Badertscher Christine · Nationalrat · 2021-09-14
Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-09-14
Wortprotokoll
Zuerst zur Finanzierung und somit zu Artikel 10a Absatz 2: Wie in der Eintretensdebatte erwähnt, ist die vorgesehene eine Million Franken ungenügend. Damit kann die NMRI das Mandat gar nicht umsetzen. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er beim Zahlungsrahmen vom neuen Aufgabenkreis der NMRI ausgeht und nicht vom heutigen Beitrag an das Pilotprojekt. Angesichts der innenpolitischen Aufgaben darf die Finanzierung nicht ausschliesslich aus den Mitteln des EDA erfolgen. Insbesondere darf die Finanzierung nicht intern kompensiert werden.
Das heisst, sie darf auf keinen Fall zulasten des Budgets der Abteilung Frieden und Menschenrechte beim EDA gehen. Diese Abteilung erfüllt enorm wichtige Aufgaben für die Friedensförderung und Konfliktlösung auf der ganzen Welt, zurzeit zum Beispiel in Kamerun. Diese Aufgaben dürfen auf keinen Fall gefährdet werden. Deshalb muss die NMRI auch aus anderen Budgetposten finanziert werden. Da sie Querschnittaufgaben im Inland erfüllt, muss die Finanzierung entsprechend auch von anderen Departementen wie dem EDI, [PAGE 1576] dem WBF oder dem VBS gespiesen werden, nicht nur durch das EDA. So oder so ist ein Zahlungsrahmen für jeweils vier Jahre sehr wichtig. Er gibt der neuen Institution eine gewisse Planungssicherheit und Unabhängigkeit.
Eine solide Finanzierung und Planungssicherheit ist wichtig für die NMRI. Deshalb bitten wir Sie, bei Artikel 10a Absatz 2 der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Nun zu Artikel 10b und zum eigentlichen Mandat: Die im Gesetzentwurf aufgeführten Aufgaben sind grundsätzlich richtig. Dennoch ist es zentral, die Aufzählung der Aufgaben mit dem Wort "insbesondere" zu ergänzen, wie dies die Mehrheit der APK-N fordert. Dies ermöglicht es, den Aufgabenkatalog der NMRI im Gesetz offen zu halten. Sie kann somit zusätzliche Anforderungen im Menschenrechtsbereich aufnehmen, welche heute noch nicht absehbar sind. Dies ermöglicht ihr Unabhängigkeit - ein wichtiges Kriterium, um den A-Status zu erlangen.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen in verwandten Staaten, z. B. in Dänemark oder Deutschland, kennen im Gesetz genau die vorgeschlagene Formulierung "insbesondere" zur Gewährleistung eines nicht abgeschlossenen Aufgabenkatalogs und machen damit gute Erfahrungen. Es ist also ein kleines Wörtchen mit grossem Gewicht.
Die letzte Abstimmung betrifft Artikel 10c bzw. die Mitglieder der NMRI. Hier ist es wichtig, dass diese die von der UNO verabschiedeten Pariser Prinzipien anerkennen, wie dies die Minderheit Molina fordert.
Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie deshalb darum, bei Artikel 10a Absatz 2 und bei Artikel 10b Absatz 1 der Mehrheit der Kommission und bei Artikel 10c Absatz 3 der Minderheit zu folgen. Die genügende Finanzierung und der umfassende Aufgabenbereich sind Voraussetzung dafür, dass die NMRI den A-Status der UNO erhalten wird. Nur damit ist die NMRI im Inland handlungsfähig. Für den Menschenrechtsstaat Schweiz mit der Menschenrechtsstadt Genf ist das enorm wichtig, um international glaubwürdig zu sein.