Marti Min Li · Nationalrat · 2021-09-13
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-13
Wortprotokoll
Wir reden hier eigentlich über eine Selbstverständlichkeit. Mindestens sollte es eine sein, und ich bin auch überzeugt, dass es für die meisten Menschen im Grundsatz eine ist: Die Schweiz soll keine Waffen und kein Kriegsmaterial in Bürgerkriegsländer exportieren und auch nicht in Länder, die Menschenrechte systematisch verletzen.
Das war auch lange Zeit die Praxis der Schweiz, und es war auch das Versprechen des Bundesrates in der Abstimmung zur Kriegsgeschäfte-Initiative 2009. Der Bundesrat sagte damals, dass keine Waffenexporte bewilligt würden, wenn es systematische und schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten gebe und wenn ein Land in Bürgerkriege verwickelt sei. 2014 und auch 2018 hat der Bundesrat dieses Versprechen aber gebrochen und die Kriterien gelockert. Das war auch der Anlass für die Korrektur-Initiative.
Die Initiative will mehr demokratische Kontrolle und Mitsprache bei Kriegsmaterialexporten. Sie will keine Exporte in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, und sie will keine Exporte in Länder, die an einem bewaffneten Konflikt beteiligt sind.
Jetzt liegt ein indirekter Gegenvorschlag vor, den der Ständerat noch verschärft hat. Mit einer Lösung auf Gesetzesebene nimmt er ein wichtiges Anliegen der Initiative auf. Es ist sicher sinnvoll, dies auf Gesetzesebene zu lösen.
Leider will die Mehrheit der SiK-N diesen Vorschlag nun aufweichen. Sie will eine Ausnahme für Länder vorsehen, die demokratisch sind und ein vergleichbares Exportkontrollregime haben. Auf den ersten Blick klingt das zwar harmlos, real ist es aber problematisch, weil nicht ganz klar ist, was damit gemeint ist; zudem könnte es zu Ausnahmen führen, sodass beispielsweise Exporte in die Türkei möglich wären, obwohl dieses Land zum einen systematisch Menschenrechte verletzt, zum andern in bewaffnete Konflikte verwickelt ist. Dieses Schlupfloch würde also der Absicht der Korrektur-Initiative klar widersprechen.
Ich habe grundsätzlich keine Angst vor einer Abstimmung. Ich bin überzeugt, dass die Selbstverständlichkeit, die ich am Anfang erwähnt habe, von der Mehrheit der Stimmberechtigten geteilt wird. Ich bin auch überzeugt, dass die Mehrheit der Stimmberechtigten nicht will, dass mit Schweizer Waffen Kriege geführt oder Menschenrechte verletzt werden. Aber die Abstimmung wäre nicht nötig, wenn wir hier und jetzt einer guten Lösung zustimmen würden.
Das wäre im Interesse des internationalen Rufs und der Reputation der Schweiz. Es entspricht der Neutralität und der humanitären Verpflichtung und Tradition unseres Landes. Eine Ausnahmebestimmung oder eine Ablehnung der Initiative oder des Gegenvorschlages hingegen dienen nur den Profiten einiger weniger.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 22a den Minderheiten Seiler Graf und Schlatter zu folgen. Ich bitte Sie ebenfalls, die Selbstverständlichkeit, von der ich am Anfang gesprochen habe, zu Gesetz zu machen und die Initiative zur Annahme zu empfehlen oder mindestens dem Gegenvorschlag des Ständerates zuzustimmen.