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Widmer Céline · Nationalrat · 2021-09-14

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-14

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, ich spreche für die SP-Fraktion und für die Minderheit Barrile.

Die sozialdemokratische Fraktion lehnt die Einführung einer zwangsweisen Covid-Testpflicht bei Ausschaffungen aus mehreren Gründen klar ab. Es ist eine Hauruckübung, die einzig und allein im Zusammenhang mit der Pandemie entstanden ist. Auch wenn mittlerweile die Zertifikatspflicht für verschiedene Bereiche gilt, besteht in der Schweiz in keinem anderen Rechtsbereich ein Covid-Testzwang. Dass ein solcher nun bei einer marginalisierten Gruppe, jener der [PAGE 1592] ausreisepflichtigen Ausländer und Ausländerinnen, eingeführt werden soll, halten wir deshalb für besonders problematisch.

Ja, es gibt Personen, die weg- oder ausgewiesen werden sollen und die sich weigern, sich zu testen. Der Bundesrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission wollen jetzt allen Ernstes eine Gesetzesgrundlage schaffen, um diese Personen mit Zwang zu testen. Sie wollen das in einer Zeit tun, in der wir einen riesigen Eiertanz vollführen, wenn es darum geht, dass Personen, die sich nicht testen lassen wollen, trotzdem ins Bundeshaus dürfen; Frau Marti hat es vorhin erwähnt. Abgewiesene Asylsuchende sollen hingegen jetzt gegen ihren Willen und sogar mit körperlichem Zwang getestet werden. Das ist nicht nur widersprüchlich, das ist ein grober Eingriff in die Grundrechte von Menschen. Es ist doch einfach schlicht unvorstellbar, dass ein Nasen-Rachen-Abstrich zwangsweise durchgeführt wird, ohne dass ein Verletzungsrisiko besteht. Ein zwangsweiser Covid-19-PCR-Test ist ein wesentlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, und davor sollten wir - das Land, das sich seiner humanitären Tradition rühmt und die rechtsstaatlichen Prinzipien derart hochhält - doch zurückschrecken.

Die Grundrechte gelten für alle Menschen, auch für Asylsuchende. Ein Covid-Test mit körperlichem Zwang ist ein unverhältnismässiger Eingriff und damit eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Integrität. Das sagen nicht nur wir, das haben zum Beispiel auch das Schweizerische Rote Kreuz und die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in der Vernehmlassung gesagt: Die zwangsweise Durchführung eines Covid-Tests sei als Eingriff in die Selbstbestimmung zu werten, welche ein grundlegendes Prinzip der Medizinethik darstellt. Zwangsmassnahmen gegen den Willen urteilsfähiger Patienten seien grundsätzlich unzulässig und dürfen nur in wenigen, gesetzlich vorgegebenen Fällen erfolgen, die zum Schutz des Gemeinwohls notwendig sind. Dass eine Wegweisung nicht durchgeführt werden kann, vermag schlicht nicht zu begründen, dass von diesem grundlegenden Prinzip abgewichen wird.

Sie können sich auch fragen, was es für das medizinische Personal bedeutet, wenn es Personen mit Zwangsanwendung testen muss. Ich könnte mir vorstellen, dass gerade medizinisches Personal, welches qua seines Amtes eine sehr hohe ethische Verantwortung hat, hier in einen enormen Gewissenskonflikt kommt.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion inständig, die Minderheit Barrile zu unterstützen. Mit der Änderung gemäss Minderheit Barrile würden wir immerhin den Nasen-Rachen-Abstrich ausnehmen. Denn das Gesetz ist hier widersprüchlich. Es sagt einerseits, dass ein Zwangstest nicht durchgeführt wird, wenn dadurch die Gesundheit der betroffenen Person gefährdet ist. Andererseits schliesst es Nasen-Rachen-Abstriche eben nicht aus. Um einen solchen aber zwangsweise durchzuführen, müsste die Person wahrscheinlich gefesselt und der Kopf fixiert werden, was wiederum eine klare Verletzungsgefahr beinhaltet.

Ebenso bitte ich Sie, die Minderheit Glättli zu unterstützen, welche die ungerechtfertigte Dringlichkeitserklärung streichen will. Nur weil die Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der Pandemie steht, legitimiert das noch lange keine Dringlichkeit.

Ich bitte Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, diese unverhältnismässige Vorlage klar abzulehnen und in diesem Sinne auch die Minderheit Marti Samira auf Nichteintreten zu unterstützen.

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