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Schmid Martin · Ständerat · 2021-09-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-13

Wortprotokoll

Mit der letzten Aussage hat Herr Zanetti natürlich vollständig recht: Wenn ein Ausbau oder eine Erweiterung eines Wasserkraftwerks eine Konzessionsänderung braucht oder eine Bewilligung bekommt, dann sind die Voraussetzungen auch in Bezug auf den Gewässerschutz und das Fischereigesetz einzuhalten. Denn niemand kann ein Wasserkraftwerk erweitern oder ausbauen oder neu bauen, ohne die erforderlichen Bewilligungen einzuholen.

In der Kommission war dann mehr die Koordination zwischen den Bundesämtern und den Verfahren ein Thema. Denn vom BFE wurde auch darauf hingewiesen, dass beim Zuspruch der Förderung vonseiten der Verwaltung auch noch diese Aspekte überprüft werden müssen; das sei dann an den Kantonen. Das ist der Punkt, der letztlich dazu geführt hat, dass eine Mehrheit entschieden hat, dass man das nicht aufnimmt. Aber auch beim Entscheid der Mehrheit ist es so, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Fischereigesetzes und des Gewässerschutzgesetzes unabhängig davon gelten.

Herr Zanetti hat natürlich auch recht, wenn er darauf hinweist, dass die Umsetzung noch nicht dort ist, wo sie sein sollte. Vielleicht wird dann noch Herr Engler das Wort ergreifen und darauf hinweisen, dass letztlich auch die Verfahren zu einem Abschluss gebracht werden müssen. Denn wenn es dazu führt, dass die Abklärungen nicht mehr durchgeführt werden können, dann wird eben auch nicht zugebaut. Das ist nicht die Idee des Gesetzgebers. Die Idee ist es, dass derjenige, der Förderbeiträge bekommt, auch seine Wasserkraftanlage saniert oder in Einklang mit dem Gesetz bringt.

Unter diesem Aspekt hat diese Abwägung aus Sicht der Mehrheit ergeben, dass wir keine neue Komplikation schaffen sollten, dass nicht aufgenommen werden soll, was sonst schon im Gesetz steht. Deshalb haben wir uns an den Beschluss des Nationalrates gehalten.