Lexipedia

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2021-09-14

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14

Wortprotokoll

Die Frage, die Ihre Kommission für Rechtsfragen zu beantworten hatte, war ziemlich einfach: Soll die Bundesanwältin oder der Bundesanwalt zukünftig, und zwar unabhängig von der Person, bis zum 68. Lebensjahr arbeiten können? Ihre Kommission hat mit 20 zu 4 Stimmen klar gesagt: Ja, das soll möglich sein. Auf die einzelnen Daten, die in diesem Verfahren bisher genannt wurden, gehe ich nicht mehr weiter ein. Das hat der Rapporteur, Herr Christian Lüscher, bereits im Detail gesagt.

Was ist nun in dieser parlamentarischen Initiative genau enthalten? Ich habe es bereits erwähnt, es ist die Erhöhung der Altersschwelle auf 68 für Bundesanwältinnen und Bundesanwälte, und zwar dergestalt, dass eine Bundesanwältin oder ein Bundesanwalt bis zum Ende desjenigen Jahres arbeiten darf, in welchem er oder sie 68 Jahre alt wird.

Weiter wird geregelt, was mit der Pensionskasse geschieht. In diese wird bis zum 65. Lebensjahr einbezahlt. Anschliessend hat der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin das Recht, in der Pensionskasse zu bleiben, muss aber für die entsprechenden Beiträge selber aufkommen.

Dies hat die Kommission überzeugt. Wir sind der Meinung, dass diese Anpassung modern ist. Wir sind der Meinung, dass diese Anpassung dazu dient, qualifizierte Leute in dieses Amt zu hieven. Wenn wir sie einmal haben, gibt sie ihnen auch die Möglichkeit, dieses Amt auszuüben. Sie trägt auch dem Umstand Rechnung, dass man durchaus ein Interesse daran haben kann, dass Bundesanwälte ein gewisses Alter und auch eine gewisse Erfahrung haben. Dass wir damit nicht einen Einzelfall regeln wollen, hat die Kommission unter Beweis gestellt, indem sie einen ersten Versuch der Schwesterkommission im Frühling noch abgelehnt hat. Wir wollten kein Gesetz für eine kurz bevorstehende Wahl verabschieden.

Wie Kollege Lüscher im Detail dargelegt hat, ist die Situation inzwischen anders. Wir werden nächste Woche einen neuen Bundesanwalt wählen. Dieses Gesetz wird erst auf den 1.[NB]Januar 2022 in Kraft treten. Wir machen also nicht ein Gesetz für eine konkrete Wahl, sondern ein Gesetz für die Zukunft. Dass dieser Entscheid richtig ist, zeigt ein Blick in ein anderes Gesetz, nämlich in jenes, in dem geregelt ist, wie lange Bundesrichterinnen und Bundesrichter arbeiten dürfen. Diese dürfen nämlich bereits heute bis 68 arbeiten. Aus den genau gleichen Gründen ist jetzt in diesem Fall die Altersschwelle auch beim Bundesanwalt zu erhöhen.

Ihre Kommission fällte ihren Entscheid in diesem Sinne sehr deutlich mit 20 zu 4 Stimmen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.