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Egger Mike · Nationalrat · 2021-09-14

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-14

Wortprotokoll

Der Hintergrund meiner Motion ist die Tatsache, dass es im Kanton St. Gallen in einzelnen Gemeinden eine grosse Konzentration von anerkannten Flüchtlingen aus den gleichen Herkunftsländern gibt. Das führt zu diversen Problemen in Bezug auf die Integration, beispielsweise bei der Vermittlung der Umgangssprache. Wenn nämlich eine solche Konzentration besteht, nimmt der Anreiz, die Umgangssprache zu erlernen, sehr stark ab. Aus eigener Erfahrung weiss ich zudem, dass es zusätzliche Probleme in den Schulen gibt. Auch entstehen Herausforderungen, wenn mehr als die Hälfte fremdsprachig ist; es wird entsprechend schwierig, diese Schülerinnen und Schüler erfolgreich zu integrieren. Fehlende Sprachkenntnisse, die kombiniert sind mit der Unkenntnis oder der Ablehnung unserer gesellschaftlichen Grundwerte, führen dazu, dass diese Personen eben nicht richtig in die Schweiz integriert werden können und dann auch im Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar sind. Diese Leute rutschen letztlich tendenziell in die Sozialhilfe ab.

Die Thematik ist wieder brandaktuell geworden. Wir dürfen ja wegen der Lage in Afghanistan davon ausgehen, dass die Asylgesuchszahlen gerade wegen Personen aus diesem Land wieder zunehmen werden. Bundeskanzler Sebastian Kurz hat sich klar dahingehend geäussert, dass die Integration dieser Personen eine grosse Herausforderung sei. Im Übrigen stellt man auch fest - gerade bei uns im[NB]Kanton[NB]St.[NB]Gallen, an der österreichisch-schweizerischen Grenze -, dass jetzt, unmittelbar nach dem Statement von Kanzler Kurz, mehrere Leute aus Afghanistan in Richtung Schweiz kommen.

Die Problematik, welche die Motion aufnimmt, wurde bereits hinsichtlich der Kategorie der vorläufig aufgenommenen Personen erkannt. Das Ausländer- und Integrationsgesetz sieht vor, dass die Kantone diesen Personen, wenn sie Sozialhilfe beziehen, einen Wohnort innerhalb des Kantons zuweisen können. Bei anerkannten Flüchtlingen besteht eine Bewilligungspflicht lediglich, wenn sie den Kanton, der ihnen ursprünglich vom SEM zugewiesen worden ist, wechseln wollen.

Die Bestimmung für vorläufig Aufgenommene soll somit ebenfalls auf anerkannte Flüchtlinge angewendet werden, sofern diese Sozialhilfe beziehen. Denn nur so kann die übermässige Konzentration in einer Gemeinde gesteuert und die Integration dieser Personen gefördert werden. Das sehe nicht nur ich alleine so, sondern dieses Anliegen wird zumindest in meinem Kanton auch von zahlreichen Gemeindepräsidenten unterstützt.

Aus diesem Grund bitte ich Sie sehr, dieser Motion zuzustimmen, damit eben die Integration besser gemacht werden kann als heute.