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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2021-09-15

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2021-09-15

Wortprotokoll

Posso completare con qualche parola l'eccellente rapporto del relatore di commissione.

Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im UNO-Sanktionssystem ist für den Bundesrat weiterhin ein grosses Anliegen. Wie Sie wissen, setzt sich die Schweiz seit 2005 mit einer Gruppe gleichgesinnter Staaten für eine bessere Beachtung der Menschenrechte bei UNO-Sanktionen ein.

Ich möchte Sie gerne über folgende Entwicklungen informieren: Das Büro der Ombudsperson des Isil/Al-Kaida-Sanktionsregimes funktioniert effektiv. Bisher folgte der zuständige Sicherheitsausschuss ausnahmslos allen Empfehlungen der Ombudsperson. Wie Sie soeben gehört haben, legt der Schweizer Daniel Kipfer nach drei Jahren intensiver Arbeit im Dezember sein Mandat als Ombudsperson nieder. Die Schweiz wird sich mit anderen Staaten für eine adäquate Neubesetzung dieser wichtigen Funktion einsetzen.

Die dreizehn anderen Sanktionsregime haben noch immer weder eine Ombudsperson noch einen vergleichbaren Überprüfungsmechanismus. Wir setzten uns vor wenigen Wochen, am 11. Juni, mit gleichgesinnten Staaten dafür ein, dem UNO-Sicherheitsrat konkrete Vorschläge für die Schaffung eines Überprüfungsmechanismus für UNO-Sanktionen bei bewaffneten Konflikten zu unterbreiten. Dieser Mechanismus soll unabhängig die Faktenlage des Listeneintrages überprüfen und eine Empfehlung an den entsprechenden Sicherheitsausschuss abgeben. Gespräche mit UNO-Mitgliedern zur Umsetzung dieser Vorschläge sind vorgesehen. Wir werden dieses Thema selbstverständlich auch bei einer allfälligen temporären Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat einbringen.

Je rappelle que le manque de protection juridique au niveau de l'ONU a mené des individus et des entités listés à la saisie de tribunaux nationaux et régionaux. Suite à une procédure contre la Suisse devant la Cour européenne des droits de l'homme, le Tribunal fédéral a confirmé que les individus listés peuvent recourir par voie judiciaire en Suisse.

L'objectif principal de la motion est donc atteint. Pour le Conseil fédéral, rien ne s'opposerait au classement de celle-ci. Que la motion soit prolongée ou classée, la Suisse continuera d'oeuvrer au niveau de l'ONU pour que l'Etat de droit s'applique à tous les régimes de sanctions.