Graf Maya · Ständerat · 2021-09-14
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-09-14
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich hier zum Kernstück der AHV 21 und, zusammen mit der BVG-Reform, wichtigsten Reformgeschäft unserer Legislatur noch einmal etwas Grundsätzliches sage, um Ihnen vielleicht auch, so hoffe ich, ein gewisses Verständnis abzuringen, dass es eine sehr schwierige Situation ist.
Beginnen möchte ich mit Folgendem: Was wir hier bei der Altersreform mit der Rentenaltererhöhung haben, ist kein Problem des Rentenalters, sprich der Erhöhung des Rentenalters um ein Jahr. Das Problem liegt in der Rentenhöhe bezüglich der Übergangsgenerationen von Frauen. Wenn ich von diesen Frauen spreche, meine ich eigentlich immer 50 plus, also sehr viel mehr als die neun Jahrgänge. Dabei spreche ich nicht von den jungen Frauen und Männern, d. h. von den kommenden Generationen, die selbstverständlich Zeit für die Vorsorge haben und diese auch nutzen sollten, die andere Erwerbsbiografien und letztlich hoffentlich auch Lohngleichheit haben und die ihre Altersrenten gleich ansparen können. Also, es ist ein Problem der Rentenhöhe.
Daher stellt sich die grundsätzliche Frage, warum ausgerechnet die heute schon finanziell benachteiligten Frauenjahrgänge 10 Milliarden Franken zur Sanierung der AHV beitragen sollen und warum man zu anderem nur wenig bereit ist. Positiv zu vermerken sind zwar die 0,4 Prozent Mehrwertsteuer, aber die Erträge aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank beispielsweise haben wir noch nicht im Trockenen, also müssen wir auf Zusatzfinanzierungen schauen.
Ich möchte Ihnen noch einmal kurz vier Argumente aufführen, warum die Erhöhung des Frauenrentenalters wegen der Höhe der Rente so umstritten ist.
1.[NB]Altersarmut ist weiblich. Gemäss den Studien ist das Geschlecht nämlich ein Altersarmutsrisiko. 11 Prozent aller Frauen beantragen heute direkt bei Renteneintritt Ergänzungsleistungen. 140[NB]000 Frauen haben Ergänzungsleistungen; bei den Männern ist es nur die Hälfte davon.
Zum Renten-Gap in der zweiten Säule möchte ich Ihnen nicht mehr viel sagen. Wir haben bereits in der ersten Runde darüber gesprochen. Es ist aber zu vermerken, dass das Drittel, um welches die Rente geringer ist, welche die Frauen heute erhalten, in der zweiten Säule entsteht. Bei der zweiten Säule hat nämlich noch immer ein Drittel der Frauen keine Rente. Die Hälfte der Frauen, die 2018 pensioniert wurden, erhielt eine Rente von unter 1165 Franken. Sie können es sich also selber ausrechnen, dass die Hälfte aller Frauen, die mit 64 in Rente gehen, mit weniger als 1754 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen muss.
Wir haben bei beiden Säulen kleine Einkommen. Ich rede von den Übergangsgenerationen von Frauen, welche Teilzeit gearbeitet haben und die Care-, also Pflegearbeit wie die Betreuung von Kindern und Angehörigen übernommen haben. Sie haben im Niedriglohnsegment gearbeitet. Dazu hier gerne noch die Zahl: In einer typischen Frauenbranche sind heute Pensionskassenrenten zwischen 500 und 800 Franken monatlich üblich.
Daher lege ich Ihnen ans Herz, dass die BVG-Revision unbedingt gelingen muss. Dort müssen wir den Koordinationsabzug mindestens halbieren. Wir sollten dem Sozialpartnerkompromiss folgen, damit eben Leute mit kleinen [PAGE 791] Einkommen, und das sind vor allem auch Frauen, eine bessere Ausgangslage haben.
Ich möchte Ihnen aber noch etwas anderes zur Unterbeschäftigung sagen. Sie haben gesagt, und in der Kommission haben wir es diskutiert, die Frauen ...