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Stark Jakob · Ständerat · 2021-09-14

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-14

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Entwurf zu einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes, ausgelöst durch die parlamentarische Initiative der WAK-S, wird die Schweizer Zuckerproduktion mit einem soliden Zweisäulenkonzept gegen die billige EU-Konkurrenz geschützt: erstens mit einem Einfuhrzoll, mit dem die Preise des ausländischen Zuckers erhöht werden, zweitens mit einem Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, mit dem die Kosten der einheimischen Zuckerproduktion reduziert werden können.

Der Antrag Reichmuth möchte dagegen in Kombination mit dem Minderheitsantrag Noser zu Artikel 19 eine Reduktion auf ein Einsäulenkonzept, indem er den Einfuhrzoll streichen, dafür jedoch den Einzelkulturbeitrag stärker erhöhen will. Das mag gut gemeint sein, aber nach meiner Beurteilung gibt es hier vier grosse Nachteile.

1.[NB]Die vorliegende Lösung der WAK-S mit einem Mindestzoll verhindert massive Preisausschläge gegen unten. Der Mindestzoll wirkt somit wie ein Sicherheitsnetz in Tiefstpreisphasen. Der Mindestgrenzschutz wirkt sehr gezielt und genau dann, wenn es eben die Wirkung braucht. Die Wirkung des Mindestgrenzschutzes kann nicht durch eine Erhöhung des Einzelkulturbeitrags ersetzt werden, weil dieser Beitrag ja fix ist und nicht auf den Markt reagieren kann. Ein höherer Einzelkulturbeitrag gemäss Antrag Reichmuth ist daher nicht zielführend.

2.[NB]Der Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 Kilogramm oder 7 Rappen pro Kilogramm ist für unsere Nahrungsmittelindustrie tragbar. Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie, es geht aber auch um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zuckerfabriken und des Schweizer Zuckerrübenanbaus. Hier müssen wir eine sorgfältige Abwägung vornehmen, und ich glaube, die ist in der WAK-S-Mehrheit gut erfolgt.

3.[NB]Wenn Sie den vorliegenden Entwurf der parlamentarischen Initiative genau anschauen, sehen Sie, dass er ein austarierter Kompromiss ist, der sicherstellt, dass in den nächsten fünf Jahren alle Akteure inklusive Bund solidarisch einen Beitrag für den Erhalt der Zuckerwirtschaft leisten. Die Rübenproduzenten sind daran, über die Rationalisierungen der Produktion Kosten zu sparen und überdies in ökologische Anbaumethoden zu investieren. Die Zuckerfabriken setzen Sparmassnahmen um und lösen Reserven auf. Die Nahrungsmittelindustrie zahlt einen minim höheren Zuckerpreis, und der Bund zahlt höhere Einzelkulturbeiträge. Mit dem Antrag Reichmuth würde diese solidarische Gegenseitigkeit aus dem Gleichgewicht gebracht.

4.[NB]Die Erhöhung des Einzelkulturbeitrags gemäss Antrag Reichmuth führt im Vergleich zum bundesrätlichen Budget für das Jahr 2022 zu zusätzlichen Kosten im Umfang von 12 Millionen Franken gegenüber der Fassung der WAK-S, wo die Zusatzkosten 6 Millionen Franken betragen. Es sind also 6 Millionen Franken, die zusätzlich das Agrarbudget belasten. Hier besteht natürlich auch die Gefahr, dass diese Mehrausgaben innerhalb des Agrarbudgets kompensiert werden. Es stellt sich die Frage, wen es treffen wird, und es könnte durchaus auch das Berggebiet betreffen.

Ich komme zum Schluss: Damit die Schweiz weiterhin eine gute Versorgung mit Schweizer Zucker hat, beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Bourgeois Jacques bzw. der vorliegenden Fassung der WAK-S-Mehrheit in der Vorlage zum Landwirtschaftsgesetz zuzustimmen und den Antrag Reichmuth sowie die Anträge der Minderheit Noser, obwohl sicherlich gut gemeint, abzulehnen.