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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2021-09-14

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-09-14

Wortprotokoll

Ja, es geht um die Dringlicherklärung. Das ist eigentlich eine Formalität. Aber die Staatspolitische Kommission, die dieses Geschäft vorberaten hat, hat genau das vermissen lassen, was eigentlich ihr Kernauftrag sein müsste, eben solche staatspolitischen Überlegungen auch ernst zu nehmen.

Eine Dringlicherklärung ist in unserer Verfassung nicht einfach dann vorgesehen, wenn man findet, etwas müsse etwas schneller gehen, sondern es gibt klare Bedingungen. Es müsste eine hinreichende und es müsste eine dringende Gefährdung von Polizeigütern vorliegen, damit man Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung anrufen kann. Das ist nicht der Fall.

Die Pandemie hat bisher eineinhalb Jahre gedauert. Das Erfordernis, wonach für die Einreise in bestimmte Länder - sei sie jetzt touristisch motiviert oder geschieht dies eben bei einer Rückschaffung - ein negativer Test nötig ist, gibt es seit Monaten. Dass man im SEM offenbar erst nach einiger Zeit gemerkt hat, dass man daran etwas ändern und die Regeln anpassen möchte, dass man selbst geschlampt hat, ist doch kein Grund für eine Dringlichkeit. Angesichts der Zahlen - auch wenn jetzt gesagt wird, es werde jeden Monat ein paar Fälle mehr geben - kann man in keiner Art und Weise[NB]davon[NB]sprechen, dass Polizeigüter dringend gefährdet wären.

Eine Dringlicherklärung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Inkrafttreten eines Erlasses, eines Gesetzes, keinen Aufschub duldet. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Traurigerweise, dies muss man sagen, hat es auch eine Tradition, dass man gerade im Asylbereich Sachen für dringlich erklärt, die mit dem Geiste des Dringlichkeitsartikels unserer Bundesverfassung überhaupt nichts zu tun haben. Asylgesetzrevisionen grösseren Stils wurden dringlich umgesetzt, obwohl es schon damals keine rechtliche Grundlage dafür gegeben hätte.

Es ist unbestritten, und wir haben das in der Pandemie gesehen: Es gibt gute Gründe für dringliche Gesetzgebungen. Gleichzeitig gilt es aber, vorsichtig zu sein. Wir sollten nicht deshalb dringliche Gesetzesänderungen vornehmen, weil wir darin jetzt halt eine bestimmte Übung haben - das Covid-19-Gesetz lässt grüssen.

Lassen wir uns nicht in die Irre führen, ein Referendum würde erst nach Inkrafttreten wirksam werden. Versuchen wir weiterhin, die Idee der demokratischen Kontrolle durch ein mögliches Referendum nicht einfach ohne Not zur Seite zu schieben. Demokratischer Anstand sollte auch im Asylbereich gelten. Demokratische Grundregeln und der Respekt vor der Verfassung sollten auch dann gelten, wenn es um Massnahmen für Menschen geht, die nicht in der Mitte der Gesellschaft stehen.