Knecht Hansjörg · Ständerat · 2021-09-13
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-13
Wortprotokoll
Bei der Revision des Luftfahrtgesetzes wurden drei Punkte behandelt, nämlich die Erlaubnis zum Gebrauch einer Amtssprache des Bundes im Flugfunk, stichprobenartige Alkoholkontrollen beim Flugpersonal sowie die Einführung eines freiwilligen Melderechts für medizinisches Fachpersonal.
Der erste Punkt, der Gebrauch einer Amtssprache, war weitgehend unumstritten. Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr soll gemäss Kommissionsentscheid die Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst nicht nur in Englisch, sondern auch in einer Amtssprache des Bundes zulässig sein. Die Kommission übernahm damit die Version des Nationalrates, die von der bundesrätlichen Version leicht abweicht. Insbesondere wurde der Begriff "Landessprache" durch "Amtssprache" ersetzt.
Auch die stichprobenartigen, anlasslosen Alkoholkontrollen beim Flugpersonal zur Erhöhung der Flugsicherheit wurden in der Kommission ohne Gegenstimme unterstützt.
Umstrittener war die Frage, ob medizinisches Fachpersonal ein freiwilliges Melderecht erhalten soll. Ich leite hiermit zu Artikel 100 Absatz 4 über, wo ich für die Mehrheit spreche. Der Bundesrat hat diesen Absatz beantragt. Gemäss seinem Entwurf soll medizinisches Fachpersonal ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht beim BAZL Meldung erstatten können, wenn Zweifel an der medizinischen Tauglichkeit einer Person für die Ausübung der fliegerischen Tätigkeit bestehen. Als Begründung wurde die Verbesserung der Flugsicherung vorgebracht sowie die Tatsache, dass das Strassenverkehrsrecht bereits eine Meldemöglichkeit vorsieht.
Ich möchte aber einfach darauf hinweisen, dass die Anforderungen bei Berufspiloten schon heute sehr viel höher sind als bei Fahrzeuglenkern. Das BAZL verweist unter anderem auch auf eine EU-Richtlinie zu Medical Requirements, die 279 Seiten umfasst; da geht es auch um Kontrolluntersuchungen bei professionellen Piloten. Wie gesagt, hier sind die Anforderungen viel strenger. Als Beispiel ist zu nennen, dass bis zum 59. Altersjahr eine jährliche Kontrolle erfolgt, bei älteren Piloten eine halbjährliche. Im Gegensatz dazu wird bei Fahrzeuglenkern erst ab 75 Jahren alle zwei Jahre eine Kontrolle durchgeführt.
Der Nationalrat hat diese Bestimmung hier gestrichen. Die ständerätliche Kommission folgte mit 7 zu 3 Stimmen dem Nationalrat. Grund für die Ablehnung eines Melderechts ist vor allem auch die Tatsache, dass es dem medizinischen Fachpersonal bereits heute möglich ist, sich innerhalb von ein bis zwei Wochen von der Schweigepflicht entbinden zu lassen; in dringenden Fällen kann das Verfahren auch beschleunigt werden. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit wird so bereits gewährleistet, dass medizinisches Fachpersonal bei Bedarf zeitnah von der Schweigepflicht entbunden wird und rechtzeitig Meldung erstatten kann.
Ich bitte Sie daher, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.