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Bührer Gerold · Nationalrat · 2002-12-10

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-10

Wortprotokoll

Wir Freisinnigen haben uns stets für den Ausbau der Schiene stark gemacht. Wir haben die Finanzierung der Infrastrukturprojekte der Bahn mit einem separaten Fonds klar unterstützt, und wir werden auch in Zukunft die berechtigten Anliegen der Schiene im Bereich der Investitionen und der Logistik unterstützen. Wir sind klar der Meinung, dass wir beide Verkehrsträger brauchen, dass wir aber vor allem im Güterverkehr noch eine verstärkte Verlagerung auf die Schiene brauchen. Wir sind aber trotzdem der Meinung, dass es ein Schliessen der Lücken im Strassennetz, im Agglomerationsverkehr und am Gotthard braucht. Wir stehen daher hinter diesem Gegenvorschlag. Aber dieser Gegenvorschlag darf nicht Grundsatzentscheide finanzpolitisch einfach aushebeln, und das ist der Grund meines Einzelantrages. Bei Absatz 3 der Übergangsbestimmungen zu Artikel 86 der Bundesverfassung will ich den Text, wonach sich der Fonds verschulden kann, streichen. Wir werden also - das zur Mechanik der Anträge - bei meinem Antrag über die Verschuldung des Fonds abstimmen, die wir nicht wollen, und mit dem Antrag Walker Felix können Sie separat über die Frage der Verzinsung entscheiden.

Das Volk hat uns mit dem Instrument der Schuldenbremse, dem es mit 85 Prozent zugestimmt hat, einen klaren Auftrag gegeben. Wir verfügen in unserem Land zwar über keine Verfassungsgerichtsbarkeit, aber wir sind verpflichtet, diesen Entscheid für eine Schuldenbremse ernst zu nehmen. Nach meinem Dafürhalten können wir es nicht zulassen, dass wir mit dem Fonds eine Verschuldung ermöglichen. Generell dürfen wir das Instrument der Fondsfinanzierung ohnehin nur äusserst restriktiv anwenden. Es müssen nach unserem Dafürhalten verschiedenste Kriterien erfüllt sein: Vor allem muss es um Infrastrukturinvestitionen gehen, es muss sich auf der Einnahmenseite um zweckgebundene Abgaben handeln. Fondslösungen dürfen grundsätzlich nur im äusserst restriktiven Sinne zum Einsatz kommen. Es darf nicht dazu führen, dass mit einer Verschuldungsmöglichkeit die Schuldenbremse ausgehebelt wird.

Nebst dieser finanzpolitischen Grundsatzüberlegung kommt ein weiterer Aspekt dazu:

Wenn wir hier eine solche Verschuldung ermöglichen, schaffen wir ein gefährliches Präjudiz, sodass andere Anspruchsgruppen in diesem Staat ihre Ansprüche auch mit Fondslösungen und mit einer Verschuldungsmöglichkeit durchboxen wollen - an der Schuldenbremse vorbei. Auch aufgrund dieser Überlegung dürfen wir es nicht zulassen, dass hier ein Präjudiz geschaffen wird.

Aus diesem Grund ersucht Sie auch die FDP-Fraktion, diesem Antrag zuzustimmen und die Verschuldungsmöglichkeit beim Fonds herauszustreichen. Separat werden Sie wie erwähnt über das Verzinsungsverbot abstimmen, dem ich persönlich ebenfalls zustimme.

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