Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-14
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-14
Wortprotokoll
Anerkannte Flüchtlinge verfügen, gestützt auf die Flüchtlingskonvention und das Asylgesetz, über die freie Wohnortswahl innerhalb des Kantons, dem sie zugewiesen sind. Dieses Prinzip gilt in gleicher Weise - das ist wichtig - für alle Ausländerinnen und Ausländer, auch für solche, die keinen Flüchtlingsstatus haben. Eine unmittelbare Einschränkung der freien Wohnortswahl für anerkannte Flüchtlinge durch eine neue Bestimmung im Ausländer- und Integrationsgesetz würde deshalb eine entsprechende Einschränkung der freien Wohnortswahl für alle Ausländerinnen und Ausländer bedeuten. Eine solch weitreichende Änderung erachtet der Bundesrat weder als verhältnismässig noch als erwünscht. Die Einschränkung der Wohnortswahl für alle Ausländerinnen und Ausländer würde die Standortattraktivität der Schweiz für Fachkräfte beeinträchtigen und damit auch unsere Wirtschaft schädigen.
Die meisten anerkannten Flüchtlinge sind in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz mittellos und deshalb von der Sozialhilfe abhängig. Anerkannte Flüchtlinge haben nach der Flüchtlingskonvention Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Schweizerinnen und Schweizer. Die Kantone haben es aber bereits heute in der Hand, in ihren Sozialhilfegesetzen die Möglichkeit vorzusehen, Sozialhilfe auch in der Form von Sachleistungen, unter anderem in der Form von Wohnraum, zu gewähren. So können anerkannte Flüchtlinge sowie Schweizerbürgerinnen und -bürger innerhalb des Kantons einem Wohnort oder einer Unterkunft zugewiesen werden, indem ihnen vorübergehend Wohnraum nur als sozialhilferechtliche Sachleistung gewährt wird. Damit kann die Problematik der Konzentration von anerkannten Flüchtlingen aus den gleichen Herkunftsländern von den Kantonen wirkungsvoll gelöst werden.
Herr Egger, vielleicht noch eine kurze Bemerkung zu Ihrer Bemerkung, seit Bundeskanzler Kurz ein Statement zu Afghanistan abgegeben habe, kämen über die Ostgrenze, also [PAGE 1600] über unseren Kanton, viele Afghanen in die Schweiz: Das nehmen wir nicht so wahr. Selbst wenn dies so wäre, wären dies Dublin-Fälle. Wenn sie aus Österreich kommen, sind sie in Österreich registriert und könnten nach Österreich zurückgeschickt werden. Das ändert aber nichts daran, dass die Migrationslage angespannt ist. Das ist so. Es gibt auch viele afghanische Flüchtlinge, die in die Schweiz kommen. Diese Nation rangiert unter den Top Fünf.
Ich beantrage Ihnen aber trotzdem, die Motion abzulehnen.