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Badertscher Christine · Nationalrat · 2021-09-14

Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-09-14

Wortprotokoll

Weshalb brauchen wir eine nationale Menschenrechtsinstitution? Weil ein starker Rechtsstaat auch ein selbstkritischer Rechtsstaat sein und Rechenschaft darüber ablegen muss, ob die Menschenrechte eingehalten werden. Die NMRI trägt dazu bei, dass die Schweiz mit Lücken und Weiterentwicklungen im Menschenrechtsschutz selbstbestimmt und effizient umgehen kann. Bedarf besteht heute etwa in praktischen Fragen bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen oder der Rechte von Kindern.

Das Gesetz sieht vor, dass die NMRI die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren im Menschenrechtsbereich fördert, womit kostspielige Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Das ist beispielsweise bei der Koordination der Polizeiausbildung bezüglich der Menschenrechte der Fall. Bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Menschenrechtsbildung auf allen Stufen, also von der Grundschule bis zur Weiterbildung von Fachpersonen im Strafvollzug, ist die Zusammenarbeit aller Akteure wichtig. Der Bedarf und der Nutzen sind vorhanden. Deshalb setzen sich in der Schweiz Politik und Zivilgesellschaft seit über zwanzig Jahren für dieses Anliegen ein. Die Schaffung einer NMRI entspricht langjährigen Empfehlungen von UNO-Menschenrechtsgremien und dem Europarat. Wir erfinden das Rad nicht neu: 37 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates haben eine Menschenrechtsinstitution.

Die Schweiz ist einmal mehr im Rückstand, und deshalb ist es höchste Zeit, dass auch die Schweiz eine NMRI aufbaut. Diese kann eine vierfache Brücke werden: erstens zwischen Staat und Zivilgesellschaft, zweitens zwischen Wissenschaft und Praxis, drittens zwischen dem Bund und den Kantonen sowie den Gemeinden und viertens zwischen der nationalen und der internationalen Ebene. Beispielsweise kann sie eine Rolle im Spannungsfeld zwischen Handelspolitik und Menschenrechten spielen, einem zurzeit zum Beispiel in Bezug auf China oft diskutierten Thema; wir werden heute noch darüber diskutieren. Die NMRI kann, weil sie unabhängig ist, eine Vermittlerin sein und so die verhärteten Fronten [PAGE 1571] aufweichen und gemeinsam mit allen Akteuren nach Lösungen suchen.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist gut. Er baut auf den Pariser Prinzipien der UNO-Generalversammlung auf. Nur mit dem entsprechenden A-Status ist eine Schweizer[NB]NMRI im Inland handlungsfähig und international glaubwürdig. Diese Kriterien - insbesondere die gesetzliche Verankerung und die Unabhängigkeit - sind im Gesetzentwurf weitgehend erfüllt. Offen sind nur die Frage des umfassenden Mandats, auf die wir im Zusammenhang mit Artikel 10b zu sprechen kommen, und die Frage der ausreichenden Finanzierung.

Vorgesehen ist, die NMRI mit einem Beitrag in der Höhe von einer Million Franken pro Jahr zu finanzieren. Fachleute sind sich einig: Mit diesem kleinen Beitrag ist die NMRI nicht in der Lage, ihr Mandat zu erfüllen. Wir erwarten, dass der Bundesrat berücksichtigt, welche umfassenden Aufgaben die NRMI zu erfüllen hat. Der Bundesbeitrag muss so festgelegt werden, dass der A-Status erreicht werden kann. Zu beiden Themen werden wir uns in der Detailberatung bei den Artikeln 10a und 10b noch einmal äussern.

Die NMRI ist für den Menschenrechtsstaat Schweiz und die Menschenrechtsstadt Genf zentral. Die grüne Fraktion bittet Sie deshalb, auf das Geschäft einzutreten.