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Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · 2021-09-14

Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-14

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat eine neue Bestimmung im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vorgesehen. Nach dieser Bestimmung soll der Rentenzuschlag als Ausgleichsmassnahme bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen der Ausgleichsmassnahmen nachvollziehbar. Die Frauen, die Ergänzungsleistungen beziehen, können so von der ganzen Ausgleichsmassnahme profitieren.

Um diese Bestimmungen zu bekämpfen, spricht man von einer Privilegierung jener Kategorie von Frauen, die Ergänzungsleistungen beziehen. Tatsache ist aber, dass fast 11 Prozent aller Frauen direkt beim Renteneintritt Ergänzungsleistungen beantragen müssen, um über die Runden zu kommen. 2019 bezogen insgesamt über 140[NB]000 Frauen Ergänzungsleistungen. Bei den Männern sind es halb so viele. Besonders betroffen sind geschiedene, alleinerziehende und verwitwete Frauen. Deshalb rechtfertigt es sich jetzt, den Rentenzuschlag als Ausgleichsmassnahme bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht zu berücksichtigen. Ausserdem wäre es nicht kompliziert, die neuen Bestimmungen im Ausgleichsmodell der Kommission umzusetzen.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen.

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