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Engler Stefan · Ständerat · 2021-09-13

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-13

Wortprotokoll

Was hier die Minderheit Zanetti Roberto verlangt, ist nicht unvernünftig, im Gegenteil; es bringt das Gewässerschutzgesetz, das Fischereigesetz und das Energiegesetz auf den gleichen Nenner. An und für sich hat es Kollege Schmid treffend gesagt: Es wird keine Erneuerung und keine wesentliche Erweiterung eines bestehenden Wasserkraftwerks bewilligt, ohne dass mindestens die Auflage verfügt wird, dass eine ökologische Sanierung der entsprechenden Wasserkraftwerke zu erfolgen habe. Insofern würde es niemand verstehen, wenn Beiträge für Erneuerung und Erweiterung ausgerichtet würden, ohne dass auch die gesetzliche Verpflichtung einer ökologischen Sanierung verfügt würde.

Jetzt gibt es aber bei den ökologischen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen in der Tat praktische Schwierigkeiten, die ich mit zwei Einzelanträgen, die dort anknüpfen, aufgenommen habe. Es kann natürlich nicht das Problem der Wasserkraftwerkbetreiber oder der Kantone sein, dass das BFE und das BAFU in unterschiedlichem Tempo arbeiten und in den Beurteilungen unterschiedliche Gewichtungen vornehmen. Die Kantone melden uns zurück, dass gerade die Entscheide über die Entschädigung für die ökologischen Sanierungsmassnahmen - es geht um Schwall-Sunk-Massnahmen, um die Verbesserung der Fischgängigkeit und andere Massnahmen - viel zu lange dauerten und dass die Kraftwerkbetreiber, die ihre Anlagen erneuern und erweitern möchten und damit auch einen Beitrag für eine höhere Produktion leisten würden, viel zu lange auf die entsprechenden Entscheide warten müssten. Hier knüpft mein zweiter Einzelantrag an, der dazu dienen soll, die Verfahren zu beschleunigen. Es wurde heute mehrfach gesagt, es seien alle gefragt. Mit meinem Antrag verlange ich, dass das BAFU innerhalb von sechs Monaten einen Entscheid über die Höhe der Fördergelder fällt.

Das zweite Thema ist eigentlich das schwierigere und delikatere. Es geht nämlich um die Frage, was als anrechenbare Kosten gilt und was nicht. Nach der gesetzlichen Regelung von 2012 ist es so, dass für den erwähnten Zweck auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde erhoben wird. Mit den Einnahmen wird ein nationaler Netzzuschlagsfonds gespiesen. Pro Jahr kommen so rund 50 Millionen Franken zusammen. Man wird schlussendlich sehen, ob dies reichen wird, um bis 2030 alle Gewässer, die in diesem Bereich Defizite haben, zu sanieren.

In einem Punkt sind sich Kantone und Bund bis heute nicht einig. Es besteht eine Rechtsunsicherheit, inwiefern auch betriebliche Kosten und Unterhaltskosten, die im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen entstehen, in die volle Kostenabgeltung gegenüber den Wasserkraftwerkbetreibern mit einbezogen werden dürfen. Für diese ähnelt es letztlich einer materiellen Enteignung, da sie weniger Strom produzieren können. Das hat man so gewollt. Dafür steht aber auf der anderen Seite der Bilanz eine ökologische Aufwertung. Die Restproduktion wird entsprechend teurer, wenn sich die Betriebskosten für solche Massnahmen erhöhen.

Mit meinem Antrag möchte ich eine Klärung herbeiführen. Ich werde das nachher nicht mehr wiederholen. Ich möchte festhalten, dass mit den "vollständigen Kosten" auch die wiederkehrenden Betriebs- und Unterhaltskosten für die betreffenden Sanierungsmassnahmen gemeint sind, und dies in dem Sinne, dass diese Kosten für die restliche Dauer einer noch laufenden Konzession zu kapitalisieren sind. Wenn man dies nicht klärt, dann werden es letztlich die Kantone sein, die gegenüber den Wasserkraftwerkbetreibern in einer Schuld stehen, nämlich in der Schuld, die Rahmenbedingungen einzuhalten, die dazumal vertraglich bzw. mit einer Konzession eingegangen wurden.

Ich unterstütze den Antrag der Minderheit Zanetti Roberto, weil er logisch und richtig ist. Ich möchte Sie aber auch bitten, Klärungen in der Abwicklung der Finanzierung und eine zeitliche Befristung der Beurteilung dieser Massnahmen ins Gesetz aufzunehmen.