Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2021-09-14
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-09-14
Wortprotokoll
Die Schweiz ist mit über 13[NB]000 gemeinnützigen Stiftungen ein wichtiger Stiftungsstandort mit einem Gesamtvermögen von rund 100 Milliarden Franken. Die Bedeutung der Stiftungen ist gross. Am Beispiel der Kultur sehen wir ausgezeichnet, dass die vielen Stiftungen einen entscheidenden Beitrag für unseren Kulturstandort und zum Erhalt der Kultur in der Schweiz leisten.
Die parlamentarische Initiative Luginbühl umfasste ursprünglich acht Punkte. Die RK-S hat nach Anhörungen der Kommission, nach Stellungnahmen von Expertengruppen und nach der Vernehmlassung entschieden, die Vorlage auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu bringen und auf die Ziffern 3 und 4 zu reduzieren, die in der Vernehmlassung im Grundsatz positiv aufgenommen worden waren. In der Vorlage enthalten sind nun die Optimierung der Rechte des Stifters durch eine Ausdehnung des Änderungsvorbehalts in der Stiftungsurkunde auf Organisationsänderungen sowie die Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde durch unbürokratische Änderungen.
Die parlamentarische Initiative Luginbühl betrifft zwei Themenbereiche, das Zivilrecht und das Steuerrecht. In der Kommission für Rechtsfragen gab die Steuerbefreiung von juristischen Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, zu reden. Diese stützt sich auf Artikel 56 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie auf Artikel 23 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG). Es geht um eine Frage, die von unserem ehemaligen Fraktionskollegen Luc Recordon in einer Interpellation sowie später in einer Motion dieses Rates bereits aufgenommen worden ist. Der Bundesrat hat sich damals dagegen ausgesprochen. Die ständerätliche Kommission hat sich der Frage ebenfalls angenommen und Ablehnung beschlossen, dies mit der Begründung, dass die Umsetzung Schwierigkeiten mit sich bringe und dass insbesondere die Formulierung "marktkonforme Entschädigung" keine Legaldefinition darstelle. Der Begriff "marktkonform" wurde in unserer Kommission durch "angemessen" ersetzt; unsere Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen.
Die grüne Fraktion wird die Minderheiten Hurni mit der Begründung unterstützen, dass erstens Entschädigungsexzesse nicht ausgeschlossen sind und dass zweitens die neuen Absätze über die Frage der Stiftungen hinausgehen; sie betreffen alle juristischen Personen im Sinne von Artikel 56 Absatz 1 Buchstaben g und h DBG sowie Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben f und g StHG.
Der Vorlage werden wir zustimmen, da sie mit den angenommenen Änderungen im Grossen und Ganzen Erleichterungen für Stiftungen bringt und weil sie eine Verbesserung gegenüber dem Status quo darstellt.