Ettlin Erich · Ständerat · 2021-09-14
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14
Wortprotokoll
Es geht um die Differenzbereinigung. Deshalb werde ich einleitend einfach noch schnell aufzeigen, was bisher geschah.
Der Nationalrat hat dieses Geschäft in der Sommersession am 9. Juni 2021 beraten und Ihre Kommission daraufhin an zwei Sitzungen am 10. August und am 31. August 2021.
Vielleicht noch eine Vorbemerkung: Ich muss Sie dann auch mit vielen Zahlen belästigen. Aber das ist bei diesem Geschäft fast nicht anders möglich. Wir haben in der Kommission alle möglichen Varianten von Zahlen und Renten und Ausgleichsmassnahmen hin und her gewälzt. Das ist jetzt so in die Vorlage eingeflossen.
Ich erinnere an die Ausgangslage. Der Bundesrat hat das Reformprojekt AHV 21 im August 2019 gestartet und folgende Schwerpunkte vorgesehen: Referenzalter 65 auch für Frauen - wir sprechen jetzt nur noch vom "Referenzalter", nicht vom "Rentenalter" -; dann Ausgleichsmassnahmen für besonders betroffene Frauen, der Bundesrat hat dafür neun Jahrgänge vorgesehen; eine Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren mit teilweise reduziertem oder erleichtertem Vorbezug der Rente sowie eine Finanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent.
Der Bundesrat hat berechnet, dass die Erhöhung des Frauenreferenzalters auf 65 Jahre etwa 1,4 Milliarden Franken Mehreinnahmen oder Minderausgaben pro Jahr bringt. Im Jahr 2030 wären das total etwa 10 Milliarden Franken. Die 10 Milliarden Franken sind immer unser Referenzpunkt, wenn wir davon sprechen, wie viel wir für die Ausgleichsmassnahmen aufwenden. Die Ausgleichsmassnahmen betragen gemäss Bundesrat 3,3 Milliarden Franken, also etwa 33 Prozent. Der Peak wäre dann im neunten Jahr mit 712 Millionen Franken erreicht. Das entspräche also etwa einem Drittel der Einsparung, welches der Bundesrat wieder für diese Jahrgänge ausgeben wollte. Dann gab es diverse Verbesserungen, um die längere Erwerbstätigkeit zu fördern. All das ist meistens unbestritten.
Unser Rat ist ja am 15. März 2021 auf die Vorlage eingetreten und hat die folgenden Eckpunkte gesetzt: das Referenzalter von 65 Jahren; Ausgleichsmassnahmen mit einem neuen Modell, nicht an das des Bundesrates angepasst, sondern mit einem progressiv-degressiven Verlauf der Zuschläge für neun Jahrgänge; die Flexibilisierung des Rentenbezugs erst ab 63 Jahren für beide Geschlechter; eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent und diverse Anpassungen - dazu werden wir noch kommen.
Das war die Ausgangslage für die Beratung im Nationalrat. Er folgte dem Ständerat in einigen Punkten, damit die Differenzen nicht mehr bestehen. Es ist dies insbesondere das Referenzalter 65 für Frauen. Da sind sich National- und Ständerat einig. Bei der Flexibilisierung des Referenzalters zwischen 63 und 70 besteht auch keine Differenz mehr.
Wichtig ist auch, dass nach dem Erreichen des Referenzalters weiterhin rentenbildende Beiträge einbezahlt werden können - das ist heute nicht der Fall, neu aber gegeben - und dass man für den Vorbezug der Rente bei tieferen Einkommen die Kürzungssätze ab einem gewissen Jahr - wir haben 2027 vorgesehen - um 40 Prozent senkt. Das ist auch unbestritten.
Auch unbestritten ist die Verknüpfung der Entscheide über die Mehrwertsteuererhöhung und die AHV-Reform. Wir können nicht das eine machen und das andere nicht umsetzen. Wenn wir die AHV-Reform umsetzen, ist es zwingend notwendig, dass auch die Mehrwertsteuer erhöht wird.
Es verblieben damit die Differenzen, die wir heute beraten. Es sind dies insbesondere: der Freibetrag nach Erreichen des Referenzalters - das ist die erste Differenz, die wir behandeln werden -; die Höhe des Mehrwertsteuersatzes - wir waren für 0,3 Prozent, der Nationalrat für 0,4 Prozent -; die Kompensationsmassnahmen für die besonders betroffenen Frauen - der Nationalrat hat sich für eine andere Version entschieden, wir werden noch dazu kommen -; die Vorlage einer neuen Vorlage innert einer bestimmten Frist - Ihr Rat hat vorgesehen, dass man im Gesetz festschreibt, bis wann die neue Vorlage der nächsten Reform vorliegen sollte, der Nationalrat möchte dafür eine Kommissionsmotion einreichen. Der [PAGE 784] Nationalrat hat auch zusätzliche Elemente hinzugefügt, insbesondere dass die Erträge der Nationalbank aus den Negativzinsen in die AHV fliessen und dass die Ausgleichsmassnahmen bei den Ergänzungsleistungen nicht angerechnet werden. Auch das werden wir alles noch behandeln.
