 Kilowatt. Das ist der Unterschied: Sie will, dass wir Auktionen nur vorsehen für Anlagen, die direkt einspeisen, und nur bei einem höheren Wert.

Die Begründung ist diejenige, dass bei Bauten mit zukünftigem Eigenverbrauch Planungssicherheit herrschen soll. Wenn man beispielsweise einen Neubau erstellt, dann will man bei der Planung ja wissen, ob man dann eine Förderung bekommt. Denn man kann nicht zuerst die Planung vornehmen, und dann bekommt man allenfalls den Zuschlag, oder man bekommt ihn nicht. Wir wollen diese Rechtsunsicherheit beseitigen. Das Ziel des Zubaus geht vor. Hingegen soll der Bundesrat bei Anlagen ab 150 Kilowatt ohne Eigenverbrauch die Möglichkeit haben, Auktionen vorzusehen. Für Anlagen unter 150 Kilowatt ohne Eigenverbrauch soll es auch Investitionskostenbeiträge geben, die der Bundesrat festlegt.

Das ist die Erklärung des gesamten Konzeptes, das eben vom Nationalrat abweicht.