Lexipedia

Zanetti Roberto · Nationalrat · 2002-12-10

Zanetti Roberto · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-10

Wortprotokoll

Nach Abschluss dieser Debatte werden wohl die Staatskundebücher neu geschrieben werden müssen. Bisher galt ja, dass Volksinitiativen lanciert werden, die vielleicht ein bisschen hoch zielen, und dass dann das Parlament mit einem so genannt vernünftigen Gegenvorschlag die Sache wieder auf den Boden zu drücken versucht. Nun ist es anders: Der Gegenvorschlag, wie er von der Mehrheit der Kommission präsentiert wird, ist um einiges radikaler und militanter, als es die Avanti-Initiative je war.

Die Mehrheit der Kommission will in diesen Gegenvorschlag einen Strassenbaufonds hineinmogeln. Dieser Strassenbaufonds wird der Schuldenbremse entzogen werden; das ist meiner Ansicht nach schlicht und ergreifend ungehörig. Ich staune, dass ausgerechnet die finanzpolitischen Eisenfresser hierzu Hand bieten. Fonds erschweren die finanzielle Steuerung, sie verunmöglichen finanzielle Transparenz und schaffen - im Gegensatz zur Meinung von Herrn Giezendanner - keine Ordnung; sie schaffen im Gegenteil finanzpolitische Unordnung. Fonds präjudizieren weitere Fondslösungen; es ist nicht einzusehen, wieso später nicht ein Landwirtschaftsfonds, ein Landesverteidigungsfonds oder weiss der Kuckuck was für ein Fonds auch noch geschaffen werden soll. Ich verstehe deshalb Herrn Villiger, wenn er sich gegen diese Fondslösung wehrt. Ausnahmsweise schlägt mein Herz in dieser Angelegenheit mit dem Herz des Finanzministers.

Wie soll dieser Fonds gespiesen werden? Zuerst soll eine Ersteinlage im Umfang der Hälfte des Standes der Spezialfinanzierung eingelegt werden; das entspricht in etwa 1,75 bis 2 Milliarden Franken. Die Frage stellt sich, wie diese Umfinanzierung an der Schuldenbremse vorbeigemogelt werden soll. Ich bin der Meinung, dass auch diese Transaktion allenfalls unter die Regeln der Schuldenbremse fallen müsste. Die jährlichen Einlagen sollen einen Teil der Reinerträge gemäss Artikel 86 Absätze 3 und 4 der Bundesverfassung umfassen. Nach Artikel 86 Absätze 3 und 4 geht jetzt die eine Hälfte dieser Reinerträge in den Strassenbau, die andere Hälfte in die allgemeine Bundeskasse. Die Kommissionsmehrheit spricht nur von "einem Teil der Reinerträge", quantifiziert diesen Teil aber nicht. Ist es ein Teil der Hälfte, oder ist es ein Teil des Ganzen? Das ist nicht klar. Die Verfassungsrechtler werden sich den Kopf darüber zerbrechen müssen, was im Zeitpunkt der Formulierung dieser Vorschriften genau gemeint war. Im Extremfall kann dieser Betrag immerhin rund 5 Milliarden Franken pro Jahr umfassen.

Die Fondsmittel sollen für verschiedene Möglichkeiten eingesetzt werden können. Wenn sie für andere Zwecke als [PAGE 2032] Strassenbauzwecke eingesetzt werden sollen, dann müssen diese Mittel gemäss der Mehrheit der Kommission verzinst werden. Das würde also bedeuten, dass ich mit meiner Bundessteuer oder mit meiner Mehrwertsteuer einen Teil meiner Tankfüllung an der Tankstelle mitfinanziere. Ich finde dieses Vorgehen reichlich absurd; ich gehe davon aus, dass die Autoren dieser Absurdität in ein paar Jahren über diesen Nonsens schnöden und die Ineffizienz des Staates veräppeln werden.

Die Mittel, welche für den Strassenbau eingesetzt werden, entsprechen den rund 2 Milliarden Franken Eingangsfinanzierung plus - je nach Betrachtungsweise - bis zu 5 Milliarden Franken pro Jahr, die dann in diesen Strassenbau hineingebuttert werden können. Das würde mit Sicherheit die Fantasie aller kantonaler Baudirektoren anregen. Es würde dann wahrscheinlich so weit kommen, dass jeder drittklassige Feldweg in eine Nationalstrasse umgemodelt werden soll, damit mit diesem Fonds jeglicher Strassenbau finanziert werden kann.

Es ist dann noch so ein vermeintliches Zückerchen in der Vorlage eingepackt, indem gesagt wird, dass für die Verbesserung des Verkehrsablaufes in Städten und Agglomerationen auch Gelder aus diesem Fonds mobilisiert werden können. Ich gehe davon aus, dass damit insbesondere Stadtautobahnen gemeint sind. Immerhin haben wir im Verlauf der Budgetdebatte gesehen, wo die Prioritäten gesetzt werden. Wenn wir von Bahnen gesprochen haben, haben Herr Giezendanner und seine Kolleginnen und Kollegen immer Autobahnen verstanden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Geld, das offenbar für den Agglomerationsverkehr vorgesehen wäre, im Einzelfall, wenn es konkret wird, lediglich in den Individualverkehr gesteckt würde.

Aus diesen Gründen sehe ich keine Möglichkeit, diesem Fonds meine Zustimmung zu erteilen. Das ist finanzpolitisch unredlich und verkehrspolitisch fatal, weil einmal mehr die Prioritäten nur beim Individual- und Strassenverkehr gesetzt würden.

Ich bitte Sie, sowohl der Avanti-Initiative wie auch dem Gegenvorschlag Ihre Zustimmung zu versagen.