Cassis Ignazio · Bundesrat · 2021-09-14
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2021-09-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 3. Februar 2021 dem Auftrag des Parlamentes entsprochen und den Migrationspakt zur vertieften Debatte dem Parlament unterbreitet. Dabei wurde der Migrationspakt erneut einer fundierten inhaltlichen und rechtlichen Analyse unterzogen. Diese Analyse kam zum Schluss, dass die Zustimmung zum Pakt im Interesse der Schweiz und im Einklang mit den Prioritäten der Schweizer Migrationsaussenpolitik ist. Der Bundesrat bekräftigte damit seine Position vom 10. Oktober 2018. Ebenfalls hat der Bundesrat dargelegt, dass der UNO-Migrationspakt als Soft-Law-Instrument rechtlich nicht verbindlich ist und die Behandlung des Migrationspaktes nicht den zukünftigen Umgang mit Soft Law präjudiziert.
Der Ständerat hat anlässlich seiner Sitzung vom 8. Juni entschieden, das Geschäft zu sistieren, um den Abschluss der Arbeiten der Subkommission zur Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law abzuwarten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat anlässlich ihrer Sitzung vom 2. September diesen Entscheid gestützt.
Le Parlement décide s'il souhaite suspendre ou non les délibérations en vue de la discussion en sous-commission au sujet du droit souple ou "soft law".
Si votre conseil décide de poursuivre la discussion, le Conseil fédéral est prêt à reprendre à tout moment la discussion sur le Pacte mondial des Nations Unies sur les migrations. [PAGE 1579]