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Graf Maya · Ständerat · 2021-09-14

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-09-14

Wortprotokoll

Adoptionen verlangen sowohl vom adoptierten Kind als auch von Adoptiveltern ein hohes Mass an Anpassungsfähigkeit. Daher ist es für die Entwicklung des Kindes und für das Gleichgewicht in einer Familie entscheidend, dass gerade in den ersten Wochen und Monaten nach einer Adoption allen Beteiligten ein möglichst guter Start gelingt. Damit kann auch ein gutes Familienleben ermöglicht werden. Adoptierte Kinder brauchen ein Vertrauensklima, und die Eltern müssen ihre Kinder kennenlernen - und umgekehrt. Das war die Motivation unseres Nationalratskollegen Marco Romano, als er am 12. Dezember 2013 die parlamentarische Initiative 13.478, "Einführung einer Adoptionsentschädigung", einreichte.

Diese parlamentarische Initiative war wahrlich lange in unseren Räten unterwegs und kommt heute hoffentlich auch in unserem Rat zu einem guten Abschluss. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates prüfte die parlamentarische Initiative nämlich am 21. Januar 2015 zum ersten Mal, und unsere SGK stimmte der Vorlage am 27. März 2015 auch zu. Dann gab es sozusagen eine Pause. Erst an der Sitzung vom 25. Januar 2018 genehmigte die SGK-N dann den erläuternden Bericht und beschloss, die Vernehmlassung zu dieser Vorlage zu eröffnen.

Was will die Vorlage? Die Vorlage, die uns vorliegt, sieht für erwerbstätige Eltern einen über die Erwerbsersatzordnung finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme eines unter vierjährigen Kindes zur Adoption. Keine Entschädigungen sollen Eltern erhalten, die das Kind der Partnerin oder des Partners adoptieren wollen. Der maximal vierzehntägige Adoptionsurlaub kann auch tageweise bezogen werden. Die Adoptiveltern sollen zudem wählen können, wer von ihnen den Urlaub bezieht, und sie können auch eine Aufteilung vornehmen.

Der Nationalrat stimmte der Einführung eines Erwerbsersatzes bei Adoptionen mit 123 zu 70 Stimmen zu. Er hat dem Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft, also dem EOG, ein entsprechend neues Kapitel hinzugefügt. Die grosse Kammer hat sich somit auch hinter die Variante der vorberatenden Kommission und vor allem des Bundesrates gestellt, der sehr viele wichtige Ergänzungen angebracht hat, damit dieser Adoptionsurlaub gleich gehandhabt wird wie der Mutterschaftsurlaub.

Daraufhin konnte unsere Kommission, die SGK-S, am 10. August 2021 den Entwurf des Nationalrates diskutieren. In unserer Kommission wurden vor allem drei Fragen diskutiert:

1.[NB]Wie viele Kinder pro Jahr würde es betreffen, wenn dieser Adoptionsurlaub für bis vierjährige Kinder möglich wäre?

2.[NB]Wie viel würde das kosten?

3.[NB]Wäre eine Ausdehnung, so wurde es auch im Nationalrat diskutiert, auf Kinder bis zwölf Jahre, die adoptiert werden, nicht auch sinnvoll?

Zur ersten Frage gilt es zu bemerken, dass die Anzahl der unter vierjährigen Kinder, die adoptiert werden, seit Jahren zurückgeht. So waren es 2020 noch 27 Kinder unter vier Jahren, die adoptiert wurden. 2019 waren es noch 41 Kinder gewesen. 2020 wurden noch 57 Kinder im Alter zwischen null und zwölf Jahren adoptiert. Wir sprechen hier also von einer kleinen Anzahl. Es geht aber ja nicht um die Anzahl, sondern darum, dass die Kinder und ihre Eltern gut miteinander in ein Familienleben starten können. Es ist sehr wertvoll und wichtig, dafür Zeit zu haben.

Was die Kosten betrifft, geht das BSV davon aus, dass sich diese im Bereich von rund 100[NB]000 Franken bewegen würden. Dieser Betrag hat keine Änderung des EO-Beitragssatzes zur Folge.

Eine Ausdehnung des Adoptionsurlaubs auf Kinder bis zwölf Jahre hat die Kommission nach Diskussionen abgelehnt. Sie möchte somit der Vorlage des Nationalrates und den Anpassungen des Bundesrates folgen.

Die SGK-S empfiehlt Ihnen, der Vorlage zuzustimmen. In der Kommission wurde dieser Entscheid mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt.