Gössi Petra · Nationalrat · 2021-09-15
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Wir beantragen zum zweiten Mal Eintreten. Es freut mich, dass sich nun die Mehrheit der WAK-N für Eintreten ausgesprochen hat, nachdem die FDP-Liberale Fraktion vor über einem Jahr noch in der Minderheit war. Ich bitte Sie, der Empfehlung der Kommissionsmehrheit nachzukommen, auf die Vorlage einzutreten und ihr unverändert zuzustimmen. Für die FDP-Liberale Fraktion stehen noch immer dieselben Argumente wie in der Sommersession 2020 im Zentrum.
Der Antrag der Minderheit Rytz Regula schafft Probleme beim WTO-Recht, da eine Unterscheidung der Importe nach Produktionsmethoden vorgenommen würde. Ein solches Instrument im Bereich des Zolltarifsystems würde das weltweit bereits komplizierteste Zollsystem nochmals verkomplizieren, anstatt es zu vereinfachen. Deswegen ist dieser Minderheitsantrag abzulehnen.
Die Vorlage hat ja zum Ziel, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Mit demselben Ziel hat die Mehrheit des Parlamentes in der Frühjahrssession dem indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative zugestimmt. Die Mehrheit hat damals ausgedrückt, dass die Preise für importierte Produkte für unsere Unternehmen und für die Konsumentinnen und Konsumenten gesenkt werden sollen. Konsequenter-, aber auch ehrlicherweise müssten dieselben Nationalrätinnen und Nationalräte, die dies im Frühling befürwortet haben, sich jetzt auch für die Abschaffung der Industriezölle aussprechen und einsetzen.
Es wird ja behauptet, eine 0,1-prozentige Preissenkung durch die Aufhebung sei keine adäquate Massnahme gegen die Hochpreisinsel. Für viele Güter unseres täglichen Gebrauchs sinken aber die Preise viel stärker, als es diese 0,1 Prozent vermuten lassen. Gemäss Bundesrat würden z. B. die Preise für Baumwollprodukte um etwa 100 Franken pro 100 Kilo fallen. Es ist mit Einsparungen für Konsumentinnen und Konsumenten in der Höhe von 350 Millionen Franken zu rechnen. Um sicherzustellen, dass dieses Geld auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommt, wird denn auch ein Monitoring implementiert.
Die Abschaffung der Industriezölle wird den Bund rund eine halbe Milliarde Franken an Einnahmen kosten. Das sind aber Investitionskosten und deutlich weniger als 1 Prozent der Bundeseinnahmen. Es ist vor allem auch deshalb verkraftbar, weil der erwartete positive gesamtwirtschaftliche Effekt von rund 860 Millionen Franken und die damit verbundenen höheren Wirtschafts- und Handelsaktivitäten zu höheren Steuereinnahmen führen werden.
Fallen die Industriezölle weg, können Unternehmen in der Schweiz von günstigeren Vorleistungen profitieren und ihre Produktionskosten senken. Da die Schweizer Volkswirtschaft stark in die globalen Wertschöpfungsketten eingebunden ist, stärkt diese Massnahme ihre Wettbewerbsfähigkeit. Das ist gerade nach Beendigung der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen umso wichtiger.
Wir haben es heute in der Hand, unbürokratisch und unilateral eine Kompensationsmassnahme zu ergreifen und die Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft zu verbessern. Der Ständerat hat diese Chance schon erkannt. Es ist auch angezeigt, aktiv Partnerschaften mit Staaten ausserhalb der EU zu suchen oder zu intensivieren. Die Schweizer Position bei künftigen Freihandelsabkommen wird mit der Abschaffung der Industriezölle nicht geschwächt. In Verhandlungen sind sie kaum mehr relevant, weil es da vielmehr um Themen wie z. B. die Innovationsfähigkeit geht.
Die Wirtschaft stärken wir aber nicht nur mit der finanziellen, sondern auch mit der administrativen Entlastung. Ich habe mir das einmal in der Praxis bei einem mittelgrossen Schweizer Betrieb angeschaut. Dieser stellt Präzisionswerkzeug her und ist stark exportorientiert. Er muss alle paar Tage die Rechnungen und die dazugehörigen Unterlagen downloaden, prüfen, scannen und genehmigen. Mit dem Wegfall der Industriezölle würden jährlich rund zwei Millionen Franken an Zollabgaben entfallen. Hinzu kommt dann noch die Entlastung bei den administrativen Kosten. Bei rund 900 Zollrechnungen pro Jahr und 100 Franken Verbuchungskosten pro Rechnung sind das bereits 90[NB]000 Franken. Das ist viel Geld! In der Summe würde der angestrebte Bürokratieabbau Kosten im dreistelligen Millionenbereich einsparen. Davon profitiert vor allem das Gewerbe.
Noch kurz zur zeitlichen Staffelung: Die zeitliche Staffelung hätte gegenüber dem Abbau in einem Schritt gesamtwirtschaftliche Nachteile. Es gäbe vor allem höhere Umstellungskosten, und die Vereinfachung des Zollsystems würde schlicht und einfach nur länger dauern. Ausserdem gestaltet sich beispielsweise auch die Unterscheidung von Halbfabrikaten und Konsumgütern in der Praxis schwierig.
Bitte denken Sie heute an unseren Werkplatz, indem Sie auf die Vorlage eintreten und sämtliche Minderheitsanträge ablehnen.