Das sind die wichtigsten Differenzen. Am meisten zu diskutieren gaben natürlich die Fragen der Ausgleichsmassnahmen für die besonders betroffenen Frauen. Es wurden einige Modelle und Varianten gerechnet. Das Ziel der Kommission war, einen Weg zwischen den Modellen des Nationalrates und des Ständerates zu finden und auch ein einigermassen faires und erklärbares Modell zu gestalten.
Betreffend die Frage der Negativzinsen der Nationalbank haben wir an unserer Sitzung vom 31. August auch einen Vertreter der Nationalbank, Herrn Zurbrügg, angehört, um ebenfalls die Sichtweise der Nationalbank in unsere Entscheidung einfliessen zu lassen.
Ein Thema möchte ich vorgängig noch erwähnen: Die Reform heisst ja AHV 21. Wir alle sind uns bewusst, dass die Reform nicht mehr im Jahr 2021 kommt. Es fragt sich, wann die Reform kommt. Wir haben Verzögerungen im Programm. Wenn man davon ausgeht, dass das Volk dazu noch Stellung nimmt - was man muss, weil wir hier auch eine Verfassungsänderung haben -, ist eine Reform auf den 1. Januar 2023 sportlich, aber theoretisch möglich. Der Nationalrat wird ja in der Wintersession darüber beraten. Es ist aber auch möglich, dass die Reform erst auf den 1. Januar 2024 kommt. Das hat Auswirkungen auf die Kosten der Reform.
Gemäss Verwaltung würde eine Verschiebung um ein Jahr den Fondsstand Ende 2030 von 90 auf 87 Prozent reduzieren. Dazu muss ich vielleicht erklären, dass wir die Kosten immer daran messen, wie der AHV-Fonds Ende 2030 aussieht. Das ist unsere Referenzgrösse. Der AHV-Fonds sollte etwa einer Jahresausgabe der AHV entsprechen. Mit 90 Prozent ist das Ziel von 100 Prozent nicht mehr erreicht. Man geht also im Wissen darum, dass man noch vor 2030 sowieso eine weitere Reform machen muss und dass man hier nachjustieren muss, etwas unter 100 Prozent. Wenn wir die Reform am 1. Januar 2023 in Kraft treten lassen würden, dann befände sich der Fondsstand mit den Anträgen der Mehrheit der SGK-S bei 90 Prozent. Ein Jahr später, am 1. Januar 2024, würde der Fondsstand auf 87 Prozent fallen, weil diese Verschiebung um ein Jahr natürlich Auswirkungen hat.
Was sind die Kosten der Reform? Ich habe sie Ihnen aufgezeigt, Sie haben auch Übersichten erhalten. Wir haben hier eine Variante gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit und eine Variante des Nationalrates.
Die Vorlage des Ständerates in der Frühjahrssession mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte hätte dazu geführt, dass der Fondsstand auf 84 Prozent sinken würde: auf 84 Prozent, bei zusätzlich 0,3 Prozent Mehrwertsteuer. Das war Ihre Lösung in der Frühjahrssession, mit einem Umlageergebnis von minus 2,7 Milliarden Franken im Jahr 2030. Die nächste Reform wäre dann also schon wieder nötig.
Die Variante des Nationalrates hat einen Deckungsgrad von 102 Prozent. Wieso ist das so? Er hat 0,4 Prozent Mehrwertsteuererhöhung, aber vor allem die Negativzinserträge aus der Nationalbank eingesetzt, und vor allem das macht die Verbesserung gegenüber dem Ständerat aus. Aber auch diese Variante hat 2030 ein Umlageergebnis von minus 1,3 Milliarden Franken.
Die Mehrheitsvorlage, die wir jetzt diskutieren, sieht, wie gesagt, einen Fondsstand von 90 Prozent per 1. Januar 2023 oder von 87 Prozent per 1. Januar 2024 vor. Allerdings haben wir zusätzliche 0,4 Prozent Mehrwertsteuer und keine Nationalbankerträge in der Vorlage drin. Das macht natürlich vor allem den Unterschied zur Version des Nationalrates aus. Das Umlageergebnis wäre 2030 mit dieser Vorlage minus 2,3 Milliarden Franken.
Dann wurden noch die Auswirkungen dieser Vorlage auf die Ergänzungsleistungen ausgewiesen. Diese liegen zwischen 122 Millionen Franken Mehrausgaben bei den Ergänzungsleistungen bei der Version des Ständerates und etwa 185 Millionen Franken bei der Version der SGK-S.
Wie gesagt, alle Vorlagen - jene des Nationalrates, jene des Ständerates, eigentlich auch jene des Bundesrates und jetzt die Version der Mehrheit Ihrer Kommission - sehen vor, dass vor 2030 eine nächste Reform umgesetzt wird.
Das waren die einleitenden Bemerkungen, und ich werde dann bei den jeweiligen Artikeln die Meinung der Kommission einbringen.
[VS]