Schmid Martin · Ständerat · 2021-09-13
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-13
Wortprotokoll
Ich versuche das so neutral zu machen, wie ich kann. Ich spreche für beide Seiten, auch für die Mehrheit.
Wir haben in der Kommission einlässlich verschiedenste Varianten diskutiert. Es geht darum, wo die Fördergrenze festgelegt werden sollte, bei welcher Installation und bei welcher Leistungsart. Es wurde vorhin darauf hingewiesen, dass wir von vielen Kompromissen gesprochen haben und dass diese Vorlage auch nur dann Erfolg hat, wenn wir eben Kompromisse machen.
Hier geht es um die Frage, wo bei solchen neuen Kleinwasserkraftwerken die Fördergrenze gesetzt werden soll. Es ist unbestritten, dass Wasserkraftanlagen Einflüsse auf das Gewässerökosystem haben und für die Artenvielfalt belastend sein können, dass es auch unterschiedliche Auswirkungen auf die Fische, auf die Biodiversität gibt. Angesichts dieses Spannungsverhältnisses ist eine Mehrheit unserer Kommission dem Antrag gefolgt, dass die Leistungsgrenze auf 3 Megawatt festgelegt werden sollte, obwohl der Nationalrat nach Diskussion der Anträge bei 1 Megawatt geblieben ist. Man hat also den Schutz der Umwelt in diesem Bereich stärker gewichtet als die Zubaumöglichkeiten bei der Wasserkraft. Es wurden auch viele Diskussionen darüber geführt, ob es zu einer Überförderung von Wasserkraftanlagen komme. Aber das ist bei diesem Erlass so oder so ausgeschlossen, weil man von Investitionsbeiträgen ausgeht. Diese sind einmalig und orientieren sich dann eben auch an Investitionskosten oder Referenzanlagen.
Ich würde es Herrn Kollege Fässler überlassen, dann etwas zur Minderheit zu sagen.
Aus unserer Sicht haben wir im Wasserbereich - ich kann das ja schon ein bisschen einbetten, es wurde auch schon beim Eintreten gesagt - ein Spannungsverhältnis zwischen der Ökologie und der Wasserkraftproduktion. Wir werden [PAGE 752] später auch dazu noch Mehrheitsentscheide fällen: Müssen bei neuen Wasserkraftwerken die Fischereigesetze, die Umweltvorschriften, die Gewässerschutzvorschriften umgesetzt sein?
Wir haben gleichzeitig noch die Anträge, die Kollege Engler eingebracht hat. Wir haben in der Kommission auch das Spannungsverhältnis zwischen dem ökologischen Schutz und der Nutzung diskutiert und haben diese gewichtet. Das ist eigentlich ein Teil, dessen Sie sich hier bei Ihren Entscheidungen bewusst sein müssen. Das gehört irgendwie ein bisschen zusammen, wenn wir über die Wasserkraft sprechen.
Sie sehen also, wir haben nicht nur dem Zubaupotenzial bei der Stromproduktion zum Durchbruch verhelfen wollen, sondern auch noch die Schutzinteressen gewichtet. In dieser Abwägung ist die Kommissionsmehrheit zum Schluss gekommen, dass eben 3 Megawatt die richtige Grösse wären.