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Molina Fabian · Nationalrat · 2021-09-14

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-14

Wortprotokoll

Ich spreche für die sozialdemokratische Fraktion und gleichzeitig für meine Minderheit zu Artikel 10c Absatz 3.

Was lange währt, wird endlich gut. Bereits 1993 hat die UNO-Generalversammlung alle Staaten dazu aufgefordert, eine nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten. In der Zeit um den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen 2002 hat diese Forderung auch in unserem Land neuen Schub erhalten. Seither setzt sich die SP zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Schaffung einer solchen nationalen Menschenrechtsinstitution ein. Dass wir die Schaffung einer solchen Institution heute im Zweitrat behandeln und damit nach fast dreissig Jahren endlich auch in der Schweiz eine solche bekommen, ist ein grosser Gewinn für unser Land und für die Menschenrechte. In diesem Sinne werden wir auf die Vorlage eintreten.

Dass die Einhaltung der Menschenrechte auch in der Schweiz nicht einfach als gegeben genommen werden kann, zeigen leider viele Beispiele, wie die tragische Geschichte der Verdingkinder, die späte Einführung des Frauenstimmrechts, der Umgang mit Minderheiten oder unmenschliche Haftbedingungen. Mit der nationalen Menschenrechtsinstitution erhält eine unabhängige Institution die Aufgabe, die Umsetzung der Menschenrechte zu überprüfen und zu stärken. Das bietet allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz eine zusätzliche Sicherheit, dass ihre individuellen Abwehrrechte gegen staatliche Willkür - und zwar die Abwehrrechte jeder Einzelnen und jedes Einzelnen - eingehalten werden. Zudem stärkt die Menschenrechtsinstitution international die Glaubwürdigkeit der Schweiz beim Menschenrechtsschutz. Wer andere kritisieren will, muss zuerst selber seine Hausaufgaben machen. Heute schaffen wir endlich die Grundlage dafür, dass diese "Uffzgi" gemacht werden können.

Die UNO sieht für die Menschenrechtsinstitution klare Kriterien vor. Die NMRI braucht erstens eine gesetzliche Verankerung, zweitens ein umfassendes Mandat, drittens eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung, viertens eine garantierte Unabhängigkeit gegenüber der Regierung, fünftens eine pluralistische Vertretung der gesellschaftlichen Kräfte und sechstens angemessene Untersuchungsbefugnisse. Genau hier setzt die Kritik der SP-Fraktion an der bundesrätlichen Vorlage an. In den Bereichen "umfassendes Mandat", "ausreichende Finanzierung" und "Unabhängigkeit" besteht noch Verbesserungspotenzial.

Wir begrüssen es, dass Ihre vorberatende Kommission die Zuständigkeiten der NMRI nicht abschliessend definieren und damit einengen will. Die Institution muss die Möglichkeit haben, flexibel auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Auch begrüssen wir es, dass die NMRI nach dem Willen der APK einen vierjährigen Finanzrahmen erhalten soll, anstatt sich jährlich um neue Ressourcen bemühen zu müssen. Dies schafft Planungssicherheit und stärkt die Unabhängigkeit - auch wenn der Finanzrahmen durchaus etwas grosszügiger ausfallen könnte. Wir werden die Minderheitsanträge Estermann und Schneider-Schneiter deshalb ablehnen und bitten Sie, dies ebenso zu tun.

Annehmen wird die SP-Fraktion hingegen die Minderheit Molina, die verlangt, dass die Mitglieder der Organe der Menschenrechtsinstitution die Pariser Prinzipien anerkennen. Es kann nicht sein, dass Personen oder Institutionen den Kurs der Menschenrechtsinstitution bestimmen, die das Konzept der Menschenrechte an sich ablehnen. Dies würde den Menschenrechtsschutz in der Schweiz ad absurdum führen. Eine starke Institution braucht klare Prinzipien. Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag anzunehmen.

In der Gesamtabstimmung wird die sozialdemokratische Fraktion der Vorlage zustimmen, und ich bitte Sie, dies ebenso zu tun. Ich hoffe, dass die Menschenrechtsinstitution danach rasch einen positiven Start haben wird im Sinne der Menschen und der Menschenrechte in diesem Land.